945/A XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Stummvoll

uud Genossen

 

betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung österreichischer Beiträge zum von der

Weltbank treuhändisch verwalteten HIPC - Treuhandfonds bzw. zu international

akkordierten Notstandshilfe - bzw. Wiederaufbaufonds zur Linderung der durch den

Wirbelsturm Mich verursachten Katastrophe in Mittelamerika

 

    Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz über die Leistung österreichischer Beiträge zum von der Weltbank treuhändisch

verwalteten HIPC - Treuhandfonds bzw. zu international akkordierten Notstandshilfe - bzw.

Wiederaufbaufonds zur Linderung der durch den Wirbelsturm Mitch verursachten Katastrophe

in Mittelamerika

 

     Der Nationalrat hat beschlossen:

 

      § 1: Der Bund leistet im Rahmen international akkordierter Schuldenerleichterunigs - und

Notstandshilfeprogramm zu den dafür vorgesehenen Fonds einen Beitrag in Höhe von bis zu

100 Millionen Schilling

     § 2: Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen

betraut.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuß

Begründung:

 

Der Wirbelsturm Mitch und die nachfolgenden schweren Regenfälle verwüsteten Ende

Oktober Anfang November 1998 weite Teile Mittelamerikas. Besonders betroffen sind die

Länder Honduras, Nicaragua, Guatemala und El Salvador. Es laufen bereits international

akkordierte Hilfsprogramme an, an denen sich Österreich beteiligen wird.

 

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll eine gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung

Österreichs an den internationalen Entschuldungs und Notstandshilfeprogrammen im Rahmen

internationaler Finanzinstitutionen geschaffen werden.

 

Der gegenständliche Gesetzesentwurf hat die Leistung eines Österreichischen Beitrages in Höhe

von maximal 100 Millionen Schilling für die Entschuldungs - und Hilfsprogramme im Rahmen

internationaler Finanzinstitutionen zum Gegenstand

 

Der gegenständliche Gesetzesentwurf weist keine Berührungspunkte mit dem EU - Recht auf