881/A XX.GP
Antrag
Der AbgeordnetenDr.Schmidt
Und Partnerlnnen
Betreffend Änderung der Europawahlordnung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Änderung der Europawahlordnung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung der Europawahlordnung
1. § 30 Abs. 2 wird dahingehend geändert, daß der 2. Satz nun lautet: “Dem
Wahlvorschlag sind die ausgefüllten und gemäß Abs. 3 eigenhändig
unterschriebenen Unterstützungserklärungen anzuschließen."
Abs. 3 lautet: “Die Unterstützungserklärung hat den Familien - und Vornamen des
Unterstützenden, sein Geburtsdatum, seinen Wohnort und seine Erklärung, einen
bestimmten Wahlwerber zu unterstützen, zu enthalten. Die Gemeinde hat binnen drei
Tagen die eingebrachten Unterstützungserklärungen dahingehend zu prüfen, ob die
Personen zum Stichtag in der Gemeinde als wahlberechtigt in der Europa -
Wählerevidenz eingetragen waren. Anschließend ist der Zustellungsbevollmächtigte
des Wahlwerbers vom Ergebnis der Prüfung unverzüglich zu informieren.‘”
Abs. 5 entfällt.
2. Die Anlage 3 entfällt.
Begründung
Derzeit müssen Personen, die einen Wahlvorschlag unterstützen wollen, diese
Unterstützungsunterschrift vor einem Gemeindebediensteten leisten bzw. zum
Gericht oder einem Notar gehen und dort ihre Unterschrift leisten. Dies stellt eine
unverhältnismäßige Hürde dar, die auch zu persönlichen Nachteilen für die
Unterstützer führen kann. Der neue Vorschlag sieht nun vor, daß zwar die Zahl der
Unterstützungserklärungen gleich bleibt, jedoch sind diese nicht mehr unmittelbar vor
der Gemeindebehörde abzugeben, was in der Praxis eine nicht unwesentliche
Erleichterung bei der Sammlung von Unterschriften darstellt und es somit Parteien,
die noch nicht im Parlament vertreten sind, ermöglicht, am demokratischen
Meinungsbildungsprozeß teilzuhaben.
Formell wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den
Verfassungsausschuß vorgeschlagen.