888/AE XX.GP

 

                                               Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Nußbaumer, Meischberger und Kollegen

 

betreffend: die Änderung des Übereinkommens von Wien über den Straßenverkehr

zwecks Schaffung international verbindlicher strenger Abgasvorschriften.

 

In Österreich wurde in den letzten Jahren nicht nur im Bereich der Sicherheitüberprüfungen

sondern vor allem auch bezüglich der Reduktion der Schadstoffemission durch

österreichische Kraftfahrzeuge ein relativ hoher Standard erreicht, so sind mittlerweile ein

Großteil der heimischen KFZ mit geregeltem Katalysator ausgerüstet. Damit die

Bevölkerung, die diese Verbesserungen letztlich bezahlen muß, auch in den Genuß der

reineren Luft und der Sicherheit kommen, muß sichergestellt werden, daß alle Fahrzeuge,

die auf Österreichs Straßen verkehren, diesen Standards genügen.

 

Die täglich zu beobachtenden Qualmwolken, die von desolaten Fahrzeugen vor allem aus

den ehemaligen Ostblockländern ausgestoßen werden, zeigen deutlich, wie dringend hier

eine Gleichbehandlung mit heimischen Fahrzeugen wäre. Dies ist jedoch, aufgrund der

derzeitigen Regelung des KFG, bzw. der Übereinkommen von Paris, Genf und Wien nicht

durchsetzbar, da diese Abkommen vorsehen, daß jedes Fahrzeug in dem Zustand, in dem

es in seinem Heimatland zugelassen ist, in jedem der Teilnehmerländer ebenfalls fahren

darf.

 

Nach einer kurzfristigen Verbesserung der Situation infolge einer ‚Aktion Scharf‘ gegen

Sicherheitsmängel infolge einiger tragischer schwerer LKW -  und Busunfälle steigt dem

Vernehmen nach nun die Zahl der Beanstandungen sogar wieder an.

 

Die einzig zielführende Lösung ist hier daher die Neuverhandlung der fraglichen Passagen

dieser Vereinbarungen, zumindest aber die nachträgliche Durchsetzung eines Vorbehaltes,

wie ihn etwa Deutschland schon anläßlich des Beitritts bezüglich der Spikesreifen deponiert

hat. Ziel muß jedenfalls sein, die sicherheits - und umweltrelevanten heimischen

Zulassungsvoraussetzungen auch für ausländische Kraftfahrzeuge, die österreichische

Straßen benützen, vorzuschreiben.

 

Der Nationalrat hat bereits vor Jahren einen Antrag ähnlicher Intention, eingebracht

ebenfalls von Abgeordneten der FPÖ, diskutiert, seinerzeit wurde seitens der Koalition

allerdings lediglich der Verkehrsminister ermuntert, mit Forschungsaufträgen Grundlagen

für globale Abgasnormen zu unterstützen und diese gegebenenfalls auf UNO-Ebene bzw.

im Wiener Übereinkommen zu vertreten, der Antrag hingegen wurde abgelehnt.

Da sich die Situation mittlerweile keineswegs verbessert hat und auch die versprochenen

Initiativen des Ministers - soweit sie überhaupt gesetzt wurden - zumindest keinerlei Erfolg

zeigten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

7. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß Artikel 49 des Überein komm ens von

Wien über den Straßenverkehr BGBl. Nr.  289/1982 eine Änderung dieses

Übereinkommens vorzuschlagen, die

 

a. entweder eine unseren strengen einschlägigen Vorschriften entsprechende Bestimmung

über die höchstzulässigen Abgasemissionen im Anhang 5, ‚Technische Anforderungen

an die Kraftfahrzeuge‘ vorsieht oder

 

b. Österreich die Möglichkeit einräumt aus Gründen des Umwelt - und

Gesundheitsschutzes Fahrzeugen, die die österreichischen Normen verletzen, die

Benützung österreichischer Straßen zu verwehren.

 

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert gemeinsam mit den Ländern unverzüglich alle

erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dauerhaft analog der bereits kurzfristig

erfolgten ‚Aktion Scharf‘ eine möglichst lückenlose sicherheitstechnische Überprüfung

aller die EU - Außen grenze passierenden bzw. sonst auffälligen Fahrzeuge zu

ermöglichen.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.