1027/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Volker Kier,
Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner
betreffend Bericht des Bundeskanzlers an den Nationalrat über die Einhaltung
der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht)
Die Grund - oder Menschenrechte und ihre Gewährleistung sind einer der
wesentlichsten Bausteine einer liberalen, rechtsstaatlichen und demokratischen
Gesellschaft. Ihre Bedeutung für das Gemeinwesen kann gar nicht hoch genug
eingeschätzt werden und reicht weit über den Schutz der persönlichen Sphäre des
einzelnen hinaus. Umso notwendiger ist das stete Bemühen aller staatlichen
Instanzen um die Garantie und Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes in
Österreich.
So ist auch Österreich verpflichtet, zu wichtigen (Grund - und Menschenrechts -)
Konventionen der Vereinten Nationen in periodischen Abständen Berichte über die
Umsetzung dieser Konventionen in rechtlicher und praktischer Hinsicht vorzulegen,
welche dann von ExpertInnengremien der Vereinten Nationen in öffentlicher Sitzung
diskutiert und bewertet werden. Solcherart erzeugt also das Berichtswesen und die
Öffentlichkeit internationalen Druck zur Wahrung der Menschenrechte. Dieses
Prinzip läßt sich auch auf die innerstaatliche Ebene übertragen.
Obwohl Berichtssysteme, teilweise zu Recht, als bürokratisch kritisiert werden,
rechtfertigt doch die Wichtigkeit des Berichtsgegenstandes mitunter Kosten und
Mühe. Ohne jeden Zweifel kann und muß diese zentrale Bedeutung der grund - und
menschenrechtlichen Situation (auch in Österreich) attestiert werden. Über die
internationalen Verpflichtungen hinaus erscheint es also gerechtfertigt, der
rechtlichen und tatsächlichen Situation hinsichtlich Entwicklung, Garantie und
Einhaltung der Menschenrechte in Österreich ganz besonderes Augenmerk zu
schenken. Eine Einbindung des Nationalrates - im Sinne seiner Kontrollfunktion der
Vollziehung gegenüber - eignet sich vor diesem Hintergrund durchaus, einen
wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Menschenrechte in Österreich zu
leisten.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
,,Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Bericht
über die rechtliche und tatsächliche Situation hinsichtlich der Entwicklung, Garantie
und Einhaltung der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht)
vorzulegen.‘
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß
zuzuweisen.