870/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl
und Kollegen
betreffend Einführung des Kinderbetreuungsschecks
Die Frage der Kinderbetreuung, nach wie vor eine weitreichende und
verantwortungsvolle Entscheidung für Eltern ab dem Zeitpunkt, da beide Elternteile nach
der Kinderpause an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen, hat nach wie vor nichts an
Aktualität verloren. Während dieser Zeit müssen die Kinder einer außerhäuslichen
Betreuung anvertraut werden, wobei es hier nach wie vor große Lücken zwischen
Angebot und Nachfrage sowie hinsichtlich flexibler Betreuungszeiten, die den
beruflichen und zeitlichen Anforderungen der Eltern entsprechen, gibt. Nicht zuletzt
diese Probleme wie aber auch die Angst vor finanzieller Not durch eine Berufspause
wegen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder machen bereits einen deutlichen
Geburtenrückgang spürbar: 1997 wurden um 4,5 % weniger Kinder als im Jahr zuvor
geboren und dieser Trend setzte sich 1 998 verstärkt fort. Von Jänner bis Mai 1 998 gab
es um fast 6 % weniger Geburten als im geburtenschwachen Jahr 1997. Das bedeutet,
daß jede dritte Österreicherin zwischen 20 und 39 kinderlos ist, obwohl eigentlich nur
jede 20. kein Kind haben will. Diese Zahlen belegen eindeutig, daß der Wunsch nach
Kindern vorhanden ist, jedoch die Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für berufstätige Eltern noch immer nicht beseitigt sind. Das Freiheitliche Modell
des Kinderbetreuungsschecks vermag Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Eltern und
Kinder gleichermaßen herzustellen und dem Problem einer optimalen und
kindgerechten Betreuung Abhilfe zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich ab 1999 ein ständig steigender
Budgetüberschuß im FLAF ergeben wird, sollte dieser Betrag wieder zur Gänze an die
Familien selbst zurückfließen, so daß eine zweckgebundene Widmung des FLAF -
Überschusses für die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks aus der Sicht der
unterzeichneten Abgeordneten sinnvoll erscheint. Dieser Überschuß könnte aber noch
wesentlich höher ausfallen, sollten die Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur
Aufhebung der Selbstträgerschaft setzen und darüber hinaus die Beträge aus der
Rückforderung
des Karenzgeldzuschusses von Vätern unehelicher Kinder und die nicht
unerheblichen Beträge aus der De - facto - Verkürzung des Karenzurlaubes auf 18 Monate
miteinrechnen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, entsprechende
Maßnahmen zu setzen, um den im Budgetentwurf ausgewiesenen Überschuß ab 1999
im Familienlastenausgleichsfonds zur Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks für
österreichische Familien zur Verfügung zu stellen."‘
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung
dem Familienausschuß zuzuweisen.