1024/A XX.GP
der Abgeordneten Helmut Haigermoser, DI Hofmann, Dl Schöggl
und Kollegen
betreffend ,,Schutzgetdzahlungen“ im Bereich der Wirtschaftskammer Österreich
Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen, eine
Gründeroffensive, eine Verbesserung der im internationalen Vergleich unterentwickelten
Selbständigenquote sowie marktkonforme Rahmenbedingungen durch Deregulierung
und Entbürokratisierung sind nur einige der Forderungen der Ankündigungspolitik der
ÖVP. Anstatt diesen Forderungen effiziente Taten und Maßnahmen folgen zu lassen,
war es gerade die ÖVP, die geschützte im politischen Einflußbereich liegende Märkte
nicht nur nicht deregulierte oder wirklich liberalisierte, sondern vielmehr einer weiteren
Abschottung einzelner Märkte Vorschub leistete.
So führt beispielsweise die nach wie vor bestehende Quasimonopolstellung der OMV
dazu, daß alle großen Mineralölfirmen gezwungen sind, mit der OMV
Lohnverarbeitungsverträge abzuschließen. Die Leidtragenden sind die Österreicherinnen
und Österreicher, die aufgrund des fehlenden Wettbewerbs nach wie vor im
internationalen Vergleich weit überhöhte Nettotreibstoffpreise zu tragen haben.
Einen weiteren, aufschlußreichen Beweis der Marktabschottungspolitik und
Wettbewerbsverhinderungspolitik der selbst ernannten ,,Wirtschaftspartei“ ÖVP liefern
indirekte ,,Schutzgeldzahlungen,“ die heimische Unternehmen in verschiedenen
Bereichen als ,,Markteintrittsgebühr“ zu leisten haben, für welche der ÖVP
Wirtschaftsminister Farnleitner verantwortlich zeichnet.
So ist es Unternehmen, die nicht Mitglied in sogenannten bei der Wirtschaftskammer
Österreichs eingerichteten ,,Güteschutzvereinen“ sind, verwehrt, an öffentlichen
Ausschreibungen teilzunehmen, geschweige den Zuschläge bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge zu erhalten. Als ein Beispiel eines solchen Güteschutzvereins ist die
„Gütegemeinschaft Wassertechnik“ zu nennen, die mit Verordnung des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30.06.1998 als Stelle zur
Zertifizierung von Maschinen, Apparaten und Anlagen für die Wasserversorgung,
Wasseraufbereitung und Abwasserbehandlung akkreditiert wurde. Bei der Teilnahme an
Ausschreibungen im Bereich des Siedlungswasserbaus sind von den Unternehmen
zunächst die seitens dieses ,,Schutzvereines“ geforderten Gütenachweise zu erbringen.
Um diese zu erlangen führt wiederum kein Weg an der den Markt regulierenden
Gütegemeinschaft Wassertechnik vorbei. Die Unternehmen, die nunmehr dieser
Gütegemeinschaft beitreten „wollen“, haben neben der Bekanntgabe von
weitreichenden Unternehmensdaten, deren Kenntnis wiederum den Mitgliedern des
Vereins Wettbewerbsvorteile verschaffen kann, enorme finanzielle Belastungen in Form
einer Gebühr für die Erstüberprüfung des Unternehmens von beispielsweise 50.000 öS
oder mehr und weiteren 20.000 öS für jährliche Unternehmensprüfungen und
Jahresmitgliedsbeiträge in Kauf zu nehmen.
Diese wettbewerbsverzerrenden Markteintrittsbarrieren führen zu Monopolisierung bzw.
zur Marktaufteilung unter einigen wenigen Anbietern und damit zu weit überhöhten
Preisen, die von der österreichischen Bevölkerung zu tragen sind. Darüber hinaus
bedeutet diese ,,Zugangsbeschränkung“ zu öffentlichen Aufträgen eine massive
Gefährdung der Existenz der heimischen mittelständischen Wirtschaft und der damit in
Verbindung stehenden Arbeitsplätze. Nicht verwunderlich ist es daher, daß die Zahl der
neu eingetragenen
Unternehmen auch im Jahr 1998 gegenüber dem Jahr 1997 um 7,8
Prozent zurückging. Bei den Insolvenzen liegt Österreich mit 228 Pleiten pro 10.000
Unternehmen im Jahr 1998 im europäischen Spitzenfeld. Die volle politische
Verantwortung dafür trägt insbesondere Wirtschaftsminister Farnleitner, der eine
Marktabschottung dadurch ermöglicht hat, daß es in vielen Bereichen keine
entsprechenden Normen und Richtlinien im Sinne einer effizienten und transparenten
Qualitätssicherung gibt. Dafür wiederum ist das Österreichische Normungsinstitut
zuständig, welches unter der Aufsicht des Wirtschaftsministers steht.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, im
Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministern dem Nationalrat bis längstens
31.03.1999 darüber zu berichten, in welchen Bereichen es zu ,,Schutzgeldzahlungen“
bzw. zu anderen „Marktzutrittsbarrieren“ für Unternehmen - insbesondere bei
öffentlichen Auftragsvergaben - kommt, sowie raschest Maßnahmen zu setzen, die
geeignet sind, ungerechtfertigte "Marktzutrittsbeschränkungen“ für Unternehmen im
Interesse der heimischen Wirtschaft zu beseitigen.“
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses
Antrages an den Wirtschaftsausschuß.