1022/AE XX.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend Abschaffung der Pensions- und Abfertigungsprivilegien der Politiker

 

Die Politikerprivilegien sind immer wieder Gegenstand heftiger und berechtigter Kritik.

Bereits kurz nach dem Inkrafttreten des Bezügegesetzes war der Unmut nicht mehr zu

überhören. Zurecht verfestigte sich in der Öffentlichkeit das Image von den Politikern als

den "großen Nehmern”, die sich an den Futtertrögen der Politik bereichern. Ein

internationaler Vergleich zeigt, daß Österreichs Politiker nach wie vor zu den am besten

Verdienenden in den westlichen Demokratien zählen.

 

In der Folge kam es immer wieder zu Anläufen in Richtung einer Reform, die zumindest

die ärgsten Auswüchse abstellen sollte. Alle diese Anläufe versandeten aber in

Symptomkuren, ohne die grundsätzlichen Probleme aufzugreifen. Typisch dafür ist, daß

das Bezügegesetz seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1972 30 - mal novelliert wurde.

 

Offenbar bestand seitens der herrschenden politischen Klasse kein Interesse daran,

beispielsweise die Möglichkeit eines arbeitslosen Einkommens zu beschneiden, wie dies

an Hand des SPÖ - Klubobmannes Dr. Kostelka und des Nationalratspräsidenten Dr.

Fischer aufgezeigt werden kann:

 

Zu Dr. Kostelka:

 

•  Die Aussage des Dr. Kostelka, daß er keinen Antrag auf ein arbeitsloses Einkommen

   gestellt habe, ist schlichtweg unrichtig. Aus der APA - Meldung 0505 5 II 0288 vom

   11. Juni 1996 geht nämlich folgendes hervor:

 

•  "SPÖ - KO Dr. Peter Kostelka war nach dem Ministerrat auch nach seiner persönlichen

   Bezügeregelung gefragt worden, da er auch viele Jahre Parlamentsangestellter war

   Kostelka erklärte: “Danach erhalte er quasi eine Pension, die sich aus der von ihm

   während seiner damaligen Parlamentstätigkeit geleisteten Pensionsbeiträgen

   ergäbe.”

•  KO Dr. Kostelka war - wie aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht - seit der

   Annahme seiner Funktion als Klubobmann, nämlich seit 30.11.1994, als

   Parlamentsbeamter außer Dienst gestellt und hat jedenfalls ein beantragtes

   arbeitsloses Einkommen bezogen. Sein Beamtentitel Parlamentsrat entspricht einem

   Hofrat.

 

•  Das Büro des KO Kostelka hat - 5. Kurier vom 19.06.1996 - zugegeben, daß der

   Genannte ca. 42.000,-- Schilling brutto monatlich als arbeitsloses Einkommen

   bezieht.

 

•  Dr. Kostelka hat sich durch die von ihm maßgeblich mitverfaßten

   Übergangsbestimmungen zum Bezügegesetz einen Abfertigungsanspruch gesichert.

 

•  Dr. Kostelka hat nach wie vor einen Anspruch auf eine Staatssekretärpension nach

   seinem Ausscheiden aus dem Nationalrat, welche monatlich ca. 80.000,-- Schilling

   (14 mal) betragen wird.

 

•  KO Dr. Kostelka wird - neben seiner Staatssekretärpension - noch eine

   Beamtenpension als Parlamentsrat beziehen, die rund 65.000,-- Schilling monatlich

   (14 mal) betragen wird, da die Höchstgrenze für öffentliche Pensionseinkommen mit

   mehr als 160.000,-- bewußt sehr hoch angesetzt wurde.

 

Zu Dr. Fischer:

 

•  Präsident Dr. Fischer ist seit 27.01.1987 als Parlamentsbeamter außer Dienst gestellt

   und bezog viele Jahre lang ein arbeitsloses Einkommen aus seiner Funktion als

   Parlamentsbeamter. Auch sein Beamtentitel Parlamentsrat entspricht einem Hofrat.

 

•  Wenn man davon ausgeht, daß er - abgeleitet von seinem Beamtenstatus - ein

   arbeitsloses Einkommen von zumindest 50.000,-- Schilling monatlich bezog (14 mal

   jährlich), so summiert sich dieser Betrag im Laufe von vielen Jahren auf eine

   Gesamtsumme von vielen Millionen Schilling.

•  Auch im Falle von Präsident Dr. Fischer liegt diesem arbeitslosen Einkommen eine

   entsprechende Willenserklärung zugrunde, da ohne eine solche eine

   Außerdienststellung nicht möglich ist, sondern eine Weiterbeschäftigung auf einem

   zumindest gleichwertigen zumutbaren Arbeitsplatz zu erfolgen hat.

 

•  Darüber hinaus wird Präsident Dr. Fischer trotz der Neuregelung des Bezügerechtes

   einen Anspruch auf eine Ministerpension nach seinem Ausscheiden aus dem

   Nationalrat, welche monatlich ca. 130.000,-- Schilling (14 mal) betragen wird,

   erhalten.

