997/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend Frequenzplanung und Bewilligung für private RundfunkveranstalterInnen durch
die Regionalradio - und Kabelrundfunkbehörde
Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Regionalradiobehörde und
Frequenzbehörde hat sich bislang nicht bewährt (es besteht auch wenig Hoffnung, dass
sich daran in Zukunft strukturell etwas ändert). Spätestens bei der Erstellung des
Frequenznutzungsplanes wird dieses Problem neuerlich virulent werden. Eine Änderung
ist dringend geboten, wie insbesondere aus der Stellungnahme der Regionalradio - und
Kabelrundfunkbehörde hervorgeht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird ersucht, dem Nationalrat
bis 1.7.1999 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, wodurch sichergestellt wird, dass bei
der Geschäftsstelle der Regionalradio - und Kabelrundfunkbehörde auch Vorkehrungen
für Frequenzplanung getroffen werden, sodass von der Regionalradio - und
Kabelrundfunkbehörde mit der Lizenzvergabe auch die Bewilligung für die
Sendeanlagen erteilt werden kann.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.