864/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Wochengeldanspruch für freie Dienstnehmerinnen
Derzeit haben Dienstnehmerinnen in freien Dienstverträgen überhaupt keinen Wochengeld -
anspruch. Die nun vorgeschlagene Regelung sieht einen pauschalierten Wochengeld -
anspruch in der Höhe der Teilzeitbeihilfe nach dem Karenzgeldgesetz in der Höhe von ca.
2.780.- vor.
Diese geringe Höhe hätte zur Folge, daß freie Dienstnehmerinnen auch während der
Schutzfrist arbeiten gehen müssen, um ihre Existenz abzusichern.
Dies widerspricht nicht nur dem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbot, sondern ist
insbesondere aus frauen - und gesellschaftspolitischen Aspekten eine unzumutbare Situation,
in welche diese zunehmende Anzahl von Frauen versetzt wird.
Wir fordern daher, daß auch für freie Dienstnehmerinnen eine existenzsichernde Höhe des
Wochengeldes gesetzlich festgelegt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat rechtzeitig für eine Beschluß -
fassung noch im Jahr 1998, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine existenzsichernde
Höhe des Wochengeldes für freie Dienstnehmerinnen sicherstellt. Dies entweder in der
Höhe des Durchschnittseinkommens der letzten 13 Wochen oder zumindestens jenen
Betrag, den Unternehmerinnen und Bäuerinnen unter dem Titel Betriebshilfe erhalten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.