 

•  Zusätzlich zur Ministerpension hat Präsident Dr. Fischer einen Anspruch auf eine

   Beamtenpension, welche bis zur Gesamtpensionshöhe von 160.000,-- Schilling

   ausbezahlt werden wird.

 

Auch die letzte Bezügereform des Jahre 1997 brachte keinen wirklichen Abbau der

Politikerprivilegien sondern in Gestalt der sogenannten Einkommenspyramide eine

wesentliche Anhebung insbesondere der Bezüge der Regierungsmitglieder. Damit soll

offenbar die verfehlte Wirtschaftspolitik der Regierung honoriert werden, die in der

gegenwärtigen Rekordarbeitslosigkeit von mehr als 300.000 Arbeitslosen ihren

Ausdruck findet.

 

Es ist erstaunlich, daß die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP sowie jene beiden

Oppositionsparteien, die dieses Konzept mitgetragen haben, die Situation der

Österreicherinnen und Österreicher nicht zum Anlaß genommen haben, auch den Gürtel

der Politiker enger zu schnallen sondern bereit waren, die Politikerbezüge noch zu

erhöhen.

 

Durch die Bezügereform 1997, die am 1. August 1997 in Kraft getreten ist, wurden vor

allem die Anfangsbezüge der Politiker massiv erhöht:

 

                                               bisherige                               neue Jahreseinkünfte

                                               Jahreseinkünfte

Bundeskanzler                     2,424.193,-- S                        3,500.000,-- S

Vizekanzler                           2,624.480,-- S                        3,080.000,-- S

Bundesminister                   2,624.480,-- S                        2,800.000,-- S

Staatssekretär                      2,362.031,-- S                        2,520.000,-- S

Nationalratspräsident         2,493.256,-- S                        2,940.000,-- S

NR - Klubobmann               1,928.960,-- S                        2,380.000,-- S

Abg. zum Nationalrat         1,162.025,-- S                        1,400.000,-- S

Bundesratspräsident          1,246.625,-- S                        1,400.000,-- S

Bundesrat                             581.012,-- S                           700.000,-- S

 

Besonders bemerkenswert ist, daß auch die äußerst großzügigen Pensionsregelungen

und Abfertigungsregelungen für einen großen Teil der aktiven Politiker völlig

unangetastet blieben.

 

So sieht die Pensionsregelung für Regierungsmitglieder, die am 1. August 1997 über vier

anrechenbare Funktionsjahre verfügten, und für Abgeordnete, die am 1. August 1997

über 10 anrechenbare Funktionsjahre verfügten, keine Änderung vor.

 

Dazu kommt, daß die Zeiten als Abgeordneten für die Ministerpension angerechnet

werden, wobei drei Jahre als Abgeordneter für ein Jahr als Regierungsmitglied zählen.

Dadurch kann bereits nach wenigen Monaten Amtszeit die Ministerpension erworben

werden, wenn die entsprechende Abgeordnetenzeit vorliegt. Die bei der letzten

Regierungsumbildung ausgewechselten Minister Hums, Konrad und Krammer haben ihr

Abgeordnetenmandat offenbar im Hinblick auf die zukünftige Ministerpension wieder

angenommen.

 

Auch die Abfertigungsregelung des § 14 des Bezügegesetzes blieb dank der

großzügigen Übergangsbestimmung des § 49j des Bezügegesetzes für die Mehrzahl der

Politiker intakt.

Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:

 

bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer:

                                               3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

nach einem Jahr Funktionsdauer

                                               6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

nach drei Jahren Funktionsdauer

                                               12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

Abfertigungsregelung für Nationalratsabgeordnete und Bundesräte:

(die bereits vor Beginn der XX. GP ihr Mandat antraten, das ist die weitaus

überwiegende Mehrzahl aller Mandatare)

 

bereits nach 3 Jahren Funktionsdauer

                                               3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

nach 1 5 Jahren Funktionsdauer

                                               12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

Nur für jene Nationalratsabgeordneten und Bundesräte, die erstmals seit Beginn der XX.

Gesetzgebungsperiode einer gesetzgebenden Körperschaft angehören, wurde die

Regelung an die des Angestelltengesetzes angepaßt.

 

Die freiheitlichen Abgeordneten haben dies alles in der Sitzung des Nationalrates vom

15. Mai 1997 heftig kritisiert und darauf hingewiesen, daß sowohl die

Pensionsprivilegien als auch die Abfertigungsprivilegien weiterhin bestehen bleiben. Es

hat sich herausgestellt, daß die freiheitliche Kritik zutreffend und höchst berechtigt war.

 

Geradezu lächerlich klingen daher im nachhinein die Auslassungen des SPÖ -

Klubobmannes Dr. Kostelka, mit denen er in dieser Sitzung vom 15. Mai 1997 (vgl. Sten.

