1068/A XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik - Pablé, Mag. Haupt

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert

wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundespflegegeldgesetz, BGBI. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/1998, wird wie folgt geändert:

 

Dem bisherigen Text von § 5 wird die Bezeichnung „(1)“ vorangestellt; am Ende

werden folgende Absätze angefügt:

           „(2) An die Stelle dieser Beträge treten mit Wirkung vom 1. Jänner 2000

           und in der Folge mit 1. Jänner einer jeden Jahres die mit dem Anpassungs -

           faktor des § 108f ASVG vervielfachten und gemäß § 18 Abs. 3 auf volle

           Schillingbeträge gerundeten Beträge. Der Vervielfachung sind die für das

           jeweils vorangegangene Jahr ermittelten und gerundeten Beträge zugrun -

           dezulegen.

              (3) Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die sich

           gemäß Abs. 2 ergebenden Beträge für jedes Jahr durch Verordnung festzu -

           stellen.

              (4) Die Anpassung des Pflegegeldes ist von Amts wegen vorzunehmen.“

 

 

Begründung:

 

Es ist nicht einzusehen, warum zwar Leistungen wie Pensionen jährlich auto -

matisch angepaßt werden, für die Betroffenen mindestens ebenso wichtige

Leistungen wie das Pflegegeld aber nicht valorisiert werden. Die Antragsteller

schlagen daher erneut vor, im Bundespflegegeldgesetz endlich eine dauerhafte

Valorisierung ab dem Jahr 2000 vorzusehen.

 

In formeller Hinsicht wird eine erste Lesung binnen dreier Monate verlangt und

die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.