881/A XX.GP

 

                                                           Antrag

 

Der AbgeordnetenDr.Schmidt

Und Partnerlnnen

Betreffend Änderung der Europawahlordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Änderung der Europawahlordnung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung der Europawahlordnung

 

1. § 30 Abs. 2 wird dahingehend geändert, daß der 2. Satz nun lautet: “Dem

Wahlvorschlag sind die ausgefüllten und gemäß Abs. 3 eigenhändig

unterschriebenen Unterstützungserklärungen anzuschließen."

 

Abs. 3 lautet: “Die Unterstützungserklärung hat den Familien -  und Vornamen des

Unterstützenden, sein Geburtsdatum, seinen Wohnort und seine Erklärung, einen

bestimmten Wahlwerber zu unterstützen, zu enthalten. Die Gemeinde hat binnen drei

Tagen die eingebrachten Unterstützungserklärungen dahingehend zu prüfen, ob die

Personen zum Stichtag in der Gemeinde als wahlberechtigt in der Europa -

Wählerevidenz eingetragen waren. Anschließend ist der Zustellungsbevollmächtigte

des Wahlwerbers vom Ergebnis der Prüfung unverzüglich zu informieren.‘”

 

Abs. 5 entfällt.

 

2. Die Anlage 3 entfällt.

 

                                                           Begründung

 

Derzeit müssen Personen, die einen Wahlvorschlag unterstützen wollen, diese

Unterstützungsunterschrift vor einem Gemeindebediensteten leisten bzw. zum

Gericht oder einem Notar gehen und dort ihre Unterschrift leisten. Dies stellt eine

unverhältnismäßige Hürde dar, die auch zu persönlichen Nachteilen für die

Unterstützer führen kann. Der neue Vorschlag sieht nun vor, daß zwar die Zahl der

Unterstützungserklärungen gleich bleibt, jedoch sind diese nicht mehr unmittelbar vor

der Gemeindebehörde abzugeben, was in der Praxis eine nicht unwesentliche

Erleichterung bei der Sammlung von Unterschriften darstellt und es somit Parteien,

die noch nicht im Parlament vertreten sind, ermöglicht, am demokratischen

Meinungsbildungsprozeß teilzuhaben.

 

Formell wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den

Verfassungsausschuß vorgeschlagen.