1016/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Volker Kier und PartnerInnen

betreffend Neuregelung des Investitionsfreibetrages

 

Die derzeit bestehenden Bestimmungen im Zusammenhang mit dem

Forschungsfreibetrag und dem Investitionsfreibetrag weisen gravierende Nachteile

auf: Einerseits sind die Voraussetzungen zur Geltendmachung eines

Forschungsfreibetrages zu restriktiv. Diese Regelung trägt somit dazu bei, daß

Österreichs F&E - Quote unter dem europäischen Durchschnitt liegt, weil ganz

offensichtlich Anreize fehlen, die nicht risikolosen Investitionen in diesem Bereich zu

tätigen. Andererseits zeigt die jahrelange Erfahrung des je nach Konjunkturlage

immer wieder veränderten Investitionsfreibetrages die Wirkungslosigkeit dieses

unspezifischen Instruments im Zusammenhang mit der Entwicklung der Konjunktur,

wohingegen die stimulierende Wirkung von F&E - Investitionen unbestritten ist.

 

Daher soll einerseits erreicht werden, daß die Investitionen in F&E steuerlich

attraktiver werden, wobei von der restriktiven Regelung abgegangen werden soll und

auch die eng damit zusammenhängenden Kosten für die entsprechende

Mitarbeiterausbildung und die Markterschließungskosten für ein innovatives Produkt

steuerlich absetzbar sein sollen. Andererseits soll der allgemeine

Investitionsfreibetrag entfallen, der derzeit als unspezifische indirekte Förderung zu

Einnahmenentfällen von ungefähr 8 Mrd. S führt, ohne daß es erkennbare Effekte

auf das Wirtschaftswachstum gibt. Steuerpflichtige sollen dabei diese Aufwendungen

alternativ wie bisher absetzen können oder aktivieren und auf 3 Jahre abschreiben,

wobei sie einen Investitionsfreibetrag von 25 % lukrieren.

 

Mit der angestrebten Änderung des Einkommensteuergesetzes wird somit sowohl

der Notwendigkeit eines attraktiveren Klimas für Investitionen im Bereich F&E

Rechnung getragen als auch der Notwendigkeit, knappe Ressourcen bestmöglich

einzusetzen und so sichtbare Effekte auf das Wirtschaftswachstum zu erzielen. Das

damit förderbare Investitionsvolumen bei gleichbleibenden Einnahmenausfall für den

Fiskus in Höhe von 8 Mrd. S beträgt 80 Mrd. S pro Jahr. Die vorgeschlagene

Änderung ist in Summe aufkommensneutral, allerdings ergänzt um den Effekt einer

gezielten Förderung in den Bereichen der Forschung und Entwicklung, der

Ausbildung von Mitarbeitern und der Markterschließung mit nachweisbaren positiven

Effekten auf das Wirtschaftswachstum statt einer unspezifischen Förderung mit der

Gießkanne.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Juni

1999 ein Konzept inklusive den dafür notwendigen Berechnungsmodellen

vorzulegen, das die steuerliche Absetzbarkeit für Investitionen in den Bereichen F&E,

Ausbildung von Mitarbeitern sowie der Erschließung neuer Märkte vorsieht.

Steuerpflichtige sollen dabei diese Aufwendungen alternativ wie bisher absetzen

können oder aktivieren und auf 3 Jahre abschreiben, wobei sie einen

Investitionsfreibetrag von 25 % lukrieren. Diese Regelung soll die bisherige

unspezifische Regelung des allgemeinen Investitionsfreibetrages ersetzen. Bei der

Neuregelung ist davon auszugehen, daß der durch den allgemeinen

Investitionsfreibetrag verursachten Steuereinnahmenentfall im Ausmaß von 8 Mrd. S

mit der Neuregelung nicht überschritten wird, die Regelung also insgesamt

kostenneutral ist, jedoch durch den Effekt der gezielten Förderung im Bereich F&E

Wachstumsimpulse induziert werden, die mittelbar positive Einnahmeneffekte in den

öffentlichen Haushalten bewirken."

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuß

zuzuweisen.