949/A XX.GP

 

                                            ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verlängerung des Wochenendfahrverbotes für LKW

 

Die Straßentransport - Branche wurde von der 1993 verabschiedeten EU - Arbeitszeitrichtlinie

ausgenommen. Die gültige Arbeitszeitregelung auf EU - Ebene berücksichtigt nur die reinen

Fahrzeiten, nicht aber die Gesamtarbeitszeit. Sie enthält viele Ausnahmen und wird in der

Praxis wenig überprüft. Deshalb beträgt die Arbeitszeit von Berufskraftfahrern

durchschnittlich 60 Stunden pro Woche. Dadurch gefährden die Lenker von Lkws nicht

nur ihr eigenes Leben, sondern stellen auch ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer

dar. Somit sind diese unzumutbaren Bestimmungen gesamtgesellschaftlich untragbar. Der

Internationale Dachverband der Verkehrsgewerkschaft (ITV) drängt auf eine Anhebung der

Sicherheitsstandards und auf eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden.

 

Einerseits gilt es deshalb die Einhaltung innerösterreichischer Arbeitszeitregelungen stärker

zu kontrollieren, andererseits sind straßenverkehrspolitische Rahmenbedingungen zu

schaffen, die eine humane Arbeitszeitregelung gewährleisten. Dazu zählt alleine aus

familienpolitischen Gründen das Recht auf ein freies Wochenende. Gerade durch die

Forderung breiter gesellschaftlicher Kreise nach Einhaltung der Sonntagsruhe erhält die

Ausdehnung des Fahrverbotes zusätzliche Bedeutung. Fahrverbote an Wochenenden sind als

nationalstaatliche Maßnahme zu werten und können unabhängig von der EU gestaltet

werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                            ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wollte beschließen:

 

“Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Wochenendfahrverbot von Samstag, 13:00 bis

Montag, 5:00 Uhr zu verlängern.”

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß

vorgeschlagen.