838/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und PartnerInnen

betreffend Erstellung eines Konzeptes zur Flexibilisierung von

Studienabschlüssen

Nach erfolgter Integration der Kunsthochschulstudien in das Unversitäts -

Studiengesetz bietet sich die Möglichkeit, in umfassender Weise über mögliche

Weiterentwicklungen bzw. Verbesserungen des UniStG zu diskutieren. Ein An -

satzpunkt für eine zukunftsweisende Reform der Studien an österreichischen

Universitäten ist die Frage der Flexibilisierung von Studienabschlüssen durch das

Abgehen von der derzeitigen Mindeststudiendauer von 8 Semestern für Diplom -

studien. Die vielfach unter dem Begriff “Bachelor” geführte Diskussion über die

Einführung von Zwischenabschlüssen bzw. kürzeren Studienvarianten hat oft zu

heftigen Abwehrreaktionen von Seiten der Universitäten geführt, die zu Recht

auf die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten an den verschiedenen

Universitäten, Fakultäten, Studienrichtungen verwiesen und sich gegen einen

von “oben” verordneten Zwang zu ,,Kurzstudien” wandten.

Mit dem neuen Universitäts - Studiengesetz hat der Gesetzgeber jedoch einen

durchaus ambitionierten Schritt zur Verlagerung der Kompetenz zur inhaltlichen

und organisatorischen Gestaltung von Studien auf die Ebene der Studienkom -

missionen getan. Diese sind u.a. dazu angehalten, bei der Erlassung oder Ände -

rung von Studienplänen ein Qualifikationsprofil zu erstellen, auf dessen Basis der

Studienplan zu gestalten ist. Daher erscheint es naheliegend, den Studienkom -

missionen auch die Kompetenz zur Einrichtung und Gestaltung von Kurzstudien

oder Zwischenabschlüssen zu überantworten. Einerseits ist dies zweifellos die

sachkompetente Ebene zur Beurteilung der Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von

kürzeren Studien, andererseits kann die Einrichtung von flexiblen Studienab -

schlüssen ein wichtiger Faktor in einem zukünftigen Standortwettbewerb

zwischen Hochschulen werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, die

nötigen Schritte für eine Kompetenzerweiterung der Studienkommissionen zur

autonomen Einrichtung von flexiblen Studienabschlüssen einzuleiten und eine

entsprechende Novelle im Wege des Ministerrates dem Parlament vorzulegen.”