1012/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird
Das Nationalbankgesetz 1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. 1
Nr.60/1998, wird wie folgt geändert:
§ 22 Absatz 4 dritter Satz lautet:
Von den Mitgliedern des Generalrates dürfen nicht mehr als vier der Verwaltung von
Kreditinstitutionen angehören; sie können nicht dem Präsidium angehören.”
Begründung
Die derzeit in Kraft befindliche Formulierung des § 22 Absatz 4, dritter Satz
ermöglicht, daß Personen dem Präsidium der Nationalbank angehören, die
beispielsweise Aufsichtsratsfunktionen in Banken ausüben. Dies kann zu
Unvereinbarkeiten führen, da gemäß § 36 Abs. 1 das Recht besteht, daß Präsident
und Vizepräsident an den Sitzungen des Direktoriums teilnehmen können. Damit
besteht Zugang zu Informationen über andere Banken. So werden etwa gemäß § 79
bis § 81 BWG Analysen über Einzelinstitute erstellt, um so das Bundesministerium
für Finanzen bei der Bankenaufsicht zu unterstützen. Diese Analysen werden im
Direktorium der Nationalbank behandelt. Weiters besteht gemäß § 80 BWG auch
eine Informationspflicht des Bundesministeriums für Finanzen gegenüber der
Nationalbank, sodaß bei Direktoriumssitzungen Details über Marktentwicklungen
einzelner Bankinstitute zur Sprache kommen. Damit wird transparent, daß es sich
dabei um
Informationen handelt, die als sensibel zu gelten haben und daher
Personen, die in Banken welche Funktion auch immer innehaben, nicht zugänglich
sind.
Um in Zukunft zu verhindern, daß Mitglieder des Präsidiums in die Gefahr kommen,
möglichen Inkompatibilitäten ausgesetzt zu sein, soll das Nationalbankgesetz
dahingehend geändert werden, daß eine Funktion in einer Bank - sei sie operativ
oder bloß als Aufsichtsrat - eine Funktion im Präsidium der Nationalbank ausschließt.
In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung binnen drei Monaten
verlangt und die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.