890/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Pollet - Kammerlander, Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend eines umfassenden Verbotes von Atomwaffen in Verfassungsrang
Es gibt ein gravierendes Umsetzungsdefizit in der österreichischen Anti - Atompolitik. Im
Hinblick auf die Aufnahme eines Atomwaffen - Stationierungsverbotes in ein
Verfassungsgesetz ist eine klare Positionierung erforderlich. Angesichts der Diskussion um
die Zukunft der österreichischen Sicherheitspolitik, erhält das veraltete Instrument der
Massenvernichtung - die Atomwaffe - plötzlich Aktualität für die österreichische Innenpolitik.
Die Politik der Abschreckung zwischen Supermächten ist beendet. Angesichts dessen
erscheint die Erweiterung nuklearstrategischer Maßnahmen besonders grotesk. Ein Beitritt zu
den Militärblöcken Nato oder Weu (Westeuropäische Union) brächte der Republik nicht nur
die mit dem absurd beschönigenden Begriff bezeichnete "Nukleargarantie", sondern auch die
Verpflichtung in Krisen - oder Kriegsfällen einer Durchfuhr oder der Lagerung von
Atomwaffen oder nuklearem Material zuzustimmen und in Friedenszeiten die Einrichtung von
Infrastruktur für die Stationierung von Atomwaffen zuzulassen. Ähnliche Regelungen hat die
Nato auch mit ihrem Mitglied Dänemark - das bloß in Friedenszeiten eine Ausnahmeregelung
betreffend Atombewaffnung besitzt - und den neuen Mitgliedern Ungarn, Tschechische
Republik und Polen getroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechend ihrer Vorankündigung im “Atompaket‘
vom 13.11.1997, ein Atomverfassungsgesetz vorzulegen. Dieses Gesetz soll jedenfalls
folgende Punkte umfassen: Verbot des Besitzes, der Verwendung, der Herstellung, des
Versuches, der Ein -, Aus - und Durchfuhr, und der Stationierung von Atomwaffen
inclusive der Einrichtung entsprechender Infrastruktur
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.