974/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Dr. Volker Kier und PartnerInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen :
“Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird
Das Geschäftsordnungsgesetz 1975, BGBI. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 163/1998, wird wie folgt geändert:
In § 79 Absatz 2 wird folgender letzter Satz eingefügt:
“Über die Berichte des Rechnungshofes zum Bundesrechnungsabschluß hat der Ausschuß
gemäß § 32 a die Vorberatung binnen 6 Wochen zu beginnen.”‘
Begründung
Mit der Änderung der Bestimmungen des Geschäftsordnungsgesetzes hinsichtlich der
Behandlung der Berichte des Rechnungshofes soll sichergestellt werden, daß die
Beratungen über den Bundesrechnungsabschluß eines Jahres vor Beginn der
parlamentarischen Behandlung des Budgets für das zweitnachfolgende Jahr erfolgen.
Dieser Antrag stellt sicher, daß die parlamentarischen Beratungen über den
Bundesrechnungsabschluß so rechtzeitig erfolgen, daß etwaige im Bericht des
Rechnungshofes dargestellten Mängel beim Vollzug des Budgets des Vorjahres bei der
Erstellung des Budgets für das folgende Jahr berücksichtigt werden können und rechtzeitig
Maßnahmen ergriffen werden können, die die Zielsetzung haben, diese Mängel zu
korrigieren.
In formeller Hinsicht wird nach Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von 3 Monaten
die Zuweisung dieses Antrages an den Geschäftordnungsausschuß vorgeschlagen.