954/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend die Entwicklung eines gesamtösterreichischen Verkehrsgestaltungsplanes

 

 

Seit Jahren wird an der Erstellung eines Bundesverkehrswegeplanes gearbeitet. Es existieren

bereits Entwürfe für einen dazugehörigen Masterplan. Aufgrund internationaler

Entwicklungen erscheint es jedoch sinnvoller, den Ansatz einer integrativen

Verkehrsplanung zu verfolgen.

 

Die Aufgabe einer integrativen Verkehrsplanung soll darin bestehen, ein umwelt - und

sozialverträgliches Verkehrssystem zu schaffen. Infrastrukturplanungen stellen dabei nur

einen Teilaspekt dar. Sie sind so auszurichten, daß vermeidbare Beeinträchtigungen von

Natur und Landschaft von Anfang an ausgeschlossen sind. Umweltpolitische Ziele sollen

mitverfolgt werden. Die Planung soll verkehrsträgerübergreifend sein und

Netzzusammenhänge beachten. Die Bürgerinnen und Bürger sind einzubeziehen. Die

Nutzen - Kosten - Analyse soll die ökologischen und sozialen Folgekosten des Verkehrs

vollständig berücksichtigen.

 

Die konkreten Ziele eines Verkehrsgestaltungsplanes sollen sein:

 

1. Mobilität sichern - nicht Verkehrsaufwand erhöhen!

 

    Mobilität bedeutet Bewegungsfreiheit. Sie ist für alle VerkehrsteilnehmerInnen und

    sozialen Gruppen zu gewährleisten. “Mobilität sichern” bedeutet u.a. die Bezugspunkte

    des täglichen Lebens ohne überflüssigen Verkehrsaufwand erreichen zu können, die

    intelligente Verknüpfung von Verkehrsträgem, die Schaffung eines attraktiven Verkehrs -

    Dienstleistungsangebotes.

 

2. Umweltziele

 

    Bis zum Jahre 2010 wird im Verkehrsbereich das Erreichen folgender Ziele angestrebt:

     - Reduktion des Primärenergieverbrauches um mindestens 30 %

     - kein weiterer Anstieg der Verkehrsflächen

     - Rückgang der CO² - Emissionen um 30%

     - Rückgang der Ozon - Vorläufersubstanzen um 80% (Zieljahr: 2005)

     - spürbare Reduktion des Verkehrslärms

3. Verkehrssicherheit verbessern

 

     Wesentliches Ziel im Rahmen eines Verkehrsgestaltungsplanes muß es sein, die Zahl der

     Toten und Verletzten u.a. durch Tempolimits für den Autoverkehr und durch die

     Attraktivitätssteigerung risikoarmer und sicherer öffentlicher Verkehrsmittel, spürbar zu

     reduzieren.

 

Die Ziele sind auf folgenden Handlungsebenen zu verwirklichen:

 

1. Verkehrspolitik

 

     Der Schiene ist der Vorrang zu geben. Durch Anwendung von Güterverkehrslogistik,

     moderner Betriebsleitsysteme, Optimierung der Betriebsabläufe kann die

     Leistungsfähigkeit der Bahn auch im Güterverkehr erheblich gesteigert werden.

     Verknüpfungspunkte zwischen Schiene und Straße sind möglichst dezentral anzulegen.

     Bei der Finanzierung von Infrastrukturen sind gleiche Bedingungen herzustellen, allen

Verkehrsträgern ihre externen Kosten anzulasten, direkte und indirekte Subventionen für

     Bestimmte Verkehrsträger schrittweise abzubauen und zu vermeiden und für alle

     Verkehrsträger gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung wird beauftragt, einen gesamtösterreichischen

Verkehrsgestaltungsplan entsprechend den angeführten Grundzügen zu entwickeln.”

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.