947/AE XX.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums

 

Das Gebäude des Mozarteums in Salzburg wurde vor kurzem aufgrund seiner

krankmachenden Wirkung geschlossen. Für die Aufrechterhaltung des Studienbetriebes

wurden in der Folge Ausweichquartiere gesucht und angemietet. Nach Auskunft der

Studierenden sind die Bedingungen in diesen Räumlichkeiten für einen ordentlichen

Studienbetrieb aber nicht gerade optimal. Außerdem ist nicht auszuschließen, daß aufgrund

der Schließung des Mozarteumsgebäudes für manche Studierende eine Verzögerung ihres

Studiums eintritt. Gerade für Stipendienbezieherlnnen wirkt sich aber eine

Studienverzögerung negativ auf den Weiterbezug der Studienförderung aus. Im

Studienförderungsgesetz 1992 ist laut § 19 Abs 2 Zi. 3 eine Verlängerung der

Anspruchsdauer möglich, wenn den Studierenden kein Verschulden an der Verzögerung

trifft.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschießen:

 

“Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, die

Studienbeihilfenbehörde anzuweisen, daß Studienverzögerungen, die durch die Schließung

des Gebäudes des Mozarteums zustande kommen, im Sinne des § 19 Abs 2 Zi 3

Studienförderungsgesetz 1992 behandelt werden, d.h. daß für die betroffenen Studierenden

die Anspruchsdauer für Studienförderung entsprechend verlängert wird, sofern sie kein

Verschulden an der Verzögerung trifft.”

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und Forschung

vorgeschlagen.