849/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Meischberger, Mag. Firlinger und Kollegen

betreffend Brennermaut

Bekanntlich will die EU im Hinblick auf die Wegekosterrichtlinie, die vorsieht, daß die

Mautgebühren sich an den Kosten der fraglichen Autobahn orientieren müssen, die erhöhte

Brennermaut nicht akzeptieren und hat Österreich deswegen verklagt. Es ist klar, daß eine

Absenkung der Mautgebühren einen weiteren, völlig unzumutbaren Anstieg der

Transitbelastung bedeuten würde. Dieser durch die niedrige Maut ausgelöste

Verkehrszuwachs wäre nur bewältigbar, wenn zur Schonung von Mensch und Natur eine

völlige Neutrassierung bedeutender Abschnitte Platz greift, was dann allerdings so hohe

Investitionskosten bedingen würde, daß letztlich vermutlich sogar wesentlich höhere Mauten

als derzeit die Folge wären.

Angesichts dieser zwingenden Zusammenhänge ist wohl auch von der EU - Kommission

Einsicht zu erwarten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

'Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf die Klage gegen Österreich den

zuständigen Organen der EU den Standpunkt darzulegen, daß Österreich sich genötigt sieht,

umfangreiche Bauarbeiten (Einhausungen und Trassenverlegung in den Berg, wie dies im

Bereich der Unterinntal - Bahntrasse vorgesehen ist) im Bereich der Brennerautobahn zum

Schutz der Anrainer und der Umwelt zu beginnen, falls es nicht möglich sein sollte, eine

deutliche Reduktion des Transitverkehrs auf dieser Strecke durch entsprechende Gestaltung

der Mautgebühren zu erzielen.‘

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.