1016/AE XX.GP
der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Volker Kier und PartnerInnen
betreffend Neuregelung des Investitionsfreibetrages
Die derzeit bestehenden Bestimmungen im Zusammenhang mit dem
Forschungsfreibetrag und dem Investitionsfreibetrag weisen gravierende Nachteile
auf: Einerseits sind die Voraussetzungen zur Geltendmachung eines
Forschungsfreibetrages zu restriktiv. Diese Regelung trägt somit dazu bei, daß
Österreichs F&E - Quote unter dem europäischen Durchschnitt liegt, weil ganz
offensichtlich Anreize fehlen, die nicht risikolosen Investitionen in diesem Bereich zu
tätigen. Andererseits zeigt die jahrelange Erfahrung des je nach Konjunkturlage
immer wieder veränderten Investitionsfreibetrages die Wirkungslosigkeit dieses
unspezifischen Instruments im Zusammenhang mit der Entwicklung der Konjunktur,
wohingegen die stimulierende Wirkung von F&E - Investitionen unbestritten ist.
Daher soll einerseits erreicht werden, daß die Investitionen in F&E steuerlich
attraktiver werden, wobei von der restriktiven Regelung abgegangen werden soll und
auch die eng damit zusammenhängenden Kosten für die entsprechende
Mitarbeiterausbildung und die Markterschließungskosten für ein innovatives Produkt
steuerlich absetzbar sein sollen. Andererseits soll der allgemeine
Investitionsfreibetrag entfallen, der derzeit als unspezifische indirekte Förderung zu
Einnahmenentfällen von ungefähr 8 Mrd. S führt, ohne daß es erkennbare Effekte
auf das Wirtschaftswachstum gibt. Steuerpflichtige sollen dabei diese Aufwendungen
alternativ wie bisher absetzen können oder aktivieren und auf 3 Jahre abschreiben,
wobei sie einen Investitionsfreibetrag von 25 % lukrieren.
Mit der angestrebten Änderung des Einkommensteuergesetzes wird somit sowohl
der Notwendigkeit eines attraktiveren Klimas für Investitionen im Bereich F&E
Rechnung getragen als auch der Notwendigkeit, knappe Ressourcen bestmöglich
einzusetzen und so sichtbare Effekte auf das Wirtschaftswachstum zu erzielen. Das
damit förderbare Investitionsvolumen bei gleichbleibenden Einnahmenausfall für den
Fiskus in Höhe von 8 Mrd. S beträgt 80 Mrd. S pro Jahr. Die vorgeschlagene
Änderung ist in Summe aufkommensneutral,
allerdings ergänzt um den Effekt einer
gezielten Förderung in den Bereichen der Forschung und Entwicklung, der
Ausbildung von Mitarbeitern und der Markterschließung mit nachweisbaren positiven
Effekten auf das Wirtschaftswachstum statt einer unspezifischen Förderung mit der
Gießkanne.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
„Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Juni
1999 ein Konzept inklusive den dafür notwendigen Berechnungsmodellen
vorzulegen, das die steuerliche Absetzbarkeit für Investitionen in den Bereichen F&E,
Ausbildung von Mitarbeitern sowie der Erschließung neuer Märkte vorsieht.
Steuerpflichtige sollen dabei diese Aufwendungen alternativ wie bisher absetzen
können oder aktivieren und auf 3 Jahre abschreiben, wobei sie einen
Investitionsfreibetrag von 25 % lukrieren. Diese Regelung soll die bisherige
unspezifische Regelung des allgemeinen Investitionsfreibetrages ersetzen. Bei der
Neuregelung ist davon auszugehen, daß der durch den allgemeinen
Investitionsfreibetrag verursachten Steuereinnahmenentfall im Ausmaß von 8 Mrd. S
mit der Neuregelung nicht überschritten wird, die Regelung also insgesamt
kostenneutral ist, jedoch durch den Effekt der gezielten Förderung im Bereich F&E
Wachstumsimpulse induziert werden, die mittelbar positive Einnahmeneffekte in den
öffentlichen Haushalten bewirken."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuß
zuzuweisen.