940/A XX.GP

 

Antrag

                       

(germ. § 99 Abs. 1 GOG)

 

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Partnerinnen und Partner

 

betreffend die Durchführung einer Sonderprüfung durch den Rechnungshof

(gem. § 99 GOG-NR) hinsichtlich des Verkaufs der AMAG

 

 

Die Umstände um den Verkauf der Austria Metallwerke AG (AMAG) um einen

symbolischen Schilling an die Constantia - Gruppe (40%), den früheren

Generaldirektor Klaus Hammerer (40%) sowie die Belegschaft (20%) um einen!

symbolischen Schilling erscheinen vor dem Hintergrund der aktuellen

Unternehmensentwicklung aufklärungsbedürftig. Wenn nämlich ein Jahr nach der

Verschenkung der damals immer noch schlagseitigen AMAG für das Geschäftsjahr

1997/1998 bereits Gewinnausschüttungen in der Gesamthöhe von 100 Millionen

Schilling möglich sind, muß sich der Verkäufer - also die ÖIAG - vom ehemaligen

Eigentümer die Frage gefallen lassen, ob er nicht zu billig verkauft hat.

 

Die AMAG wird im Geschäftsjahr 1998/1999 bei einem Cash - flow von rund 10%

(800 Millionen Schilling) und etwa 8,5 Milliarden Schilling Umsatz ein EGT von 350

bis 380 Millionen Schilling erwirtschaften; Zahlen, die sich sehen lassen können.

Vereinbarungsgemäß können dadurch aushaftende Kredite, für die nach wie vor

eine Haftung der Republik besteht, bedient werden. Gegen den (offensichtlich im

Aufsichtsrat geäußerten) Willen der Constantia - Gruppe wurden aber an diese, wie

auch an Herrn Hammerer je 40 Millionen, an die Belegschaft 20 Millionen Schilling

Dividende für das Geschäftsjahr 1997/1998 ausgeschüttet. Die Constantia ist mit

dieser Optik offenbar so unglücklich, daß sie besagten Betrag als zinsloses

Eigentümerdarlehen an die AMAG rücküberwiesen hat. Eine gerichtliche

Auseinandersetzung der beiden Hauptaktionäre ist anhängig.

Im Fall einer solch katastrophalen Fehleinschätzung, was die weitere Entwicklung

des Unternehmens angeht, wurde durch den Verkauf unter Wert dem Eigentümer -

im letzten also der Republik Österreich - ein erheblicher Schaden zugefügt. In einem

solchen Fall liegt es nahe, die genauen Umstände des Zustandekommens eines für

einen der beiden Vertragspartner so hervorragend verlaufenden Geschäfts zu

überprüfen.

 

Es ist daher Aufgabe des Nationalrates, den ihm zur Erfüllung seiner

parlamentarischen Kontrollaufgaben beigestellten Rechnungshof im Interesse der

lückenlosen Aufklärung der Fakten zu beauftragen, eine Sonderprüfung dieses

Geschäftsfalls durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher

nachfolgenden

 

 

Antrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Rechnungshof wird gemäß § 99 GOG-NR mit der Durchführung einer

Sonderprüfung der Gebarung der ÖIAG hinsichtlich des Verkaufs der AMAG im

Oktober 1996 beauftragt."

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Rechnungshof -

ausschuß zuzuweisen.