1007/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Aumayr, Koller, Wenitsch, Klein, Mag. Haupt,
Dolinschek
betreffend stufenweise Beseitigung der Anrechnung des fiktiven Ausgedinges
Nur bei Bewirtschaftung eines land - oder forstwirtschaftlichen Betriebes vor der Pensio -
nierung wird die Ausgleichszulage zur Pension durch ein pauschaliertes fiktives Ausge -
dinge gemindert, das grundsätzlich vom Bestehen und der Höhe des Anspruchs unabhän -
gig ist. Alle anderen Einkünfte werden nur dann auf die Ausgleichszulage angerechnet,
wenn sie effektiv vorhanden sind.
Diese pauschalierte Anrechnung eines fiktiven Ausgedinges wird allgemein damit gerecht -
fertigt, daß dem Eigentümer einer Landwirtschaft zugemutet werden könne, seinen Be -
trieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der
selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann. Diese Überlegung träfe aber eben -
so z.B. auch auf Gewerbetreibende zu. Die Pauschalierung führt überdies dazu, daß nicht
nur häufig mehr angerechnet wird, als an Ausgedingeleistungen vereinbart ist, sondern
auch vereinzelte höhere Ausgedingeleistungen ohne Auswirkung bleiben.
Wegen der großen Unzufriedenheit der bäuerlichen Pensionisten mit dieser Regelung
wurde in den letzten Jahren die Höhe des fiktiven Ausgedinges verringert und der Entfall
der Anrechnung für einzelne Härtefällen (etwa Versteigerungen) vorgesehen, das Prinzip
der Anrechnung aber aufrechterhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten befürworten eine für alle Arten von Einkünften
gleiche Regelung und stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat
binnen dreier Monate einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die stufenweise Beseitigung
der Anrechnung des fiktiven Ausgedinges bei der Berechnung der Ausgleichszulage
vorsieht.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales