1068/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Dr. Helene Partik - Pablé, Mag. Haupt
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundespflegegeldgesetz, BGBI. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/1998, wird wie folgt geändert:
Dem bisherigen Text von § 5 wird die Bezeichnung „(1)“ vorangestellt; am Ende
werden folgende Absätze angefügt:
„(2) An die Stelle dieser Beträge treten mit Wirkung vom 1. Jänner 2000
und in der Folge mit 1. Jänner einer jeden Jahres die mit dem Anpassungs -
faktor des § 108f ASVG vervielfachten und gemäß § 18 Abs. 3 auf volle
Schillingbeträge gerundeten Beträge. Der Vervielfachung sind die für das
jeweils vorangegangene Jahr ermittelten und gerundeten Beträge zugrun -
dezulegen.
(3) Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die sich
gemäß Abs. 2 ergebenden Beträge für jedes Jahr durch Verordnung festzu -
stellen.
(4) Die Anpassung des Pflegegeldes ist von Amts wegen vorzunehmen.“
Begründung:
Es ist nicht einzusehen, warum zwar Leistungen wie Pensionen jährlich auto -
matisch angepaßt werden, für die Betroffenen mindestens ebenso wichtige
Leistungen wie das Pflegegeld aber nicht valorisiert werden. Die Antragsteller
schlagen daher erneut vor, im Bundespflegegeldgesetz endlich eine dauerhafte
Valorisierung ab dem Jahr 2000 vorzusehen.
In formeller Hinsicht wird eine erste Lesung binnen dreier Monate verlangt und
die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.