880/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Terezija Stoisits,Freundinnen und Freunde
betreffend die gesetzliche Gleichstellung homosexueller und heterosexueller
Lebensgemeinschaften von BundesbeamtInnen im Beamtendienstrechtsgesetz 1979 und im
Gehaltsgesetz 1956.
Die explizite Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften
ist notwendig, um eine Gleichbehandlung aller BundesbeamtInnen sicherzustellen. Durch die
derzeitigen Rege lungen werden homosexuelle PartnerInnen in Lebensgemeinschaften
gegenüber PartnerInnen in heterosexuellen Lebensgeminschaften diskriminiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle zu § 29 f
Abs. 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 vorzulegen, durch die die Gleichstellung von
homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften gewährleistet wird.
Begründung
Die mangelnde rechtliche Gleichstellung homosexueller Menschen verursacht regelmäßig
unnötige zwischenmenschliche Tragödien. Dies kann nur mit einer expliziten Nennung der
Gleichwertigkeit der beiden Beziehungsformen verhindert werden. Durch eine derartige
Neuregelung erhielten homosexuelle PartnerInnen in Lebensgemeinschaften die rechtliche
und soziale Sicherheit, ihre Lebensgemeinschaften in unserer Gesellschaft und unserem Staat
leben zu können. Vor allem die Pflegefreistellung im Krankheitsfalle ist ein wichtiges
Anliegen und ein Recht, das keiner und keinem verwehrt werden darf, der oder die sich um
eine ihr so nahestehende Person kümmert.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.