953/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Verzicht auf Neubeschaffung von Abfangjägern
Seit nun bald zehn Jahren wird die Neubeschaffung von Abfangjägern von verschiedenen
Vertretern des Verteidigungsressorts gefordert. Der Empfehlung des
Landesverteidigungsrates betreffend der Beschaffung des Abfangjägers ”Draken” lag ein
”Zwei Generationen - Konzept” zu Grunde. Der Draken war als Zwischenlösung zur
Verbesserung der Luftraumüberwachung durch das Bundesheer und zur Vorbereitung der
Einführung eines modernen Systems angelegt.
Bereits im Februar 1996 hat der Verteidigungsminister angekündigt, daß er noch im Herbst
1996 die Planung zur Abfangjägerbeschaffung (Vorgangsweise, Menge, Zeitplan, Typen
und Finanzierung) dem Parlament vorlegen werde. Dies ist nicht erfolgt. Auch der
Landesverteidigungsrat im Frühjahr 1996 wurde über den Stand der Planungen nicht
informiert, möglicherweise sind solche auch gar nicht erfolgt. Im
Landesverteidigungsministerium wurde ein vertrauliches Vierjahresprogramm beschlossen,
das Investitionen in der Höhe von 40 Mrd. Schilling vorsieht. Die politischen Gremien
wurden mit diesem Programm nicht befaßt. Auch dem Landesverteidigungsrat im Herbst
1996 wurde das versprochene Luftraumkonzept nicht vorgelegt (Die Presse/ 11.06.1996).
Im Juni 1997 wurde anläßlich eines Flugtages in Zeltweg vom Verteidigungsministerium
verlautbart, daß bis Ende 1997 das militärische Pflichtenheft für die
Abfangjägerbeschaffung erstellt wird. Eine politische Grundsatzentscheidung wurde dort
auch nicht getroffen.
In Beantwortung (3480/AB; XX.GP/ Jänner 1998) einer Anfrage des Abgeordneten Wabl,
wurden durch das Verteidigungsressort als mögliche Draken - Nachfolger F - 16 (Lockheed),
F - 18 (McDonnell Douglas), der Gripen, Mirage 2000 - 5 (Dassault) und der MIG - 29
(MAPO) genannt. In Bezug auf die Erstellung eines Pflichtenheftes wurde in derselben
Antwort gesagt: ”Pflichtenhefte für Beschaffungsvorhaben werden grundsätzlich jeweils
zeitgerecht für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorgelegt.” (3480/AB;
XX.GP). Wann dies der Fall war oder sein wird, wurde vom Verteidigungsminister nicht
angegeben.
In Zusammenhang mit dem Nato - Beitritt wurde vom Verteidigungsministerium mehrfach
argumentiert, daß bei einem Nato - Beitritt bloß 18 Stück, bei Beibehaltung der Neutralität
32 Stück Abfangjäger beschafft werden müßten. Aus Anlaß des Staatsbesuches von
Premierminister Primakov wurde am Mittwoch den 28.10.1998 der Abschluß einer
Österreichisch - russische Kooperation mit MAPO in Bezug auf die Mig - Produktion
bekanntgegeben.
Andererseits steckt die Abfangjägertruppe in einer tiefen Krise. Die teure Ausbildung für
Piloten wird in Skandinavien durchgeführt. Die überwiegende Anzahl der vom Bundesheer
ausgebildeten Piloten wechseln zu privaten Luftfahrtunternehmen. Das Auslaufdatum der
Einsatzfähigkeit des SAAB - Draken ist 2000. Die Neubeschaffung bedarf einer Vorlaufzeit
von drei bis fünf Jahren. Eine ”Abfangjägerlücke” ist also absehbar. Inzwischen wurden
bereits Ideen wie das Ausleihen von Abfangjägern oder auch das Abtreten der aktiven
Luftraumüberwachung an eine andere Armee ventiliert. Alles das sind drastische
Krisensymptome, die eine neue politische Zielvorgabe hinsichtlich der Luftverteidigung
herausfordern. Das stärkste Krisensymptom ist sicherlich darin zu erkennen, daß das
ständige Klagen über Budgetknappheit durch Generalität und Wehrpolitik, begleitet wird
von Beschaffungswünschen, die im Falle von neuen Abfangjägern, einen Kostenrahmen
zwischen 16 und 60 Milliarden Schilling umfassen.
Selbst General Majcen hat in einem Interview (Die Presse 17.10.1998) festgestellt, daß die
Luftraumverteidigung Österreichs nie wirklich gewährleistet war. Gleichzeitig forderte er
eine sofortige Grundsatzentscheidung über die Frage der Beschaffung von Abfangjägern.
Klubobmann Dr. Peter Kostelka hat bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, daß es
Alternativen zur Abfangjägerbeschaffung gäbe. Da die Aufgabe der Luftraumüberwachung
nicht die Zerstörung, sondern die Identifikation von Flugzeugen sei, reiche die vorhandene
passive Luftraumüberwachung in Form des Radars voll aus (APA 051/24.05.1996). Der
Wehrsprecher der Liberalen Abg. Moser meinte bereits 1996, daß es ”ehrlicher" wäre, ”den
Flugbetrieb einzustellen”, wenn bis Ende 1996 keine Entscheidungsgrundlagen vorgelegt
werden (Standard 15.05.1996).
Die Entscheidung über die ”Luftraumüberwachung” ist auch im Hinblick auf den
Nationalratswahlkampf 1999 sinnvollerweise jetzt zu treffen. Wer die Sicherheitspolitik
tatsächlich aus dem Wahlkampf heraushalten will, sollte daher jetzt eine entsprechende
Grundsatzentscheidung treffen. Diese Entscheidung sollte:
* erstens eine gesamtstaatliche Ziel - und Prioritätensetzung im Auge haben (Stichwort
Budgetkonsolidierung);
* zweitens eine nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten orientierte
Prioritätensetzung innerhalb des Landesverteidigungssystems (Stichwort:
Grenzsicherung statt Landesverteidigung!);
* drittens innerhalb der Luftraumverteidigung die Zielsetzung definieren (Stichwort:
Identifizieren statt Abschießen!).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere dem Bundesminister für Landersverteidigung
wird daher aufgefordert, die entsprechenden Vorbereitungen dafür zu treffen, das
Luftverteidigungskonzept auf passive Luftraumüberwachung umzustellen und auf eine
Nachbeschaffung von Abfangjägern zu verzichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuß
vorgeschlagen.