838/AE XX.GP
der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und PartnerInnen
betreffend Erstellung eines Konzeptes zur Flexibilisierung von
Studienabschlüssen
Nach erfolgter Integration der Kunsthochschulstudien in das Unversitäts -
Studiengesetz bietet sich die Möglichkeit, in umfassender Weise über mögliche
Weiterentwicklungen bzw. Verbesserungen des UniStG zu diskutieren. Ein An -
satzpunkt für eine zukunftsweisende Reform der Studien an österreichischen
Universitäten ist die Frage der Flexibilisierung von Studienabschlüssen durch das
Abgehen von der derzeitigen Mindeststudiendauer von 8 Semestern für Diplom -
studien. Die vielfach unter dem Begriff “Bachelor” geführte Diskussion über die
Einführung von Zwischenabschlüssen bzw. kürzeren Studienvarianten hat oft zu
heftigen Abwehrreaktionen von Seiten der Universitäten geführt, die zu Recht
auf die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten an den verschiedenen
Universitäten, Fakultäten, Studienrichtungen verwiesen und sich gegen einen
von “oben” verordneten Zwang zu ,,Kurzstudien” wandten.
Mit dem neuen Universitäts - Studiengesetz hat der Gesetzgeber jedoch einen
durchaus ambitionierten Schritt zur Verlagerung der Kompetenz zur inhaltlichen
und organisatorischen Gestaltung von Studien auf die Ebene der Studienkom -
missionen getan. Diese sind u.a. dazu angehalten, bei der Erlassung oder Ände -
rung von Studienplänen ein Qualifikationsprofil zu erstellen, auf dessen Basis der
Studienplan zu gestalten ist. Daher erscheint es naheliegend, den Studienkom -
missionen auch die Kompetenz zur Einrichtung und Gestaltung von Kurzstudien
oder Zwischenabschlüssen zu überantworten. Einerseits ist dies zweifellos die
sachkompetente Ebene zur Beurteilung der Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von
kürzeren Studien, andererseits kann die Einrichtung von flexiblen Studienab -
schlüssen ein wichtiger Faktor in einem zukünftigen Standortwettbewerb
zwischen
Hochschulen werden.
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, die
nötigen Schritte für eine Kompetenzerweiterung der Studienkommissionen zur
autonomen Einrichtung von flexiblen Studienabschlüssen einzuleiten und eine
entsprechende Novelle im Wege des Ministerrates dem Parlament vorzulegen.”