978/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heide Schmidt und PartnerInnen
betreffend Verbesserung der Darstellung des Förderungsberichtes
Aus Anlaß der Affäre World Vision wird einmal mehr evident, daß das in Österreich
bestehende Förderinstrumentarium über offenbar ungenügende Richtlinien im
Hinblick auf eine exakte Zieldefinition des Förderungszweckes, des Mitteleinsatzes,
der laufenden Kontrolle und der Evaluierung verfügt. Angesichts eines
Fördervolumens von rund 56 Mrd. S im Jahr l997 scheint es gerechtfertigt, einerseits
Evaluierungsprogramme zu implementieren, andererseits darauf aufbauend
Korrekturen in der Förderpolitk vorzunehmen und letztendlich auch eine wirksame
parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen, indem die Darstellung des
Förderungsberichtes erheblich verbessert wird.
Wie aus der Anfragebeantwortung 2336/J des Bundesministers für Finanzen vom
13.6.1997 in Beantwortung einer Anfrage des Liberalen Forum hervorgeht, liegt es
in der jeweiligen Kompetenz der einzelnen MinisterInnen, Evaliuerungsprogramme
zu implementieren. Außerdem wurden in dieser Anfragebeantwortung
Verbesserungen in der Darstellung des Förderungsberichtes zugesagt.
Angesichts der offenkundig nicht vorhandenen Evaluierung der Vergabe von
Förderungen und der Tatsache, daß dem Parlament vor wenigen Wochen der
Förderungsbericht 1997 in völlig unveränderter Form übermittelt wurde, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
"Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, unverzüglich Vorkehrungen zu
treffen, die eine Verbesserung der Darstellung des Förderungsberichtes bewirken.
Dabei soll in erster Linie darauf Bedacht genommen werden, daß die
parlamentarische Kontrolle der zur Verteilung gelangenden Mittel sichergestellt ist.
Um dieses Ziel besser als bisher erreichen zu können, ist dafür Sorge zu tragen, daß
der Inhalt des Förderungsberichtes ab dem Jahr 1998 insbesondere folgende Inhalte
aufweist:
• Die Gliederung nach Ressorts soll weiterhin bestehen bleiben, wobei bei jedem
Ressort transparent dargestellt sein soll, welche Prioritätensetzung in der
Förderungspolitik des jeweiligen Ressorts gesetzt wurde, und wie die in diesem
Ressort zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der Prioritätensetzung
aufgeteilt wurden.
• Das Kernstück des Förderungsberichtes soll eine nach Ressorts getrennte
Darstellung der Wirkung der eingesetzten Mittel inklusive einer Darstellung der
Zielerreichung beinhalten. Entsprechend transparent muß dieser gestaltet sein
so daß ohne Mühe erkennbar ist, ob eine bestimmte Förderung ihren Zweck
erreicht hat.
• Für jede Förderungsart ist ein Überblick über die Förderungsrichtlinien in den
Förderungsbericht aufzunehmen.
• Falls es Änderungen in der Schwerpunktsetzung der Förderpolitik einzelner
Ressorts gibt, ist eine Begründung, warum diese Anpassungen notwendig sind
und welche qualitativen und quantitativen - Ziele damit erreicht werden sollen, in
den Bericht aufzunehmen.
• Für jedes Ressort sind außerdem jene Adaptierungen in der Vergabepolitik oder
in den Förderungsrichtlinien darzustellen, die gesetzt wurden, um die
Zielerreichung
sicherzustellen.
• Jene Förderungen, die befristet vergeben wurden, sind besonders zu
kennzeichnen.
• Je nach Zweck der Förderung sind aussagekräftige Parameter anzugeben, die
die Förderungsrentabilität ausweisen.
• Die derzeit im Förderungsbericht enthaltene bloße Auflistung der Förderungen
nach Budgetansätzen kann entfallen, wohingegen eine Darstellung der indirekten
Förderungen weiterhin enthalten sein soll."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß
vorgeschlagen.