968/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Karl Öllinger Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 105 wird wie folgt geändert und lautet:
"§ 105. Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein
besonderer Freibetrag von S 14.469,- jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer
(Lohnsteuer) abzuziehen. Der Betrag erhöht oder vermindert sich ab dem Jahr 1999 in
jenem Maße, in dem sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
verlautbarte Verbraucherindex des Vorjahres verändert."
Begründung:
Der Freibetrag für Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich wurde
seit dem Jahr 1986 (!) nicht mehr an die seither eingetretene Erhöhung der
Verbraucherpreise angepasst.
Damit es nicht auch in Zukunft zu einer inflationsbedingten Verringerung dieses
Freibetrages kommt, wurde eine automatische Indexanpassung vorgesehen.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den
Finanzausschuß vorgeschlagen.