849/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Meischberger, Mag. Firlinger und Kollegen
betreffend Brennermaut
Bekanntlich will die EU im Hinblick auf die Wegekosterrichtlinie, die vorsieht, daß die
Mautgebühren sich an den Kosten der fraglichen Autobahn orientieren müssen, die erhöhte
Brennermaut nicht akzeptieren und hat Österreich deswegen verklagt. Es ist klar, daß eine
Absenkung der Mautgebühren einen weiteren, völlig unzumutbaren Anstieg der
Transitbelastung bedeuten würde. Dieser durch die niedrige Maut ausgelöste
Verkehrszuwachs wäre nur bewältigbar, wenn zur Schonung von Mensch und Natur eine
völlige Neutrassierung bedeutender Abschnitte Platz greift, was dann allerdings so hohe
Investitionskosten bedingen würde, daß letztlich vermutlich sogar wesentlich höhere Mauten
als derzeit die Folge wären.
Angesichts dieser zwingenden Zusammenhänge ist wohl auch von der EU - Kommission
Einsicht zu erwarten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
'Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf die Klage gegen Österreich den
zuständigen Organen der EU den Standpunkt darzulegen, daß Österreich sich genötigt sieht,
umfangreiche Bauarbeiten (Einhausungen und Trassenverlegung in den Berg, wie dies im
Bereich der Unterinntal - Bahntrasse vorgesehen ist) im Bereich der Brennerautobahn zum
Schutz der Anrainer und der Umwelt zu beginnen, falls es nicht möglich sein sollte, eine
deutliche Reduktion des Transitverkehrs auf dieser Strecke durch entsprechende Gestaltung
der Mautgebühren zu erzielen.‘
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.