997/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend Frequenzplanung und Bewilligung für private RundfunkveranstalterInnen durch

die Regionalradio -  und Kabelrundfunkbehörde

 

Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Regionalradiobehörde und

Frequenzbehörde hat sich bislang nicht bewährt (es besteht auch wenig Hoffnung, dass

sich daran in Zukunft strukturell etwas ändert). Spätestens bei der Erstellung des

Frequenznutzungsplanes wird dieses Problem neuerlich virulent werden. Eine Änderung

ist dringend geboten, wie insbesondere aus der Stellungnahme der Regionalradio - und

Kabelrundfunkbehörde hervorgeht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird ersucht, dem Nationalrat

bis 1.7.1999 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, wodurch sichergestellt wird, dass bei

der Geschäftsstelle der Regionalradio - und Kabelrundfunkbehörde auch Vorkehrungen

für Frequenzplanung getroffen werden, sodass von der Regionalradio - und

Kabelrundfunkbehörde mit der Lizenzvergabe auch die Bewilligung für die

Sendeanlagen erteilt werden kann.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.