940/A XX.GP
Antrag
(germ. § 99 Abs. 1 GOG)
der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Partnerinnen und Partner
betreffend die Durchführung einer Sonderprüfung durch den Rechnungshof
(gem. § 99 GOG-NR) hinsichtlich des Verkaufs der AMAG
Die Umstände um den Verkauf der Austria Metallwerke AG (AMAG) um einen
symbolischen Schilling an die Constantia - Gruppe (40%), den früheren
Generaldirektor Klaus Hammerer (40%) sowie die Belegschaft (20%) um einen!
symbolischen Schilling erscheinen vor dem Hintergrund der aktuellen
Unternehmensentwicklung aufklärungsbedürftig. Wenn nämlich ein Jahr nach der
Verschenkung der damals immer noch schlagseitigen AMAG für das Geschäftsjahr
1997/1998 bereits Gewinnausschüttungen in der Gesamthöhe von 100 Millionen
Schilling möglich sind, muß sich der Verkäufer - also die ÖIAG - vom ehemaligen
Eigentümer die Frage gefallen lassen, ob er nicht zu billig verkauft hat.
Die AMAG wird im Geschäftsjahr 1998/1999 bei einem Cash - flow von rund 10%
(800 Millionen Schilling) und etwa 8,5 Milliarden Schilling Umsatz ein EGT von 350
bis 380 Millionen Schilling erwirtschaften; Zahlen, die sich sehen lassen können.
Vereinbarungsgemäß können dadurch aushaftende Kredite, für die nach wie vor
eine Haftung der Republik besteht, bedient werden. Gegen den (offensichtlich im
Aufsichtsrat geäußerten) Willen der Constantia - Gruppe wurden aber an diese, wie
auch an Herrn Hammerer je 40 Millionen, an die Belegschaft 20 Millionen Schilling
Dividende für das Geschäftsjahr 1997/1998 ausgeschüttet. Die Constantia ist mit
dieser Optik offenbar so unglücklich, daß sie besagten Betrag als zinsloses
Eigentümerdarlehen an die AMAG rücküberwiesen hat. Eine gerichtliche
Auseinandersetzung der beiden
Hauptaktionäre ist anhängig.
Im Fall einer solch katastrophalen Fehleinschätzung, was die weitere Entwicklung
des Unternehmens angeht, wurde durch den Verkauf unter Wert dem Eigentümer -
im letzten also der Republik Österreich - ein erheblicher Schaden zugefügt. In einem
solchen Fall liegt es nahe, die genauen Umstände des Zustandekommens eines für
einen der beiden Vertragspartner so hervorragend verlaufenden Geschäfts zu
überprüfen.
Es ist daher Aufgabe des Nationalrates, den ihm zur Erfüllung seiner
parlamentarischen Kontrollaufgaben beigestellten Rechnungshof im Interesse der
lückenlosen Aufklärung der Fakten zu beauftragen, eine Sonderprüfung dieses
Geschäftsfalls durchzuführen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher
nachfolgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Rechnungshof wird gemäß § 99 GOG-NR mit der Durchführung einer
Sonderprüfung der Gebarung der ÖIAG hinsichtlich des Verkaufs der AMAG im
Oktober 1996 beauftragt."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Rechnungshof -
ausschuß zuzuweisen.