912/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag.Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend die gesetzliche Gleichstellung homosexueller und heterosexueller
Lebensgemeinschaften im Beamtendienstrechtsgesetz 1979.
Die explizite Gleichstellung zwischen homosexuellen und heterosexuellen
Lebensgemeinschaften, ist notwendig um eine Gleichbehandlung aller
Bundesbeamten sicherzustellen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
-Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle
zu § 76 Abs 2 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 vorzulegen, in der die
Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften
gewährleistet wird.
Begründung
Die mangelnde rechtliche Gleichstellung homosexueller Menschen verursacht
regelmäßig unnötige zwischenmenschliche Tragödien. Dies kann nur mit einer
expliziten Nennung der Gleichwertigkeit der beiden Beziehungsformen
verhindert werden. Durch eine derartige Neuregelung erhielten homosexuelle
PartnerInnen in Lebensgemeinschaften die rechtliche und soziale Sicherheit, ihre
Lebensgemeinschaften in unserer Gesellschaft und unserem Staat leben zu
können. Vor allem die Pflegefreistellung im Krankheitsfalle ist ein wichtiges
Anliegen und ein Recht, das keiner und keinem verwehrt werden darf, der oder
die sich um eine ihr so nahestehende Person kümmert.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlage