961/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Hermann Böhacker, Mag. Trattner

und Kollegen

 

 

betreffend                                            Faire Steuern

Arbeit schaffen - Steuern senken

 

 

Die große Koalition hat Österreich in den letzten Jahren zu einem Hochsteuerland

gemacht, und die Abgabenquote von 41,9 % im Jahr 1989 auf rund 45 % des

Bruttoinlandsproduktes gesteigert. Das ist eine der höchsten effektiven Belastungen

innerhalb der OECD. Die von der Bundesregierung angekündigten Steuerreformen

stellen sich als Täuschungsmanöver heraus, da sie lediglich den Grenzsteuersatz

abgesenkt, die tatsächliche steuerliche Belastung für den Steuerzahler aber gesteigert

haben. So haben sich z.B. die steuerlichen Einnahmen Lohnsteuerpflichtiger von öS 88

Milliarden im Jahre 1989 auf voraussichtlich mehr als öS 190 Milliarden im Jahre 1998

mehr als verdoppelt. Die Leidtragenden dieser Entwicklung waren vor allem Familien

sowie Bezieher niedriger bzw. mittlerer Einkommen.

 

Da SPÖ und ÖVP in den letzten Jahren die durch die überwuchernde Bürokratie

verursachte Ausgabendynamik nicht einbremsen konnte, unternimmt die Koalition, trotz

stetig steigender Einnahmen, ständig den Versuch, den braven Steuerzahler weiter zur

Kasse zu bitten. Die in diesem Rahmen entwickelten Steuerreformpakete werden aber

von den Steuerzahlern als ungerecht und unfair empfunden, weshalb sie legale bzw.

illegale Steuervermeidungsstrategien entwickeln. Dadurch sind in den letzten zehn

Jahren die Schattenwirtschaft um sagenhafte 230 % auf ca. öS 233 Milliarden und die

Steuerrückstände von rund öS 36 Milliarden auf knapp öS 90 Milliarden Ende Oktober

1997 angestiegen.

 

Eine Folge dieser Entwicklung war, daß die Steuergesetze ständig novelliert, angepaßt

und rückwirkend geändert wurden. Die Gesetze wurden daher immer komplizierter. Es

müssen umfangreiche Verordnungen erlassen und diese wiederum mit noch

umfangreicheren Erlässen kommentiert werden.

Die Gesetzestexte werden in vielen Fällen sowohl qualitativ als auch quantitativ durch

Erlässe überlagert. Der Wortlaut des Gesetzes spielt oft in der Anwendung keine Rolle

mehr, so daß es dem Steuerpflichtigen trotz zu Hilfenahme des Gesetzestextes nicht

mehr möglich ist, zu erkennen, in welcher Höhe und in welcher Form sich ein

Besteuerungstatbestand konkret sich für ihn auswirken wird. Am Beispiel des

Arbeitszimmererlasses (Erlaß des BMF vom 28. Feber 1997) ist zu ersehen, daß für eine

fünfzeilige gesetzliche Regelung ein Erlaß von 4 Seiten erforderlich ist, der außerdem

äußerst umständlich, verwaltungsaufwendig und für den Steuerpflichtigen kaum

leserlich verfaßt wurde.

Um der Blamage einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof wegen

Verfassungswidrigkeit bzw. Gesetzwidrigkeit zu entgehen, wird in diesem und in

zahlreichen anderen Erlässen ausdrücklich ausgeführt, daß “über die gesetzlichen

Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten daraus nicht abgeleitet werden

können”.

Im genannten Arbeitszimmererlaß wird den Finanzbeamten auch noch die delikate

Aufgabe übertragen, zu überprüfen, ob die Tätigkeit des Steuerpflichtigen

“notwendigerweise zeitmäßig zu mehr als 50 % im Arbeitszimmer ausgeübt wird”.

Dieser chaotische Zustand des österreichischen Steuerrechtes wurde von anerkannten

Experten immer wieder kritisiert:

 

Die schlechte Qualität der Gesetze veranlaßte den Präsidenten des

Verfassungsgerichtshofes Professor Adamovich jüngst zu deutlicher Kritik: “Die

Probleme hätten sich durch die zunehmende Tendenz zu Sammelgesetzen mit

Änderungen zu sehr verschiedenen Materien verstärkt. Die Frage sei, wo die

Kompliziertheit notwendig und wo sie überflüssig sei. Daß Gesetze als Kompromiß

bewußt mehrdeutig gestaltet würden, sei wohl eine Unterstellung. Es gebe im

Hintergrund aber tatsächlich divergierende Interessen, es gehe über das Unvermögen

hinaus”. Prof. Adamovich kritisierte mehrfach auch die zunehmende Tendenz, die

Bundesverfassung durch Verfassungsbestimmungen in den einfachen Gesetzen

auszuhöhlen. Er sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer schleichenden

Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Der Verfassungsrichter Professor Korinek erklärte dazu bei einer Tagung der

Österreichischen Juristenkommission, das Problem der Unklarheit der Gesetze habe

"eine Dimension erreicht, die man sich nicht mehr vorstellen könne. Die zum Teil

aufgehobene Werkvertragsregelung sei dafür nur ein Beispiel von vielen.”

 

Der Verfassungsrichter Professor Ruppe betonte bei derselben Tagung, daß das

Einkommensteuergesetz im Jahr 1996 gleich siebenmal geändert worden sei,

Unsicherheit und Unverständlichkeit seien enorm. Vielfach seien die Gesetze nur noch

mit Hilfe der mündlich tradierten Privatmeinung von Beamten anzuwenden.

 

Wie wenig die Steuergesetzgebung der Koalitionsparteien auf das Erfordernis der

Rechtssicherheit und den Grundsatz von Treu und Glauben bedacht nimmt zeigt alleine

die Entwicklung des Investitionsfreibetrages von 1992 bis 2000. Dabei ist besonders auf

die jährlichen Änderungen der Höhe des Investitionsbeitrages und auf die verschiedenen

Stichtage des Spatenstiches hinzuweisen,

 

Allein für die Vollziehung der im Strukturanpassungsgesetz 1995 (BGBl. Nr. 297/1995)

im Bereich des Investitionsfreibetrages vorgesehenen Änderungen, nämlich die

Absenkung des Investitionsfreibetrages auf 9 % bzw. 6 % und ein besonderes

Vorauszahlungsmodell war wiederum ein Erlaß im Umfang von ca. 8 Seiten erforderlich,

dessen Vollziehung für den Steuerpflichtigen aber auch für die Finanzverwaltung

äußerst verwaltungsaufwendig ist.

 

Der Verfasser des Leitfadens des österreichischen Einkommensteuerrechtes, Fritz

Korntner, führt zu den oben angeführten Änderungen des Investitionsfreibetrages

kritisch an, daß der Investitionsfreibetrag lediglich in Kombination mit der

Investitionsrücklage ein kompaktes und sinnvolles Investitionsinstrumentarium war.

Durch die Abschaffung der Investitionsrücklage mittels Steuerreformgesetz 1993

sprechen manche Kritiker vor einer katastrophalen Entwicklung im Abgabenrecht.

 

Darüber hinaus merkt der Autor zu den befristeten Sonderregelungen für den

Investitionsfreibetrag noch an, daß die von der Koalition gewählte

Verfassungsbestimmung beim § 8 Abs. 2 (Rückwirkung ab der Veranlagung 1996) wie

in den zahlreichen anderen Fällen juristisch kaum vertretbar sei.

 

Als weiteres Beispiel für den mangelnden Mut der Koalitionsparteien, klare,

zielgerichtete und den Erfordernissen entsprechende Regelungen zu schaffen, sind die

Änderungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Sonderausgaben

anzuführen. Die Änderungen im Bereich der Sonderausgaben zeigen insbesondere auch

die Verlogenheit der Koalition im Zuge der Streichung von Begünstigungen auf, welche

einen massiven Verwaltungsaufwand in Kauf nimmt, dem auf der anderen Seite eine

kaum spürbare Begünstigung für Steuerpflichtige gegenübersteht.

