928/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abg. Helmut Haigermoser

und Kollegen

betreffend die Mautpflicht bei Fahrzeugen mit Probe- und Überstellungskennzeichen

 

Der österreichische Fahrzeughandel kann seinen potentiellen Kunden Autos für

Probefahrten auf Autobahnen nur dann zur Verfügung stellen, wenn eine Wochen -

oder Zehn - Tages Mautvignette mitgeführt wird. Ebenso verhält es sich bei

Überstellungen. Diese Vorgangsweise ist umständlich und unverhältnismäßig

kostenintensiv für die Betriebe. Mit leichten Änderungen der Rechtslage könnte Abhilfe

geschaffen werden. Wäre es erlaubt, bei Probe -  und Überstellungskennzeichen eine

Jahresvignette am Kennzeichen selbst anzubringen, würde die Einhaltung der

Mautpflicht einfacher und für die betroffenen Unternehmer wirtschaftlicher. Darüber

hinaus wäre aber nach wie vor sichergestellt, daß - ebenso wie bei jedem Privaten -

jeweils nur ein Fahrzeug die Autobahn rechtskonform benützt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung möge die Mautpflicht für Fahrzeuge mit Probe - oder

Überstellungskennzeichen so umgestalten, daß die nötige Vignette aus Gründen der

Einfachheit und Wirtschaftlichkeit direkt am Kennzeichen angebracht werden darf.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuß beantragt.