843/A XX.GP
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 1986 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 1986 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr.213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I/79/1998, wird wie folgt geändert:
§ 98 Abs. 2 Zif. 4 wird ergänzt und lautet wie folgt:
"4. die Vermögens - und Schuldenrechnungen sowie die Erfolgsrechnungen (die Bilanzen
sowie die Gewinn - und Verlustrechnungen) der Bundesbetriebe, der betriebsähnlichen
Einrichtungen des Bundes und der ausgegliederten Unternehmungen.
Begründung:
Die zahlreichen Budgetausgliederungen der letzten Jahre haben dazu geführt, daß die
finanziellen Auswirkungen intransparent und kaum mehr nachvollziehbar sind und
parlamentarische Kontrollmöglichkeiten fehlen. Aus diesem Grund sieht der vorliegende
Antrag eine Ergänzung des § 98 Abs. 2 Zif. 4 BHG um die verpflichtende Darstellung der
Vermögens - und Schuldenrechnungen sowie Erfolgsrechnungen der ausgegliederten
Unternehmungen im Bundesrechnungsabschluß vor.