1004/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Volker Kier und PartnerInnen

betreffend Beteiligungsscheck für Jungunternehmerinnen

 

Um die im internationalen Vergleich dramatisch niedrige Selbständigenquote in Österreich zu

verbessern und so positive Effekte am Arbeitsmarkt zu induzieren (Jede Firmenneugründung

bringt im Schnitt 3 - 4 neue Arbeitsplätze!) bedarf es neben Förderungsinitiativen

unterschiedlicher Qualität vor allem geänderter Rahmenbedingungen im Umfeld

unternehmerischen Gründungswillens. Eine dieser Rahmenbedingungen betrifft den

chronischen Eigenkapitalmangel österreichischer Unternehmungen, insbesondere in der

Gründungsphase. Immerhin 28% der neu gegründeten Unternehmen überleben die ersten 5

Jahre nicht, einer der häufigsten Gründe dafür ist die Insolvenz infolge hoher

Fremdkapitalabhängigkeit. Ziel einer gründungsorientierten Politik muß daher sein, die

Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen so zu gestalten, daß die Verstärkung

der Risikokapitalbasis erleichtert wird.

 

Ein Modell, das Anleger dazu motiviert, sich an neu gegründeten Unternehmen zu beteiligen

ist dazu geeignet, die Risikokapitalbasis zu verbessern: Privaten AnlegerInnen sollen

Beteiligungsschecks in Form von standardisierten Urkunden in einer Stückelung von 100.000

ATS bis zur Höhe des Nominalkapitals der neu gegründeten Gesellschaften angeboten

werden können, mit denen sie sich als stille Gesellschafter in Gesellschaften mit

beschränkter Haftung bis zu einer maximalen Höhe des Nominalkapitals von 5 Mio. ATS

beteiligen können. Als Sicherheit für die AnlegerInnen soll eine staatliche Nominalhaftung für

5 Jahre eingeführt werden. Für denselben Zeitraum ist als Anreiz eine KeSt - Befreiung im Fall

der Auszahlung von Renditen bis zu einer maximalen Höhe von 10 % p.a. vorzusehen. Für

die UnternehmensgründerInnen ergibt sich somit die Chance, durch Eigeninitiative

Käuferinnen für die Beteiligungsschecks zu finden und damit die Risikokapitalbasis zu

verdoppeln.

 

Die möglichen Kosten durch die Haftungsinanspruchnahme werden bei weitem durch höhere

Einnahmen durch Arbeitsplatzimpulse und Steuereinnahmen kompensiert. Es entstehen

auch keine zusätzlichen Verwaltungskosten, da dieses Modell ohne Bürokratieaufwand und

Zwischenschaltung von Fonds umsetzbar ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,

dem Nationalrat eine Regierungsvorlage samt den notwendigen flankierenden Maßnahmen

sowie eine Berechnungsgrundlage vorzulegen, die ein Beteiligungsmodell bei

Unternehmensgründungen vorsehen, um so die Risikokapitaldecke von Jungunter -

nehmerInnen zu verdoppeln.

 

Privaten Anlegerinnen sollen Beteiligungsschecks in Form von standardisierten Urkunden in

einer Stückelung von 100.000 ATS bis zur Höhe des Nominalkapitals der neu gegründeten

Gesellschaften angeboten werden können, mit denen sie sich als stille Gesellschafter in

Gesellschaften mit beschränkter Haftung bis zu einer maximalen Höhe des Nominalkapitals

von 5 Mio. ATS beteiligen können. Als Sicherheit für die AnlegerInnen soll eine staatliche

Nominalhaftung für 5 Jahre eingeführt werden. Für denselben Zeitraum ist als Anreiz eine

KeSt - Befreiung im Fall der Auszahlung von Renditen bis zu einer maximalen Höhe von 10 %

p.a. vorzusehen.

 

Bei der Erstellung des Konzepts und der Berechnungsgrundlage ist zu berücksichtigen, daß

keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen, da dieses Modell ohne Bürokratieaufwand

und Zwischenschaltung von Fonds umsetzbar ist. Ferner sind die Mehreinnahmen, die durch

Arbeitsplatzimpulse und zusätzliche Steuereinnahmen entstehen, darzustellen und gegen

die möglichen Haftungsinanspruchnahmen gegenzurechnen.”

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß

vorgeschlagen.