949/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Verlängerung des Wochenendfahrverbotes für LKW
Die Straßentransport - Branche wurde von der 1993 verabschiedeten EU - Arbeitszeitrichtlinie
ausgenommen. Die gültige Arbeitszeitregelung auf EU - Ebene berücksichtigt nur die reinen
Fahrzeiten, nicht aber die Gesamtarbeitszeit. Sie enthält viele Ausnahmen und wird in der
Praxis wenig überprüft. Deshalb beträgt die Arbeitszeit von Berufskraftfahrern
durchschnittlich 60 Stunden pro Woche. Dadurch gefährden die Lenker von Lkws nicht
nur ihr eigenes Leben, sondern stellen auch ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer
dar. Somit sind diese unzumutbaren Bestimmungen gesamtgesellschaftlich untragbar. Der
Internationale Dachverband der Verkehrsgewerkschaft (ITV) drängt auf eine Anhebung der
Sicherheitsstandards und auf eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden.
Einerseits gilt es deshalb die Einhaltung innerösterreichischer Arbeitszeitregelungen stärker
zu kontrollieren, andererseits sind straßenverkehrspolitische Rahmenbedingungen zu
schaffen, die eine humane Arbeitszeitregelung gewährleisten. Dazu zählt alleine aus
familienpolitischen Gründen das Recht auf ein freies Wochenende. Gerade durch die
Forderung breiter gesellschaftlicher Kreise nach Einhaltung der Sonntagsruhe erhält die
Ausdehnung des Fahrverbotes zusätzliche Bedeutung. Fahrverbote an Wochenenden sind als
nationalstaatliche Maßnahme zu werten und können unabhängig von der EU gestaltet
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wollte beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Wochenendfahrverbot von Samstag, 13:00 bis
Montag, 5:00 Uhr zu verlängern.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß
vorgeschlagen.