1024/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helmut Haigermoser, DI Hofmann, Dl Schöggl

und Kollegen

 

 

betreffend ,,Schutzgetdzahlungen“ im Bereich der Wirtschaftskammer Österreich

 

Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen, eine

Gründeroffensive, eine Verbesserung der im internationalen Vergleich unterentwickelten

Selbständigenquote sowie marktkonforme Rahmenbedingungen durch Deregulierung

und Entbürokratisierung sind nur einige der Forderungen der Ankündigungspolitik der

ÖVP. Anstatt diesen Forderungen effiziente Taten und Maßnahmen folgen zu lassen,

war es gerade die ÖVP, die geschützte im politischen Einflußbereich liegende Märkte

nicht nur nicht deregulierte oder wirklich liberalisierte, sondern vielmehr einer weiteren

Abschottung einzelner Märkte Vorschub leistete.

So führt beispielsweise die nach wie vor bestehende Quasimonopolstellung der OMV

dazu, daß alle großen Mineralölfirmen gezwungen sind, mit der OMV

Lohnverarbeitungsverträge abzuschließen. Die Leidtragenden sind die Österreicherinnen

und Österreicher, die aufgrund des fehlenden Wettbewerbs nach wie vor im

internationalen Vergleich weit überhöhte Nettotreibstoffpreise zu tragen haben.

Einen weiteren, aufschlußreichen Beweis der Marktabschottungspolitik und

Wettbewerbsverhinderungspolitik der selbst ernannten ,,Wirtschaftspartei“ ÖVP liefern

indirekte ,,Schutzgeldzahlungen,“ die heimische Unternehmen in verschiedenen

Bereichen als ,,Markteintrittsgebühr“ zu leisten haben, für welche der ÖVP

Wirtschaftsminister Farnleitner verantwortlich zeichnet.

So ist es Unternehmen, die nicht Mitglied in sogenannten bei der Wirtschaftskammer

Österreichs eingerichteten ,,Güteschutzvereinen“ sind, verwehrt, an öffentlichen

Ausschreibungen teilzunehmen, geschweige den Zuschläge bei der Vergabe öffentlicher

Aufträge zu erhalten. Als ein Beispiel eines solchen Güteschutzvereins ist die

„Gütegemeinschaft Wassertechnik“ zu nennen, die mit Verordnung des

Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30.06.1998 als Stelle zur

Zertifizierung von Maschinen, Apparaten und Anlagen für die Wasserversorgung,

Wasseraufbereitung und Abwasserbehandlung akkreditiert wurde. Bei der Teilnahme an

Ausschreibungen im Bereich des Siedlungswasserbaus sind von den Unternehmen

zunächst die seitens dieses ,,Schutzvereines“ geforderten Gütenachweise zu erbringen.

Um diese zu erlangen führt wiederum kein Weg an der den Markt regulierenden

Gütegemeinschaft Wassertechnik vorbei. Die Unternehmen, die nunmehr dieser

Gütegemeinschaft beitreten „wollen“, haben neben der Bekanntgabe von

weitreichenden Unternehmensdaten, deren Kenntnis wiederum den Mitgliedern des

Vereins Wettbewerbsvorteile verschaffen kann, enorme finanzielle Belastungen in Form

einer Gebühr für die Erstüberprüfung des Unternehmens von beispielsweise 50.000 öS

oder mehr und weiteren 20.000 öS für jährliche Unternehmensprüfungen und

Jahresmitgliedsbeiträge in Kauf zu nehmen.

Diese wettbewerbsverzerrenden Markteintrittsbarrieren führen zu Monopolisierung bzw.

zur Marktaufteilung unter einigen wenigen Anbietern und damit zu weit überhöhten

Preisen, die von der österreichischen Bevölkerung zu tragen sind. Darüber hinaus

bedeutet diese ,,Zugangsbeschränkung“ zu öffentlichen Aufträgen eine massive

Gefährdung der Existenz der heimischen mittelständischen Wirtschaft und der damit in

Verbindung stehenden Arbeitsplätze. Nicht verwunderlich ist es daher, daß die Zahl der

neu eingetragenen Unternehmen auch im Jahr 1998 gegenüber dem Jahr 1997 um 7,8

Prozent zurückging. Bei den Insolvenzen liegt Österreich mit 228 Pleiten pro 10.000

Unternehmen im Jahr 1998 im europäischen Spitzenfeld. Die volle politische

Verantwortung dafür trägt insbesondere Wirtschaftsminister Farnleitner, der eine

Marktabschottung dadurch ermöglicht hat, daß es in vielen Bereichen keine

entsprechenden Normen und Richtlinien im Sinne einer effizienten und transparenten

Qualitätssicherung gibt. Dafür wiederum ist das Österreichische Normungsinstitut

zuständig, welches unter der Aufsicht des Wirtschaftsministers steht.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, im

Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministern dem Nationalrat bis längstens

31.03.1999 darüber zu berichten, in welchen Bereichen es zu ,,Schutzgeldzahlungen“

bzw. zu anderen „Marktzutrittsbarrieren“ für Unternehmen - insbesondere bei

öffentlichen Auftragsvergaben - kommt, sowie raschest Maßnahmen zu setzen, die

geeignet sind, ungerechtfertigte "Marktzutrittsbeschränkungen“ für Unternehmen im

Interesse der heimischen Wirtschaft zu beseitigen.“

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses

Antrages an den Wirtschaftsausschuß.