 

Die Forderung, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken, wird auch vom

Verfasser des Handbuches “Bemerkungen zur Entwicklung des

Unternehmenssteuerrechtes, Franz Helbich”, erkannt und unterstützt. Indem dieser

ausführt, daß eine elementare Erfahrung der letzten Jahrzehnte die Einsicht ist, wie sehr

Unternehmen eines hohen Anteiles an Eigenkapital bedürfen. Helbich spricht auch

davon, daß auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Innenfinanzierung) eine

weitere tendenzielle Absenkung der Spitzensteuersätze erforderlich ist. Jede kleinste

Prozentsatzabsenkung unter 50 % bei der Einkommensteuer oder unter 34 % bei der

Körperschaftssteuer bedeutet Zuwachs an Eigenmitteln, betriebswirtschaftlich einen

Anreiz auf Verringerung der Ausgaben und Druck auf die Kosten. Stärkung der

Eigenkapitalbasis verlangt aber auch auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung

einen besseren Verlustausgleich zu ermöglichen als bisher und auch die Einführung des

Verlustrücktrages, wie in anderen westlichen Ländern.

 

Prof. Dkfm. Dr. Heidinger spricht auch von der enormen Bedeutung des Eigenkapitals als

Risikopolster für Innovation und zum Abfangen vorübergehender Rezession. Auch für

ihn ist die steuerliche Entlastung der Gewinne, insbesondere auch für die Erhaltung von

Arbeitsplätzen im Inland, von größter Wichtigkeit.

 

Im folgenden eine kleine Auswahl weiterer kritischer Expertenmeinungen:

 

Die österreichische Einkommensteuer ist kompliziert, unverständlich, unfair und inef -

fizient - sie verletzt alle Grundsätze, auf denen ein vernünftiges Steuersystem basieren

soll.

(Alvin Rabushka - US - Steuerexperte)

 

In Betrachtung der Steuerwirklichkeit spricht Prof. Tipke von Steuerwirrwarr,

Steuerchaos und Steuergestrüpp.

                                   (Prof. Tipke - Nestor der deutschsprachigen Steuerjuristen)

Lang spricht von einem Scherbenhaufen des komplizierten, undurchschaubaren

Steuerrechts.

(Prof. Lang - Steuerexperte)

 

Fritz Kortner weist auf den mangelnden Mut des Gesetzgebers hin, klare steuerliche

Regelungen zu schaffen was dazu führt, daß ein Verwaltungsaufwand in einem nicht

bescheidenem Maße weiter hingenommen wird.

(Fritz Kortner - Verfasser des Leitfadens

des Österreichischen Einkommensteuerrechts)

 

Es ist dies die Tatsache, daß unser Steuersystem bis zur Unerträglichkeit unfair und

ungerecht geworden ist. Man kassiert nur mehr einfach drauf los. Mutig wäre, Neues zu

überlegen.

(Herbert Kohimaler - ÖVP, ehem. Volksanwalt)

 

Normen im Steuerrecht sind so gestaltet, daß sie - im Steuerrecht kann ich zahllose

Beispiele liefern - nur unter Zuhilfenahme der Privatmeinungen von Ministerialbeamten

auslegbar sind.

(Univ. Prof. DDr. Ruppe - Herausgeber des Grundrisses des

Österreichischen Steuerrechts)

 

Univ. Prof. Dr. Kofler spricht im Zusammenhang mit dem Steuerrecht vom prinzi -

pienlosen Recht, welches im Laufe der Zeit so kompliziert und unübersichtlich wird, daß

es selbst von Fachleuchten nicht mehr beherrscht werden kann.

 

“Steuern nähren die Fiskalillusion, deren Abbau ist ein Gebot der Stunde.”

(Univ. Prof. Dr. Herbert Kofler - Universität Klagenfurt)

 

Die Steuern bezahlen die anderen mit weniger Vermögen und geringem Einkommen; sie

sind dem Finanzminister eine Steuerbefreiung nicht wert.

Warum so kompliziert, wenn es auch einfach geht? Wir ersparen uns die Stiftungen und

schreiben gleich in den § 3 EStG: Wer 20 Mio. Schilling oder mehr Vermögen hat, wird

von der Einkommensteuer befreit. Das wäre wenigstens ein einfaches und zugleich

ehrliches System. In diesem Sinne: Bleiben sie bitte bescheiden und verdienen sie nicht

zuviel. Der Staat braucht sie als Steuerzahler.

