947/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums
Das Gebäude des Mozarteums in Salzburg wurde vor kurzem aufgrund seiner
krankmachenden Wirkung geschlossen. Für die Aufrechterhaltung des Studienbetriebes
wurden in der Folge Ausweichquartiere gesucht und angemietet. Nach Auskunft der
Studierenden sind die Bedingungen in diesen Räumlichkeiten für einen ordentlichen
Studienbetrieb aber nicht gerade optimal. Außerdem ist nicht auszuschließen, daß aufgrund
der Schließung des Mozarteumsgebäudes für manche Studierende eine Verzögerung ihres
Studiums eintritt. Gerade für Stipendienbezieherlnnen wirkt sich aber eine
Studienverzögerung negativ auf den Weiterbezug der Studienförderung aus. Im
Studienförderungsgesetz 1992 ist laut § 19 Abs 2 Zi. 3 eine Verlängerung der
Anspruchsdauer möglich, wenn den Studierenden kein Verschulden an der Verzögerung
trifft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschießen:
“Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, die
Studienbeihilfenbehörde anzuweisen, daß Studienverzögerungen, die durch die Schließung
des Gebäudes des Mozarteums zustande kommen, im Sinne des § 19 Abs 2 Zi 3
Studienförderungsgesetz 1992 behandelt werden, d.h. daß für die betroffenen Studierenden
die Anspruchsdauer für Studienförderung entsprechend verlängert wird, sofern sie kein
Verschulden an der Verzögerung trifft.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und Forschung
vorgeschlagen.