877/A XX.GP
der Abgeordneten Schmidt, Motter und PartnerInnen
betreffend ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Übereignung von beweglichem
Bundesvermögen.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz über die unentgeltliche Übereignung von beweglichem
Bundesvermögen.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz über die unentgeltliche Übereignung von beweglichem
Bundesvermögen:
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über
bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Alle Kunstgegenstände, von welchen die von Bundesministerin Gehrer eingesetzte
“Kommission zur Erforschung der Provenienzen in den Österreichischen
Bundesmuseen” zum Ergebnis gelangt ist, daß sie nach dem 12. März 1938
unrechtmäßig oder aufgrund illegaler Praktiken in Bundesbesitz gelangt sind, sind an
die rechtmäßigen Besitzerinnen bzw. deren rechtmäßige ErbInnen unentgeltlich zu
übereignen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen
betraut.
BEGRÜNDUNG
Im Jänner 1998 erteilte Bundesministerin Elisabeth Gehrer den Auftrag, die Archive
der Bundesmuseen zu öffnen, um - mit fünfzigjährigem Verzug - nachzuforschen,
welche Kunstschätze aus jüdischem
Besitz nach 1945 unrechtmäßig den
Bundesmuseen übereignet wurden.
Zur Durchführung dieser Aufgabe setzte die Bundesministerin eine “Kommission zur
Erforschung der Provenienzen in den Österreichischen Bundesmuseen” ein.
Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen aus allen zuständigen
Bundesmuseen, der Österreichischen Nationalbibliothek und dem
Bundesdenkmalamt. Mit der wissenschaftlichen Gesamtkoordination ist der
Generalkonservator des Bundesdenkmalamtes, Prof. Ernst Bacher, beauftragt.
Der vorliegende Antrag soll sicherstellen, daß, falls sich - aufgrund der Ergebnisse
der Kommission - illegal erworbene Kunstobjekte im Eigentum des Bundes befinden,
diese an die rechtmäßigen BesitzerInnen bzw. deren Erbinnen rückübereignet
werden können.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß des
Nationalrates beantragt.