1004/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Volker Kier und PartnerInnen
betreffend Beteiligungsscheck für Jungunternehmerinnen
Um die im internationalen Vergleich dramatisch niedrige Selbständigenquote in Österreich zu
verbessern und so positive Effekte am Arbeitsmarkt zu induzieren (Jede Firmenneugründung
bringt im Schnitt 3 - 4 neue Arbeitsplätze!) bedarf es neben Förderungsinitiativen
unterschiedlicher Qualität vor allem geänderter Rahmenbedingungen im Umfeld
unternehmerischen Gründungswillens. Eine dieser Rahmenbedingungen betrifft den
chronischen Eigenkapitalmangel österreichischer Unternehmungen, insbesondere in der
Gründungsphase. Immerhin 28% der neu gegründeten Unternehmen überleben die ersten 5
Jahre nicht, einer der häufigsten Gründe dafür ist die Insolvenz infolge hoher
Fremdkapitalabhängigkeit. Ziel einer gründungsorientierten Politik muß daher sein, die
Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen so zu gestalten, daß die Verstärkung
der Risikokapitalbasis erleichtert wird.
Ein Modell, das Anleger dazu motiviert, sich an neu gegründeten Unternehmen zu beteiligen
ist dazu geeignet, die Risikokapitalbasis zu verbessern: Privaten AnlegerInnen sollen
Beteiligungsschecks in Form von standardisierten Urkunden in einer Stückelung von 100.000
ATS bis zur Höhe des Nominalkapitals der neu gegründeten Gesellschaften angeboten
werden können, mit denen sie sich als stille Gesellschafter in Gesellschaften mit
beschränkter Haftung bis zu einer maximalen Höhe des Nominalkapitals von 5 Mio. ATS
beteiligen können. Als Sicherheit für die AnlegerInnen soll eine staatliche Nominalhaftung für
5 Jahre eingeführt werden. Für denselben Zeitraum ist als Anreiz eine KeSt - Befreiung im Fall
der Auszahlung von Renditen bis zu einer maximalen Höhe von 10 % p.a. vorzusehen. Für
die UnternehmensgründerInnen ergibt sich somit die Chance, durch Eigeninitiative
Käuferinnen für die Beteiligungsschecks zu finden und damit die Risikokapitalbasis zu
verdoppeln.
Die möglichen Kosten durch die Haftungsinanspruchnahme werden bei weitem durch höhere
Einnahmen durch Arbeitsplatzimpulse und Steuereinnahmen kompensiert. Es entstehen
auch keine zusätzlichen Verwaltungskosten, da dieses Modell ohne Bürokratieaufwand und
Zwischenschaltung von Fonds umsetzbar ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage samt den notwendigen flankierenden Maßnahmen
sowie eine Berechnungsgrundlage vorzulegen, die ein Beteiligungsmodell bei
Unternehmensgründungen vorsehen, um so die Risikokapitaldecke von Jungunter -
nehmerInnen zu verdoppeln.
Privaten Anlegerinnen sollen Beteiligungsschecks in Form von standardisierten Urkunden in
einer Stückelung von 100.000 ATS bis zur Höhe des Nominalkapitals der neu gegründeten
Gesellschaften angeboten werden können, mit denen sie sich als stille Gesellschafter in
Gesellschaften mit beschränkter Haftung bis zu einer maximalen Höhe des Nominalkapitals
von 5 Mio. ATS beteiligen können. Als Sicherheit für die AnlegerInnen soll eine staatliche
Nominalhaftung für 5 Jahre eingeführt werden. Für denselben Zeitraum ist als Anreiz eine
KeSt - Befreiung im Fall der Auszahlung von Renditen bis zu einer maximalen Höhe von 10 %
p.a. vorzusehen.
Bei der Erstellung des Konzepts und der Berechnungsgrundlage ist zu berücksichtigen, daß
keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen, da dieses Modell ohne Bürokratieaufwand
und Zwischenschaltung von Fonds umsetzbar ist. Ferner sind die Mehreinnahmen, die durch
Arbeitsplatzimpulse und zusätzliche Steuereinnahmen entstehen, darzustellen und gegen
die möglichen Haftungsinanspruchnahmen gegenzurechnen.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß
vorgeschlagen.