987/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner

 

betreffend Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes

 

Am 17. Juli 1998 wurde in Rom das Statut für einen Internationalen Strafgerichtshof

von der Internationalen Staatengemeinschaft mit 120 Ja - und nur 7 Neinstimmen bei

21 Enthaltungen angenommen. Die Errichtung dieses Gerichtshofes ist ein ganz

wesentlicher Schritt zur konkreten Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und

Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig von dem Land, in dem sie

begangen wurden. Auch für “interne Konflikte” wird eine Zuständigkeit dieses

Gerichtshofes bestehen, wobei der Ankläger auch von sich aus - und nicht nur auf

Antrag von Staaten - Ermittlungen aufnehmen kann. Obwohl das Statut einige

Schwächen aufweist (der Staat, in dem ein Verbrechen begangen wurde oder aus

welchem ein Angeklagter kommt, muß das Abkommen ratifiziert haben; die

Zuständigkeit des Gerichtshofes kann von Staaten für einen Übergangszeitraum von

sieben Jahren ausgeschlossen werden), wäre ein möglichst rasches Inkrafttreten von

besonderer Bedeutung für die baldige Strafverfolgung von Kriegsverbrechern oder

auch Diktatoren.

 

60 Staaten müssen das Statut ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Daher wäre

es von besonderer Bedeutung, daß auch Österreich diesen Schritt so schnell wie

möglich setzt, nicht zuletzt, um Druck auf jene Staaten auszuüben, die das Statut nicht

einmal noch unterzeichnet haben.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Statut von Rom zur Errichtung eines

- Internationalen Strafgerichtshofes so rasch wie möglich, jedoch spätestens bis 28.

Februar 1999 dem Nationalrat zuzuleiten, damit es bald ratifiziert werden kann.

 

Weiters wird der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten aufgefordert, sich

im Rahmen der EU und in bilateralen Verhandlungen dafür einzusetzen, daß

diejenigen Staaten, die das Statut zur Errichtung des Internationalen

Strafgerichtshofes noch nicht unterzeichnet haben, besonders die Volksrepublik

China, Indien, der Irak, Libyen und die Vereinigten Staaten von Amerika, dies so bald

wie möglich tun werden.”

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß

vorgeschlagen.