989/A XX.GP

 

ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Doris Pollet - Kammerlander, Dr. Gabriela Moser,

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesverfassungsgesetz vom ........für ein atomfreies Österreich

 

 

§ 1. Österreich darf Atomwaffen weder besitzen, noch herstellen, noch eine Verwendung

       derselben versuchen. Ferner ist die Stationierung, der Transport, die Bin -, Aus - und

       Durchfuhr von Atomwaffen verboten.

 

§ 2 Österreich verpflichtet sich, keinerlei Einrichtungen, welcher Art auch immer,

       bereitzustellen, die eine Stationierung oder Lagerung von Atomwaffen möglich

       machen.

 

§ 3. Anlagen, mit denen zum Zwecke der Energieversorgung elektrische Energie durch

       Kernspaltng oder Kernfusion erzeugt werden soll, dürfen in Österreich nicht errichtet

       werden. Sofern derartige Anlagen bereits bestehen, dürfen sie nicht in Betrieb

       genommen werden.

 

§ 4. Der Transport von spaltbaren Stoffen zum Zwecke der zivilen Nutzung sowie von

       Atommüll durch oder nach Österreich ist untersagt, soferne dem völkerrechtliche

       Verpflichtungen nicht entgegenstehen. Darüber hinaus sind keine

       Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, und ist jedenfalls ein Transport, der Gesundheit

       und Umwelt gefährdet, zu untersagen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der

      Transport für heimische medizinische Zwecke und Forschungszwecke.

 

§ 5. Die Lagerung, Endlagerung sowie die Konditionierung von ausländischen radioaktiven

       Abfällen in Österreich ist untersagt.

 

§ 6. Die Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes obliegt der Bundesregierung.

Begründung:

 

 

Im Sinne einer dynamischen Anpassung der Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der

Nuklearpolitik und basierend auf dem 5 - Parteien - Entschließungsantrag des Nationalrates

vom 10. Juli 1997 ist bis November 1997 von der Bundesregierung unter Einbindung von

NGO's ein antiatompolitisches Maßnahmenpaket zur Umsetzung vorbereitet worden. Darin

wurde unter anderem festgelegt, bis März 1998 dem Parlament ein Atomverfassungsgesetz

vorzulegen, mit dem auch das vor 20 Jahren beschlossene Atomsperrgestz in

Verfassungsrang gehoben werden sollte. Da diese Frist nun bereits ein halbes Jahr

abgelaufen ist, legen die Grünen obigen Initiativantrag zur Debatte und Beschlußfassung

vor.

 

Atomwaffen und Atomkraft sind Technologien, die sich wie keine anderen gegen Menschen

richten können. Österreich ist aufgrund seines atomfreien Status Schrittmacher für ein

atomkraftfreies Mitteleuropa und muß auf ein Umdenken der Atompolitik in ganz Europa

hinarbeiten. Es kann auf dem Weg zu einem atomfreien Europa auch weiterhin eine

Schrittmacherfunktion einnehmen. Dabei ist ein atomwaffenfreies Europa, oder noch

umfassender formuliert, die Vision einer atomwaffenfreien Welt ein großes Anliegen, dem

mit einer verfassungsmäßigen Verankerung eines umfassenden Atomwaffenverbotes gerade

hierzulande Rechnung getragen werden kann. Europa muß daher auch im Bereich des

internen Krisenmanagements bis hin zu einer gemeinsamen Sicherheitspolitik eigene

Ressourcen und eine eigene Identität ohne Nuklearpotential entwickeln. In diesem

Zusammenhang war von der Bundesregierung geplant noch in der XX.GP das sogenannte

Atomsperrgesetz in den Verfassungsrang zu heben.

 

Völkerrechtlich ist davon auszugehen, daß sich Österreich ohne Einschränkung dazu

verpflichtet hat, auf den Besitz, die Verwendung und die Stationierung von Atomwaffen zu

verzichten. Dieser völkerrechtlichen Verpflichtung auch im Atomverfassungsgesetz

Rechnung zu tragen, kann dem atomaren Abrüstungsprozeß in ganz Europa nur helfen. Die

nukleare Komponente der WEU und der NATO, die in beiden Organisationen ja

ausschließlich im Beistandsfall Relevanz hätte, spielt bei der Durchführung der

Petersbergaufgaben keine Rolle. Die Beteiligung Österreichs findet ausschließlich in den -

nicht - nuklearen - Bereichen friedenserhaltender Operationen, humanitärer und Katastro -

phenhilfe sowie von Such - und Rettungsdiensten statt.

 

Die Politik, die gegen die Gefahren der Atomkraft kämpft ist ein Thema das ganz

Österreich angeht und bewegt und hinsichtlich dessen wir auch in Zukunft eine gemeinsame

Position in Österreich brauchen, auch weil Österreich nach wie vor das einzige europäische

Land ist, in dem sich alle Parteien mit einem klaren und unmißverständlichen Nein gegen

die Nutzung der Atomenergie ausgesprochen haben. Ein Atomverfassungesetz unterstreicht

diesen Konsens und wirkt auch international weiter.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer 1.Lesung innerhalb von drei Monaten

sowie die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.