(Univ. Prof. Dr. Doralt — in RDW 1998/8 b)

 

Das Existenzminimum des wirtschaftenden, arbeitenden Bürgers darf keinesfalls

niedriger sein als dasjenige eines Bürgers, der Sozialhilfe empfängt. insofern beinhaltet

der aktuelle Steuertarif einschließlich der Transferzahlungen erhebliche Ungerech -

tigkeiten und Unabgestimmtheiten.

(Studie des Fachsenates SWK-Heft 19, 1. Juli1998)

 

Es muß ein gemeinsames Ziel von Finanzverwaltung, Beratern und Steuerbürgern sein,

die geradezu unüberschaubare Zahl von permanenten steuerlichen Änderungen (so

wurde z.B. das EStG 1988 seit seiner Entstehung von 10 Jahren mehr als 40 - mal - pro

Jahr daher durchschnittlich 4 - mal - geändert!) einzuschränken und die vor allem in den

letzten Jahren überproportional angestiegene Kompliziertheit des Steuerrechts auf das

unbedingt notwendige Ausmaß zurückzuführen.

(Memorandum der Wirtschaftstreuhänder zur Steuerreform 2000)

 

Anstatt die Kritik der Experten zu beachten und daran zu arbeiten, die Steuergesetze zu

vereinfachen und fairer zu gestalten sowie gleichzeitig die Effizienz der öffentlichen

Verwaltung zu steigern, um die Ausgabendynamik einbremsen zu können, überlegen

SPÖ und ÖVP lediglich, wie sie neue Einnahmequellen erschließen können, wie z.B. die

Anhebung der Einheitswerte auf die Verkehrswerte als Besteuerungsbasis oder die

Anhebung der Mineralölsteuer für Diesel unter dem Deckmantel der Ökologisierung.

 

Die Koalitionsparteien haben es auch zugelassen, daß das österreichische Steuerrecht

weiterhin Steuerschlupflöcher aufweist, die es insbesondere Beziehern großer

Einkommen sowie großen Unternehmen erlaubt, ansehnliche Steuervorteile zu Lasten

der übrigen Steuerzahler zu kassieren. So sind etwa nach den

Strukturverbesserungsgesetz nach wie vor Gewinnverschiebungen möglich oder werden

im Wege der Privatstiftungen hohe Einkommen faktisch steuerfrei gestellt und

Abschreibungsgesellschaften mit Verlustzuweisungen in mehrfacher Höhe des

eingesetzten Kapitals und sogenannte Hausherrenmodelle nach wie vor als besonders

effiziente Möglichkeiten der Steuervermeidung angepriesen. So wird etwa von der CA -

Gruppe zur Zeichnung einer atypischen stillen Beteiligung an der C.I.M.

Unternehmensbeteiligungs - und Anlagenvermietungs GmbH mit einem

Mindestzeichnungsbetrag von öS 600.000,- eingeladen, wobei eine

Steuerrückerstattung aus Verlustzuweisung in Höhe des Kapitaleinsatzes versprochen

wird.

 

Auch aus der bisherigen Debatte zur angekündigten Steuerreform ist zu ersehen, daß

die Koalitionsparteien nicht wirklich bereit sind, neue Wege zu beschreiten. Anstatt

einer echten Entlastung der Steuerzahler durch ein neues einfacheres Steuersystem

sollen die Steuerlasten nur neu verteilt werden; anstatt die Unternehmen, die privaten

Haushalte und die Verwaltung von bürokratischem Aufwand zu entlasten, werden

laufend neue komplizierte Ausnahmeregelungen erfunden. Anstatt echter Sparsamkeit

mit dem Geld des Steuerzahlers sind fortgesetzte Verschwendung und weitere

Aufblähung der Bürokratie angesagt. Dem Gesetz des Steuerzyklus folgend werden die

Bemessungsgrundlagen laufend verringert und die Steuersätze hochgehalten; es ist

nicht verwunderlich, daß dies wiederum Steuerwiderstand zur Folge hat, was zu neuen

Korrekturen führt.

 

Die derzeit bestehende außerordentlich hohe Steuerlast und die damit verbundene

Bürokratie werden von den Österreicherinnen und Österreichern nicht länger akzeptiert.

