992/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Lukesch, K. Horngacher, Dr. Moser - Starrach,
Dr. Feurstein, Kopf
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend den Abschluß des EU - Verkehrspakets
In der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember 1998 konnten auf EU - Ebene die
jahrelangen Verhandlungen zum EU - Verkehrspaket, das sowohl das Transitabkommen mit
der Schweiz als auch eine Neuregelung für die Eurovignette sowie eine Einigung über die
Brenner - Maut enthält, abgeschlossen werden.
Laut Pressemeldungen sieht das Landverkehrsabkommen mit der Schweiz die schrittweise
Öffnung für den Transit von 40 - Tonnern bis 2005 vor, wobei im Jahr 2000 250.000 Fahrten
von 40 - Tonnern, im Jahr 2001/2002 300.000 Fahrten und 2003/2004 400.000 Fahrten seitens
der Schweiz zugestanden wurden. Ebenso werden die Gebühren für den Schweiz - Transit um
rund zehn Prozent gesenkt.
Laut Erklärungen Österreichs und der Europäischen Kommission sind die EU -
Verkehrsminister im Rahmen der Vereinbarungen für eine Novelle der sog. Wegekosten -
Richtlinie (“Eurovignette”) betreffend die Maut/Gebühren zu dem Ergebnis gekommen, daß
eine Maut in der Gesamthöhe von durchschnittlich 84 Ecu (ca. 1160 ATS) gerechtfertigt ist
und anerkannt wird, wenn sie für die Gesamtstrecke Kufstein - Brenner (110 km) gilt. Dieser
Betrag soll in nichtdiskriminierender Weise eingehoben werden. Zusagen der Europäischen
Kommission zufolge wird die derzeit beim EuGH anhängige Klage gegen Österreich wegen
der Brennermaut zurückgezogen, wenn Österreich die Maut/Gebühren bis 1.7.1999 auf 84
Ecu reduziert.
Die niedrigeren Mauttarife sowie die höheren Transitkontingente der Schweiz, die nach den
Erwartungen der EU - Kommission zu einer Verlagerung von 200.000 LKW vom
Brennerkorridor in die Schweiz führen sollen, werden von den Unterzeichnern ausdrücklich
begrüßt, wenn die Durchführung durch die Schweiz gesichert ist.
Insgesamt ist jedoch festzuhalten, daß das bislang bekanntgewordene und noch nicht
konkretisierte Verhandlungsergebnis der EU - Verkehrsminister hinter dem Auftrag der
österreichischen Bundesregierung zurückbleibt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, bei der Konkretisierung
der politischen Vereinbarung vom 1. Dezember 1998 der EU - Verkehrsminister (Proposal for a
Council Directive) dahingehend Sorge zu tragen. daß der Ministerratsbeschluß der
österreichischen Bundesregierung vom
10.3.1998 eingehalten wird:
1. Eine Einbeziehung des Abschnittes Kufstein - Innsbruck in die Mautpflicht kommt erst
dann in Betracht, sobald dies entsprechend dem Ministerratsvortrag vom 17. Juni 1998
technisch möglich ist.
2. Die Einrechhung der derzeitigen Straßenbenützungsabgabe (Tagesgebübr 80,-) in die
Mauttarife (Gesamtstrecke) am Brenner.
3. Eine Schutzklausel (safeguard - Klausel) für Österreich im Fall, daß die
Rückverlagerung des Transitverkehrs in die Schweiz nicht im erwarteten Ausmaß
eintritt, muß aufgenommen werden.
4. Der Tarif für eine mögliche LKW - Maut im Inntal darf bei Einführung des road - pricing
österreichweit für die Strecke Kufstein - Innsbruck nicht höher sein als in den übrigen
vergleichbaren bemauteten Teilen Österreichs.
In formeller Hinsicht wird empfohlen, den Antrag dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.