953/AE XX.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verzicht auf Neubeschaffung von Abfangjägern

 

 

Seit nun bald zehn Jahren wird die Neubeschaffung von Abfangjägern von verschiedenen

Vertretern des Verteidigungsressorts gefordert. Der Empfehlung des

Landesverteidigungsrates betreffend der Beschaffung des Abfangjägers ”Draken” lag ein

”Zwei Generationen - Konzept” zu Grunde. Der Draken war als Zwischenlösung zur

Verbesserung der Luftraumüberwachung durch das Bundesheer und zur Vorbereitung der

Einführung eines modernen Systems angelegt.

 

Bereits im Februar 1996 hat der Verteidigungsminister angekündigt, daß er noch im Herbst

1996 die Planung zur Abfangjägerbeschaffung (Vorgangsweise, Menge, Zeitplan, Typen

und Finanzierung) dem Parlament vorlegen werde. Dies ist nicht erfolgt. Auch der

Landesverteidigungsrat im Frühjahr 1996 wurde über den Stand der Planungen nicht

informiert, möglicherweise sind solche auch gar nicht erfolgt. Im

Landesverteidigungsministerium wurde ein vertrauliches Vierjahresprogramm beschlossen,

das Investitionen in der Höhe von 40 Mrd. Schilling vorsieht. Die politischen Gremien

wurden mit diesem Programm nicht befaßt. Auch dem Landesverteidigungsrat im Herbst

1996 wurde das versprochene Luftraumkonzept nicht vorgelegt (Die Presse/ 11.06.1996).

Im Juni 1997 wurde anläßlich eines Flugtages in Zeltweg vom Verteidigungsministerium

verlautbart, daß bis Ende 1997 das militärische Pflichtenheft für die

Abfangjägerbeschaffung erstellt wird. Eine politische Grundsatzentscheidung wurde dort

auch nicht getroffen.

 

In Beantwortung (3480/AB; XX.GP/ Jänner 1998) einer Anfrage des Abgeordneten Wabl,

wurden durch das Verteidigungsressort als mögliche Draken - Nachfolger F - 16 (Lockheed),

F - 18 (McDonnell Douglas), der Gripen, Mirage 2000 - 5 (Dassault) und der MIG - 29

(MAPO) genannt. In Bezug auf die Erstellung eines Pflichtenheftes wurde in derselben

Antwort gesagt: ”Pflichtenhefte für Beschaffungsvorhaben werden grundsätzlich jeweils

zeitgerecht für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorgelegt.” (3480/AB;

XX.GP). Wann dies der Fall war oder sein wird, wurde vom Verteidigungsminister nicht

angegeben.

In Zusammenhang mit dem Nato - Beitritt wurde vom Verteidigungsministerium mehrfach

argumentiert, daß bei einem Nato - Beitritt bloß 18 Stück, bei Beibehaltung der Neutralität

32 Stück Abfangjäger beschafft werden müßten. Aus Anlaß des Staatsbesuches von

Premierminister Primakov wurde am Mittwoch den 28.10.1998 der Abschluß einer

Österreichisch - russische Kooperation mit MAPO in Bezug auf die Mig - Produktion

bekanntgegeben.

 

Andererseits steckt die Abfangjägertruppe in einer tiefen Krise. Die teure Ausbildung für

Piloten wird in Skandinavien durchgeführt. Die überwiegende Anzahl der vom Bundesheer

ausgebildeten Piloten wechseln zu privaten Luftfahrtunternehmen. Das Auslaufdatum der

Einsatzfähigkeit des SAAB - Draken ist 2000. Die Neubeschaffung bedarf einer Vorlaufzeit

von drei bis fünf Jahren. Eine ”Abfangjägerlücke” ist also absehbar. Inzwischen wurden

bereits Ideen wie das Ausleihen von Abfangjägern oder auch das Abtreten der aktiven

Luftraumüberwachung an eine andere Armee ventiliert. Alles das sind drastische

Krisensymptome, die eine neue politische Zielvorgabe hinsichtlich der Luftverteidigung

herausfordern. Das stärkste Krisensymptom ist sicherlich darin zu erkennen, daß das

ständige Klagen über Budgetknappheit durch Generalität und Wehrpolitik, begleitet wird

von Beschaffungswünschen, die im Falle von neuen Abfangjägern, einen Kostenrahmen

zwischen 16 und 60 Milliarden Schilling umfassen.

 

Selbst General Majcen hat in einem Interview (Die Presse 17.10.1998) festgestellt, daß die

Luftraumverteidigung Österreichs nie wirklich gewährleistet war. Gleichzeitig forderte er

eine sofortige Grundsatzentscheidung über die Frage der Beschaffung von Abfangjägern.

 

Klubobmann Dr. Peter Kostelka hat bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, daß es

Alternativen zur Abfangjägerbeschaffung gäbe. Da die Aufgabe der Luftraumüberwachung

nicht die Zerstörung, sondern die Identifikation von Flugzeugen sei, reiche die vorhandene

passive Luftraumüberwachung in Form des Radars voll aus (APA 051/24.05.1996). Der

Wehrsprecher der Liberalen Abg. Moser meinte bereits 1996, daß es ”ehrlicher" wäre, ”den

Flugbetrieb einzustellen”, wenn bis Ende 1996 keine Entscheidungsgrundlagen vorgelegt

werden (Standard 15.05.1996).

 

Die Entscheidung über die ”Luftraumüberwachung” ist auch im Hinblick auf den

Nationalratswahlkampf 1999 sinnvollerweise jetzt zu treffen. Wer die Sicherheitspolitik

tatsächlich aus dem Wahlkampf heraushalten will, sollte daher jetzt eine entsprechende

Grundsatzentscheidung treffen. Diese Entscheidung sollte:

* erstens eine gesamtstaatliche Ziel - und Prioritätensetzung im Auge haben (Stichwort

   Budgetkonsolidierung);

* zweitens eine nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten orientierte

   Prioritätensetzung innerhalb des Landesverteidigungssystems (Stichwort:

   Grenzsicherung statt Landesverteidigung!);

* drittens innerhalb der Luftraumverteidigung die Zielsetzung definieren (Stichwort:

   Identifizieren statt Abschießen!).

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere dem Bundesminister für Landersverteidigung

wird daher aufgefordert, die entsprechenden Vorbereitungen dafür zu treffen, das

Luftverteidigungskonzept auf passive Luftraumüberwachung umzustellen und auf eine

Nachbeschaffung von Abfangjägern zu verzichten.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuß

vorgeschlagen.