Es ist auch leicht einzusehen, daß der sorglose Umgang mit dem Geld des Steuerzahlers

zu Recht den Steuerwiderstand verstärkt. Dieser Entwicklung hin zum Steuerstaat muß

Einhalt geboten werden.

 

Die Freiheitlichen treten hingegen für ein Steuersystem ein, welches die Familien

begünstigt, vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entlastet und die

klein - und mittelständischen Unternehmen fördert. Durch diese Steuerreform soll der

Wirtschaftsstandort Österreichs gestärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und

Österreicher erhöht und durch eine vermehrte Inlandsnachfrage die Arbeitslosigkeit

wirksam bekämpft werden. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, haben die

Freiheitlichen in den letzten Monaten intensiv mit nationalen und internationalen

Experten zusammengearbeitet und konnten ein neues zukunftsweisendes Modell

"FAIRER STEUERN” erarbeiten.

 

Dieses Modell “FAIRER STEUERN” baut auf Einfachheit, Transparenz, Fairneß,

Ehrlichkeit, Wirksamkeit, Unternehmertum, Wachstum und Bürokratieabbau auf, wobei

folgende Grundsätze Anwendung finden:

1. alle Einkommen sollen nur einmal zur Besteuerung herangezogen werden,

2. alle Einkunftsarten sollen nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit demselben

    Steuersatz belastet werden,

3. einkommensschwache Familien sollen bis zu einem bestimmten Niveau von der

    Besteuerung gänzlich ausgenommen werden,

4. Steuererklärungen müssen einfach, transparent und leicht administrierbar sein und

5. die “FAIREN STEUERN” ersetzen die bisherige Lohnsteuer, Einkommensteuer,

    Körperschaftsteuer und Kapitalertragssteuer.

 

Die Freiheitlichen erachten dieses Modell als die Grundlage für ein faires Steuersystem,

welches Arbeit schafft und Leistung belohnt, wobei der lineare Steuersatz und die

Freibeträge für Erwachsene und Kinder so festzulegen sind, daß Familien, kleine bzw.

mittlere Einkommensbezieher sowie klein - und mittelständische Unternehmungen

gegenüber dem derzeitigen System begünstigt werden. Darüber hinaus werden

Problemfälle, so wie im Modell selbst vorgesehen, durch Übergangsfristen

weitestgehend gelöst.

 

Um Österreich wieder auf die Überholspur zu bringen, ist eine Steuerreform

unabdingbar, welche den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, die Kaufkraft der

Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine erhöhte Inlandsnachfrage die

Arbeitslosigkeit bekämpft.

 

Die bisherige Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer

müssen daher ehestmöglich durch “FAIRE STEUERN” abgelöst werden, die die

genannten Grundsätze erfüllen.

 

Das Modell der “Fairen Steuern” stellt sich wie folgt dar:

 

1) Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem

    einheitlichen Steuersatz von 23 % besteuert. Die “Fairen Steuern” ersetzen die

    bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

2) Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von öS 150.000 pro

    Erwachsenen und von öS 75.000 pro Kind. D.h., daß eine Familie mit zwei Kindern

    ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von öS 450.000 beziehen kann. Ein von

    einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner

    anrechenbar.

3) Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von öS 450.000 zur Verfügung. Die

    Freibeträge werden zwischen öS 600.000,- und öS 900.000,- der laufenden Bezüge

    mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.

4) Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.

5) Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100 % steuerlich geltend gemacht

    werden. Investierte nicht entnommene Gewinne sind daher steuerfrei.

6) Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge

    (ausgenommen öS 8.500 bei den sonstigen Bezügen) und Steuerschlupflöcher

    werden gestrichen.

7) Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd

    geltend gemacht werden.

8) Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden auf - gehoben

    (Arbeitnehmer derzeit öS 42.000,-, Selbständige öS 49.000,-).

9) Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu öS 250.000,- erhalten jährlich einen

    einkommensabhängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von max. öS

    9.600,— pro Kind.

10) Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis öS 200.000,- erhalten jährlich eine

    einkommensabhängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von max. öS 2.000,-.

11)Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich.

