1032/AE XX.GP
der Abgeordneten Volker Kier, Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Entwurf für ein Bundesgrundsatzgesetz in der Sozialhilfe
Seit einigen Jahren bereits fordern unzählige Organisationen, Armuts - Netzwerke sowie
politische Gruppierungen fast jeden Couleurs, die vollkommen unbefriedigende
Gesetzeslage in der Sozialhilfe zu ändern, indem bundeseinheitliche Standards für
Gewährung und Höhe der Sozialhilfe geschaffen werden. Bereits vor über zwei Jahren hat
das Liberale Forum daher einen Antrag eingebracht, in dem Mindeststandards für eine
Bundes - Sozialhilfe vorgeschlagen wurden.
Angelegentlich der Behandlung dieses Antrags am 1. Oktober 1997 hat der Sozialausschuß
die Bundesministerin in einer Entschließung einstimmig aufgefordert, mit den Ländern
Gespräche über die “Weiterentwicklung der Sozialhilfe” aufzunehmen. Nachdem mittlerweile
die Sozialministerin mehrmals geäußert hatte, daß diese Gespräche erfolglos verlaufen sind,
weil sich die Landesfinanzreferenten gegen eine Änderung in der ausschließlichen
Zuständigkeit für die Sozialhilfe ausgesprochen hatten, ist es nach Meinung der
unterzeichneten Abgeordneten höchst an der Zeit, daß der Bund verstärkt initiativ wird und
mittels Vorlage eines konkreten Gesetzesentwurfs die Verhandlungen mit den Ländern
wieder aufnimmt. Dies ist umso notwendiger, als aufgrund steigender Notstandshilfe - und
Sozialhilfe - Empfängerzahlen die Länder mit ihrer unterschiedlichen Gesetzgebung und ihren
niedrig dotierten Sozialhilfe - Budgets immer weniger in der Lage sind, den sozialen
Problemen wirksam zu begegnen.
Nach wie vor nämlich besteht beispielsweise bei den Sozialhilferichtsätzen für
Hauptunterstützte eine Schwankungsbreite in den einzelnen Bundesländern zwischen 3.715
Schilling (Salzburg) und 5.460 Schilling (Oberösterreich). Bei den Zusatzleistungen werden
z.B. in Tirol die Wohnkosten in der Höhe des tatsächlichen Aufwandes, in der Steiermark
hingegen in Höhe des vertretbaren Aufwandes übernommen, während Kärnten für die
Wohnkostenerstattung Obergrenzen bestimmt und Salzburg einen Teil der Kosten aus der
“Hilfe für besondere Lebenslagen” bestreitet. Schließlich bestehen markante Ungleichheiten,
was die Gewährung von Sozialhilfe in Ergänzung zum Arbeitslosengeldbezug betrifft. In
einigen Bezirken Nieder - und Oberösterreichs sowie der Steiermark werden sogar
grundsätzlich keine Sozialhilfeleistungen gewähnt, wenn ein Arbeitslosengeldbezug vorliegt.
In vielen Ländern der EU wurden bereits vor Jahren Systemumstellungen vorgenommen, die
unabhängig von vorangegangenen Erwerbseinkommen eine einheitlich gestaltete
Mindestsicherung - gerade auch als Grundsicherung im Alter - vorsehen. Die gegenwärtige
sozialpolitische Entwicklung in Österreich weist indes noch immer in die gegensätzliche
Richtung: Niedrig Einkommen führen zu niedrigen Arbeitsersatzeinkommen (wie
Arbeitslosengeld oder Pension) und werden durch die Sozialhilfe der Länder äußerst
uneinheitlich aufgestockt - dies betrifft sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die
Höhe der Sozialhilfe in den einzelnen Bundesländern.
Eine zusätzliche, wesentliche Komponente erhält die Forderung nach Ausbau einer Bundes -
Sozialhilfe dadurch, daß es angesichts der steigenden Zahl an Langzeitarbeitslosen, die
überwiegend das soziale Netz der Notstandshilfe beanspruchen, immer schwieriger und
unplausibler wird, diese Leistung ausschließlich aus den Beiträgen der DienstnehmerInnen
und DienstgeberInnen zur
Arbeitslosenversicherung zu finanzieren.
Hier sind Lösungen dringend gefragt - eine Eingliederung der derzeitigen Notstandshilfe in
eine neue, erweiterte Bundes - Sozialhilfe ist hierzu ein Diskussionsansatz des Liberalen
Forum.
Weiters ist nach Ansicht der Liberalen die Schaffung eines Bundesgrundsatzgesetzes für
einen Umbau der Sozialhilfesysteme in Richtung einer Grundsicherung wesentlich und
geboten. Für die - auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht - notwendigen Vorarbeiten drängt
daher die Zeit, will die Republik die sozialen Grundrechte, die Sicherung des Sozialbudgets
und den Erhalt des sozialen Friedens bewahren.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und
Gesundheit, wird aufgefordert, bis 30. Juni 1999 einen Entwurf für ein
Bundesgrundsatzgesetz in der Sozialhilfe zu erarbeiten, auf dessen Grundlage anschließend
mit den Ländern in Verhandlungen zu treten und über den Stand dieser Gespräche den
Mitgliedern des Sozialausschusses in zweimonatigem Abstand einen schriftlichen oder
mündlichen Bericht zu geben.”