Prot. S 41 f) den freiheitlichen Vorwürfen Paroli bieten wollte:

“Unsere Handlungen und die Konsequenzen in diesem Gesetz sind noch viel rigoroser,

meine Damen und Herren! Es gibt in Zukunft keine “Politikerpensionen” mehr. Das

heißt, daß beispielsweise Abgeordnete zum Nationalrat in Zukunft aus dem ASVG -

oder einem jeweils entsprechenden anderen sozialversicherungsrechtlichen System -

eine Pension erhalten werden, wie jeder andere Österreicher auch. Darüber hinaus

werden Abgeordnete zum Nationalrat die Möglichkeit erhalten, aus ihrem eigenen

Bezug, aber ohne einen Schilling aus den Kassen des Staates, eine Pensionskasse

aufzubauen, wenn sie dies wollen. Dabei kosten die Abgeordneten zum Nationalrat den

Staat keinen Schilling.

 

Meine Damen und Herren! Das wird bald sehr beträchtliche Auswirkungen auf das

Bundesbudget mit sich bringen. Denn heute beziehen alle 183 Abgeordneten zum

Nationalrat insgesamt rund 250 Millionen Schilling an Aktivbezügen, und die

Pensionskosten für bereits ausgeschiedene Abgeordnete machen 199, also fast 200

Millionen Schilling aus. All diese Pensionslasten werden in Zukunft dem Bund erspart

werden. Wenn künftig ein Abgeordneter zum Nationalrat aus dem Hohen Haus

ausscheidet, ist der Bund sämtlicher Verpflichtungen diesem Abgeordneten gegenüber

ledig. Er braucht ihm keinen einzigen Schilling mehr zu bezahlen.

Zu heutigen Preisen bedeutet das mittelfristig für alle Bundespolitiker eine Einsparung

von 350 Millionen Schilling.

 

Es wird aber auch keine Abfertigungen mehr geben. Sie haben in diesem

Zusammenhang schlicht und einfach die Unwahrheit gesagt, Herr Kollege Stadler. Es

wird so etwas wie eine Kündigungsfrist geben. Das heißt, ein Abgeordneter zum

Nationalrat, der kein Rückkehrrecht in einen Beruf hat, keine Pension bezieht und

unmittelbar keine berufliche Tätigkeit aufnehmen kann, sondern Zeit braucht, um sich

eine Arbeit zu besorgen, bekommt für maximal sechs Monate eine Bezugsfortzahlung,

die wie jedes andere Einkommen besteuert wird.”

 

Den Kostelka - Ausführungen zu den angeblichen Einsparungen bei den

Politikerpensionen ist die jüngste Beantwortung des Bundeskanzlers vom 15. Feber

1999, auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 16. Dezember

1998, Nr. 5426/J, betreffend Ausgaben für Politikerpensionen entgegenzuhalten. Dieser

Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, daß im Jahr 1998 ausgezahlten

Pensionsleistungen von rund 350 Mio. S Beitragseinnahmen von weniger als 37 Mio. S

gegenüberstanden, somit der Deckungsbeitrag bei nur 10 % lag. Den Rest müssen -

ungefragt - die Steuerzahler begleichen.

 

Die Anfragebeantwortung gibt auch einen interessanten Aufschluß über die Höhe der

rund 530 Politikerpensionen:

 

 

 

1995

1996

1997

1998

Pensionshöhe Ruhebezüge

(durchschnittlich):

 55.928

 55.916

 55.853

 56.698

Pensionshöhe Versorgungsbezüge

(durchschnittlich)

 32.860

 32.067

 31.625

 32.108

 

 

 

1995

1996

1997

1998

Pensionsbeitragsleistungen

 60,134.000

 59,650.000

 52,652.00-0

 36,727.000

 

 

Pensionseistungen

1995

1996

1997

1998

Ruhebezüge

 255, 127.000

 258,007.000

 255,759.000

 256,465.000

Versorgungsbezüge

 89,017.000

 191,471.000

 91‚096.000

 92,075.000

 

Es ist den Steuerzahlern nicht länger zuzumuten, für die Pensions- und

Abfertigungsprivilegien der Politiker aufzukommen. Die Pensionsregelungen des

Bezügegesetzes sind daher für alle derzeit aktiven Politiker umgehend aufzuheben.

Ebenso die Abfertigungsregelungen der §§ 14 und 49j des Bezügegesetzes und die

Regelung betreffend die Bezugsfortzahlung gemäß § 6 des Bundesbezügegesetzes.

 

Es ist nur recht und billig, auch alle vom Bund bezogenen arbeitslosen Einkommen

zurückzufordern, wie sie beispielsweise viele Jahre im Falle von Ruhestandsversetzungen

und Außerdienststellungen nach dem Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 möglich waren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend einen Gesetzesentwurf zum Abbau von

Politikerprivilegien vorzulegen, der folgendes vorsieht:

 

1)  sofortige Aufhebung der Pensionsregelungen des Bezügegesetzes für alle derzeit

     noch aktiven Organe im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bezügegesetzes,

     wobei die geleisteten Pensionsbeiträge zurückzuerstatten sind,

 

2)  sofortige Aufhebung der Fortzahlungs (Abfertigungs-) regelungen des Bezügegesetzes

     (§§ 14 und 49j) sowie der Fortzahlungsregelung des Bundesbezügegesetzes (§ 6),

     und

 

3) Verpflichtung zur Rückerstattung aller vom Bund bezogenen arbeitslosen

    Einkommen.

 

 

Es wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Beratung zuzuweisen.