978/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Heide Schmidt und PartnerInnen

 

 

betreffend Verbesserung der Darstellung des Förderungsberichtes

 

 

 

Aus Anlaß der Affäre World Vision wird einmal mehr evident, daß das in Österreich

bestehende Förderinstrumentarium über offenbar ungenügende Richtlinien im

Hinblick auf eine exakte Zieldefinition des Förderungszweckes, des Mitteleinsatzes,

der laufenden Kontrolle und der Evaluierung verfügt. Angesichts eines

Fördervolumens von rund 56 Mrd. S im Jahr l997 scheint es gerechtfertigt, einerseits

Evaluierungsprogramme zu implementieren, andererseits darauf aufbauend

Korrekturen in der Förderpolitk vorzunehmen und letztendlich auch eine wirksame

parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen, indem die Darstellung des

Förderungsberichtes erheblich verbessert wird.

 

 

Wie aus der Anfragebeantwortung 2336/J des Bundesministers für Finanzen vom

13.6.1997 in Beantwortung einer Anfrage des Liberalen Forum hervorgeht, liegt es

in der jeweiligen Kompetenz der einzelnen MinisterInnen, Evaliuerungsprogramme

zu implementieren. Außerdem wurden in dieser Anfragebeantwortung

Verbesserungen in der Darstellung des Förderungsberichtes zugesagt.

 

 

Angesichts der offenkundig nicht vorhandenen Evaluierung der Vergabe von

Förderungen und der Tatsache, daß dem Parlament vor wenigen Wochen der

Förderungsbericht 1997 in völlig unveränderter Form übermittelt wurde, stellen die

unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

"Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, unverzüglich Vorkehrungen zu

treffen, die eine Verbesserung der Darstellung des Förderungsberichtes bewirken.

Dabei soll in erster Linie darauf Bedacht genommen werden, daß die

parlamentarische Kontrolle der zur Verteilung gelangenden Mittel sichergestellt ist.

Um dieses Ziel besser als bisher erreichen zu können, ist dafür Sorge zu tragen, daß

der Inhalt des Förderungsberichtes ab dem Jahr 1998 insbesondere folgende Inhalte

aufweist:

•   Die Gliederung nach Ressorts soll weiterhin bestehen bleiben, wobei bei jedem

     Ressort transparent dargestellt sein soll, welche Prioritätensetzung in der

     Förderungspolitik des jeweiligen Ressorts gesetzt wurde, und wie die in diesem

     Ressort zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der Prioritätensetzung

     aufgeteilt wurden.

 

 

•   Das Kernstück des Förderungsberichtes soll eine nach Ressorts getrennte

    Darstellung der Wirkung der eingesetzten Mittel inklusive einer Darstellung der

    Zielerreichung beinhalten. Entsprechend transparent muß dieser gestaltet sein

    so daß ohne Mühe erkennbar ist, ob eine bestimmte Förderung ihren Zweck

    erreicht hat.

 

 

•   Für jede Förderungsart ist ein Überblick über die Förderungsrichtlinien in den

    Förderungsbericht aufzunehmen.

 

 

•   Falls es Änderungen in der Schwerpunktsetzung der Förderpolitik einzelner

    Ressorts gibt, ist eine Begründung, warum diese Anpassungen notwendig sind

    und welche qualitativen und quantitativen - Ziele damit erreicht werden sollen, in

    den Bericht aufzunehmen.

 

 

•  Für jedes Ressort sind außerdem jene Adaptierungen in der Vergabepolitik oder

    in den Förderungsrichtlinien darzustellen, die gesetzt wurden, um die

    Zielerreichung sicherzustellen.

•   Jene Förderungen, die befristet vergeben wurden, sind besonders zu

     kennzeichnen.

 

•   Je nach Zweck der Förderung sind aussagekräftige Parameter anzugeben, die

     die Förderungsrentabilität ausweisen.

 

•   Die derzeit im Förderungsbericht enthaltene bloße Auflistung der Förderungen

    nach Budgetansätzen kann entfallen, wohingegen eine Darstellung der indirekten

    Förderungen weiterhin enthalten sein soll."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß

vorgeschlagen.