891/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl
und Kollegen
betreffend Ausdehnung des Karenzgeldanspruches auf alle Eltern unabhängig von der
Erwerbstätigkeit
Einerseits einer gesellschaftlichen Entwicklung und andrerseits dem Druck nach Beibe -
haltung eines zeitgemäßen Lebensstandards folgend, nimmt die Zahl der erwerbstätigen
Mütter nach der Geburt eines Kindes ständig zu. Während dieser Zeit müssen die Kinder
einer außerhäuslichen Betreuung anvertraut werden, wobei es hier nach wie vor große
Lücken zwischen Angebot und Nachfrage sowie hinsichtlich flexibler Betreuungszeiten,
die den beruflichen und zeitlichen Anforderungen der Eltern entsprechen, gibt. Nicht
zuletzt diese Probleme wie aber auch die Angst vor finanzieller Not durch eine Berufs-
pause aufgrund der Geburt und der Betreuung eines oder mehrerer Kinder machen
bereits einen deutlichen Geburtenrückgang spürbar: 1997 wurden um 4,5 % weniger
Kinder als im Jahr zuvor geboren und dieser Trend setzte sich 1998 verstärkt fort. Von
Jänner bis Mai 1998 gab es um fast 6 % weniger Geburten als im geburtenschwachen
Jahr 1997. Das bedeutet, daß jede dritte Österreicherin zwischen 20 und 39 kinderlos
ist, obwohl eigentlich nur jede 20. kein Kind haben will. Diese Zahlen belegen eindeu -
tig, daß der Wunsch nach Kindern vorhanden ist, jedoch die Hindernisse bei der Verein -
barkeit von Familie und Beruf für berufstätige Eltern noch immer nicht beseitigt sind.
Ein erster wesentlicher Schritt, um den Eltern die Entscheidung zu einem Kind zu erleich-
tern, stellt die Ausdehnung des Karenzgeldanspruches auf alle Mütter, unabhängig von
der Erwerbstätigkeit, dar. Damit würde auch einer langjährigen freiheitlichen Forderung
nach Abschaffung der Ungleichbehandlung von selbständig und unselbständig Erwerbs -
tätigen so wie der Berücksichtigung von Bäuerinnen und Studentinnen Rechnung getra -
gen werden. Als Anspruchsvoraussetzung bei Nichterwerbstätigen gilt die österreichi -
sche Staatsbürgerschaft, bestehende Ansprüche von erwerbstätigen Eltern mit ausländi -
scher Staatsangehörigkeit bleiben unangetastet. Derzeit erhalten 7 % der Mütter kein
Karenzgeld und 4 % nur einen Teil des Karenzgeldes (Teilzeitbeihilfe, Betriebshilfe). Die
mit der Ausdehnung des Karenzgeldanspruches verbundene erstmalige Entkoppelung
einer Sozialleistung von der Erwerbstätigkeit entspricht darüber hinaus der derzeitigen
budgetären Realität, wonach 70 % des Karenzgeldes ohnehin aus dem FLAF bestritten
werden und die verbleibenden 30 % aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.
Das Karenzgeld für alle Mütter stellt die Basis für den für die Betreuung der Kinder und
die Wahlfreiheit der Eltern in der Kinderbetreuung notwendigen Kinderbetreuungs -
scheck dar.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, entsprechende
Maßnahmen zu setzen, um als ersten Schritt zur Einführung des Kinderbetreuungs -
schecks und hinsichtlich der Wahlfreiheit der Eltern in der Kinderbetreuung den An -
spruch auf Karenzgeld auf alle Eltern auszudehnen, wobei als Anspruchsvoraussetzung
bei Nichterwerbstätigen die österreichische Staatsbürgerschaft gilt."
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuß zuzuweisen.