992/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Lukesch, K. Horngacher, Dr. Moser - Starrach,

Dr. Feurstein, Kopf

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend den Abschluß des EU - Verkehrspakets

 

In der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember 1998 konnten auf EU - Ebene die

jahrelangen Verhandlungen zum EU - Verkehrspaket, das sowohl das Transitabkommen mit

der Schweiz als auch eine Neuregelung für die Eurovignette sowie eine Einigung über die

Brenner - Maut enthält, abgeschlossen werden.

Laut Pressemeldungen sieht das Landverkehrsabkommen mit der Schweiz die schrittweise

Öffnung für den Transit von 40 -  Tonnern bis 2005 vor, wobei im Jahr 2000 250.000 Fahrten

von 40 - Tonnern, im Jahr 2001/2002 300.000 Fahrten und 2003/2004 400.000 Fahrten seitens

der Schweiz zugestanden wurden. Ebenso werden die Gebühren für den Schweiz  - Transit um

rund zehn Prozent gesenkt.

Laut Erklärungen Österreichs und der Europäischen Kommission sind die EU -

Verkehrsminister im Rahmen der Vereinbarungen für eine Novelle der sog. Wegekosten -

Richtlinie (“Eurovignette”) betreffend die Maut/Gebühren zu dem Ergebnis gekommen, daß

eine Maut in der Gesamthöhe von durchschnittlich 84 Ecu (ca. 1160 ATS) gerechtfertigt ist

und anerkannt wird, wenn sie für die Gesamtstrecke Kufstein - Brenner (110 km) gilt. Dieser

Betrag soll in nichtdiskriminierender Weise eingehoben werden. Zusagen der Europäischen

Kommission zufolge wird die derzeit beim EuGH anhängige Klage gegen Österreich wegen

der Brennermaut zurückgezogen, wenn Österreich die Maut/Gebühren bis 1.7.1999 auf 84

Ecu reduziert.

Die niedrigeren Mauttarife sowie die höheren Transitkontingente der Schweiz, die nach den

Erwartungen der EU - Kommission zu einer Verlagerung von 200.000 LKW vom

Brennerkorridor in die Schweiz führen sollen, werden von den Unterzeichnern ausdrücklich

begrüßt, wenn die Durchführung durch die Schweiz gesichert ist.

Insgesamt ist jedoch festzuhalten, daß das bislang bekanntgewordene und noch nicht

konkretisierte Verhandlungsergebnis der EU - Verkehrsminister hinter dem Auftrag der

österreichischen Bundesregierung zurückbleibt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, bei der Konkretisierung

der politischen Vereinbarung vom 1. Dezember 1998 der EU - Verkehrsminister (Proposal for a

Council Directive) dahingehend Sorge zu tragen. daß der Ministerratsbeschluß der

österreichischen Bundesregierung vom 10.3.1998 eingehalten wird:

1. Eine Einbeziehung des Abschnittes Kufstein - Innsbruck in die Mautpflicht kommt erst

    dann in Betracht, sobald dies entsprechend dem Ministerratsvortrag vom 17. Juni 1998

    technisch möglich ist.

2. Die Einrechhung der derzeitigen Straßenbenützungsabgabe (Tagesgebübr 80,-) in die

    Mauttarife (Gesamtstrecke) am Brenner.

3. Eine Schutzklausel (safeguard - Klausel) für Österreich im Fall, daß die

    Rückverlagerung des Transitverkehrs in die Schweiz nicht im erwarteten Ausmaß

    eintritt, muß aufgenommen werden.

4. Der Tarif für eine mögliche LKW - Maut im Inntal darf bei Einführung des road - pricing

    österreichweit für die Strecke Kufstein - Innsbruck nicht höher sein als in den übrigen

    vergleichbaren bemauteten Teilen Österreichs.

 

 

In formeller Hinsicht wird empfohlen, den Antrag dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.