865/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Informationspflicht der Sozialversicherungsträger
Der im Antrag 799/A(E) erwähnte Fall ist in seiner allgemeinen Problematik leider kein
Einzelfall. Auch an uns werden immer wieder Fälle herangetragen, die auf mangelnde
Information der Betroffenen zurückzuführen sind, und nur aus diesem Grund zu Nicht -
inanspruchnahme von zustehenden Leistungen führen.
Es ist allgemein anerkannte Tatsache, daß es für die Betroffenen unmöglich ist, sich bei der
derzeitigen Ausgestaltung der Sozialversicherunsgesetze in Österreich, über Ihre Rechte und
Ansprüche in klaren zu sein, beziehungsweise an die erforderlichen Informationen von sich
aus heranzukommen. Auf die Neukodifizierung des Sozialversicherungsrechts und damit
hoffentlich einem erleichterten Rechtszugang müssen wir aber offensichtlich noch einige
Zeit warten. Es ist unserer Meinung nach daher unerläßlich, die erforderlichen
Informationen von den Experten zu den Betroffenen zu bringen. Als derzeit einzige Lösung
sehen wir eine Informationspflicht der Versicherungsträger gegenüber den Betroffenen.
Wann immer den unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern ein Umstand bekannt wird,
der einen Versicherungsanspruch begründet, ist dem Begünstigten die notwendige
Information zukommen zu lassen. Bei Nichterfüllung dieser Informationspflicht des
Versicherungsträgers gegenüber den VersicherungsnehmerInnen muß auch bei verspäteter
Antragstellung der volle Anspruch ab Eintreten des Versicherungsfalles zum Tragen
kommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat
eine Novellierung der entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen vorzulegen, die eine
Informationspflicht der Sozialversicherungsträger gegenüber den Versicherten beinhalten
und die bei Nichteinhaltung dieser Informationspflicht auch rückwirkende Leistungs -
ansprüche entstehen lassen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.