1029/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Preisinger und Kollegen

betreffend Verbesserung der Sicherheit von Reisebussen

 

Seit Jahren erschüttern Buskatastrophen die Öffentlichkeit, die jüngste Häufung

derartiger Unfälle, speziell der eines Reisebusses in der Steiermark mit 18 Toten zeigte

einmal mehr die Dringlichkeit entsprechend konsequenter Maßnahmen auf.

 

Seit etwas mehr als einem Jahr ist für neu zuzulassende Busse in Österreich zwar die

Ausrüstung mit Sicherheitsgurten vorgeschrieben, was zweifellos eine Verbesserung mit

sich bringen kann, allerdings erst gegen Ende des nächsten Jahrzehntes wirklich zur

Geltung kommen wird, da Busse im Vergleich zu PKW eine ziemlich lange Lebensdauer

aufweisen.

 

In Anbetracht des großen Gefahrenpotentials erscheint daher eine Nachrüstung älterer

Fahrzeuge dringend nötig, wobei klarerweise eine gewisse Übergangsfrist unvermeidlich

sein wird.

 

Andererseits stellte sich bei der Erforschung der Unglücksursache heraus, daß die

technischen Überprüfungen eine erschreckend hohe Anzahl von Beanstandungen

ergibt, obwohl die Einsatzorte der Prüfzüge im ausländischen Verkehrsfunk verraten und

damit in ihrer Wirksamkeit behindert werden. Vor allem schockierte hier aber die

Aussage der Prüfer, auch österreichische Fahrzeuge wiesen in vergleichbarer Zahl

entsprechende Mängel auf, wie dies von den für ihren schlechten technischen Zustand

berüchtigten Ost - KFZ bekannt ist. Dies stellt nun einerseits die Wirksamkeit der

heimischen wiederkehrenden Begutachtungen ernsthaft in Frage, vor allem aber wird

damit klar, daß eine deutliche Verstärkung der Kontrolltätigkeit auf der Straße dringend

erforderlich ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, dem Nationalrat

einen Gesetzesvorschlag zur verpflichtenden nachträglichen Ausrüstung von

Reisebussen mit Sicherheitsgurten vorzulegen, wobei eine entsprechende Übergangsfrist

von ein bis zwei Jahren vorzusehen ist.

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird weiters aufgefordert, in

Zusammenarbeit mit den Bundesländern für eine Intensivierung der technischen

Kontrollen auf der Straße, beispielsweise durch Beschaffung und vor allem Einsatz

weiterer Prüfzüge, zu sorgen.“

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem

Verkehrsausschuß zuzuweisen.