987/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner
betreffend Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes
Am 17. Juli 1998 wurde in Rom das Statut für einen Internationalen Strafgerichtshof
von der Internationalen Staatengemeinschaft mit 120 Ja - und nur 7 Neinstimmen bei
21 Enthaltungen angenommen. Die Errichtung dieses Gerichtshofes ist ein ganz
wesentlicher Schritt zur konkreten Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig von dem Land, in dem sie
begangen wurden. Auch für “interne Konflikte” wird eine Zuständigkeit dieses
Gerichtshofes bestehen, wobei der Ankläger auch von sich aus - und nicht nur auf
Antrag von Staaten - Ermittlungen aufnehmen kann. Obwohl das Statut einige
Schwächen aufweist (der Staat, in dem ein Verbrechen begangen wurde oder aus
welchem ein Angeklagter kommt, muß das Abkommen ratifiziert haben; die
Zuständigkeit des Gerichtshofes kann von Staaten für einen Übergangszeitraum von
sieben Jahren ausgeschlossen werden), wäre ein möglichst rasches Inkrafttreten von
besonderer Bedeutung für die baldige Strafverfolgung von Kriegsverbrechern oder
auch Diktatoren.
60 Staaten müssen das Statut ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Daher wäre
es von besonderer Bedeutung, daß auch Österreich diesen Schritt so schnell wie
möglich setzt, nicht zuletzt, um Druck auf jene Staaten auszuüben, die das Statut nicht
einmal noch unterzeichnet haben.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Statut von Rom zur Errichtung eines
- Internationalen Strafgerichtshofes so rasch wie möglich, jedoch spätestens bis 28.
Februar 1999 dem Nationalrat zuzuleiten, damit es bald ratifiziert werden kann.
Weiters wird der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten aufgefordert, sich
im Rahmen der EU und in bilateralen Verhandlungen dafür einzusetzen, daß
diejenigen Staaten, die das Statut zur Errichtung des Internationalen
Strafgerichtshofes noch nicht unterzeichnet haben, besonders die Volksrepublik
China, Indien, der Irak, Libyen und die Vereinigten Staaten von Amerika, dies so bald
wie möglich tun werden.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß
vorgeschlagen.