870/AE XX.GP

 

                            Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Edith Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl

und Kollegen

betreffend Einführung des Kinderbetreuungsschecks

 

Die Frage der Kinderbetreuung, nach wie vor eine weitreichende und

verantwortungsvolle Entscheidung für Eltern ab dem Zeitpunkt, da beide Elternteile nach

der Kinderpause an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen, hat nach wie vor nichts an

Aktualität verloren. Während dieser Zeit müssen die Kinder einer außerhäuslichen

Betreuung anvertraut werden, wobei es hier nach wie vor große Lücken zwischen

Angebot und Nachfrage sowie hinsichtlich flexibler Betreuungszeiten, die den

beruflichen und zeitlichen Anforderungen der Eltern entsprechen, gibt. Nicht zuletzt

diese Probleme wie aber auch die Angst vor finanzieller Not durch eine Berufspause

wegen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder machen bereits einen deutlichen

Geburtenrückgang spürbar: 1997 wurden um 4,5 % weniger Kinder als im Jahr zuvor

geboren und dieser Trend setzte sich 1 998 verstärkt fort. Von Jänner bis Mai 1 998 gab

es um fast 6 % weniger Geburten als im geburtenschwachen Jahr 1997. Das bedeutet,

daß jede dritte Österreicherin zwischen 20 und 39 kinderlos ist, obwohl eigentlich nur

jede 20. kein Kind haben will. Diese Zahlen belegen eindeutig, daß der Wunsch nach

Kindern vorhanden ist, jedoch die Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und

Beruf für berufstätige Eltern noch immer nicht beseitigt sind. Das Freiheitliche Modell

des Kinderbetreuungsschecks vermag Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Eltern und

Kinder gleichermaßen herzustellen und dem Problem einer optimalen und

kindgerechten Betreuung Abhilfe zu schaffen.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich ab 1999 ein ständig steigender

Budgetüberschuß im FLAF ergeben wird, sollte dieser Betrag wieder zur Gänze an die

Familien selbst zurückfließen, so daß eine zweckgebundene Widmung des FLAF -

Überschusses für die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks aus der Sicht der

unterzeichneten Abgeordneten sinnvoll erscheint. Dieser Überschuß könnte aber noch

wesentlich höher ausfallen, sollten die Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur

Aufhebung der Selbstträgerschaft setzen und darüber hinaus die Beträge aus der

Rückforderung des Karenzgeldzuschusses von Vätern unehelicher Kinder und die nicht

unerheblichen Beträge aus der De - facto - Verkürzung des Karenzurlaubes auf 18 Monate

miteinrechnen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

                                               

                                                       Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, entsprechende

Maßnahmen zu setzen, um den im Budgetentwurf ausgewiesenen Überschuß ab 1999

im Familienlastenausgleichsfonds zur Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks für

österreichische Familien zur Verfügung zu stellen."‘

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung

dem Familienausschuß zuzuweisen.