    Die Einführung der “Fairen Steuern” wird für die Steuerzahler im Endeffekt eine

    jährliche Entlastung in Höhe von ca. 50 bis 70 Mrd. öS bringen. Diese Entlastung wird

    für die Lohnsteuerzahler sofort wirksam werden, während sie im Bereich der

    Einkommensteuer erst schrittweise erfolgen wird. Dies deshalb, weil das gegenwärtige

    Steuerrecht in Folge des Veranlagungszyklus noch einige Zeit wirksam sein wird.

 

    Auch die positiven Auswirkungen der “Fairen Steuern”, nämlich die Stärkung des

    Wirtschaftsstandortes Österreich, die Stärkung der Kaufkraft sowie die vermehrte

    Inlandsnachfrage werden schrittweise innerhalb weniger Jahre voll wirksam werden.

 

    Daraus folgt, daß auch der Steuerausfall für das Budget nicht sofort voll wirksam wird.

    In den ersten beiden Jahren ist daher mit einem Einnahmenausfall in Höhe von ca. 30

Mrd. öS zu rechnen. Dieser bzw. der volle Steuerausfall ist aber durch eine Reihe von

u.a. nachstehenden kurz - bzw. mittelfristigen Maßnahmen leicht finanzierbar:

 

KURZFRISTIG WIRSAME MASSNAHMEN:

 

Auflösung freier OeNB - Rücklagen

            in den ersten zwei Jahren jeweils                                  20 Mrd. öS

 

Raschere Einhebung von Steuerrückständen

            derzeit 90 Mrd. öS Rückstand

            in den ersten beiden Jahren jeweils                    10 Mrd. öS

 

Subventionskürzungen

            u.a. auch Parteienförderung, Presseförderung usw.       20 Mrd. öS

 

MITTELFRISTIG WIRKSAME MASSNAHMEN:

 

Zurückdrängung der Schattenwirtschaft, Eindämmung des Steuerbetruges

            niedrige Steuersätze erhöhen den Anreiz

            zu legaler Beschäftigung                                   10 Mrd. öS

Bürokratieabbau

            Entlastung der Verwaltung z.B. durch

            einfacheres Steuersystem, neues Gewerberecht,

            Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger 10 Mrd. öS

 

Mehreinnahmen durch höhere Beschäftigung

            laut BMAS kostete bereits 1993 jeder Arbeitslose

            jährlich mehr als 250.000,- öS                           15 Mrd. öS

 

Reduzierung der Wohnbauförderung

            Wohnbauförderung im Jahre 1 997

            ca. 25 Mrd. öS                                     8 Mrd. öS

 

Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage

            in der Krankenversicherung                              9 Mrd. öS

 

 

Die beispielhafte Aufzählung der kurz - und mittelfristigen Maßnahmen zeigt, daß die

Einführung der “Fairen Steuern” ohne zusätzliche Belastung für das Budget leicht

finanzierbar ist. Dieses Ergebnis wird auch durch zahlreiche in - und ausländische

Experten bestätigt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat innerhalb von drei

Monaten einen Gesetzesentwurf betreffend die Einkommensteuer und die

Körperschaftsteuer vorzulegen, der insbesondere folgendes vorsieht:

 

1. Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem

    einheitlichen Steuersatz von 23 % besteuert. Die “Fairen Steuern” ersetzen die

    bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

2. Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von öS 150.000 pro

    Erwachsenen und von öS 75.000 pro Kind. D.h., daß eine Familie mit zwei Kindern

    ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von öS 450.000 beziehen kann. Ein von

    einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner

    anrechenbar.

3. Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von öS 450.000 zur Verfügung. Die

    Freibeträge werden zwischen öS 600.000,- und öS 900.000,- der laufenden Bezüge

    mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.

4. Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.

5. Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100 % steuerlich geltend gemacht

    werden. Investierte nicht entnommene Gewinne sind daher steuerfrei.

6. Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge

    (ausgenommen öS 8.500 bei den sonstigen Bezügen) und Steuerschlupflöcher

    werden gestrichen.

7. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd

    geltend gemacht werden.

8. Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden aufgehoben

    (Arbeitnehmer derzeit öS 42.000,-, Selbständige öS 49.000,-).

9. Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu öS 250.000,- erhalten jährlich einen

    einkommensabhängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von max. öS

    9.600,- pro Kind.

10.Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis öS 200.000,- erhalten jährlich eine

    einkommensabhängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von max. öS 2.000,-.

11. Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.