1069/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend barrierefreier öffentlicher Personennah - und – fernverkehr

 

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,

Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und

nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Diese 1997 in die Bundesverfassung aufgenommenen Bestimmungen verpflichten zu

positivem Handeln.

Die Wirklichkeit zeigt jedoch, daß behinderte Menschen noch immer nicht gleichbehandelt

werden, daß sie noch immer in ihrem Selbstbestimmungsrecht und in ihren

Entfaltungsmöglichkeiten erheblich beeinträchtigt und oft in ihrer Menschenwürde

herabgesetzt werden.

Behinderte Menschen können den öffentlichen Personennah - und - fernverkehr nicht oder

nur ungenügend benutzen. Dies stellt eine Diskriminierung dieser Personengruppe dar.

Es sind davon Rollstuhlfahrerinnen, alte Menschen, Menschen mit Kinderwägen und

Kleinkindern, aber auch blinde und gehörlose Menschen betroffen.

Es ist dringend notwendig, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß alle öffentlich

finanzierten Verkehrsmittel für behinderte Menschen benutzbar sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der gesamte öffentlich finanzierte Personennah - und - fernverkehr wie z. B. städtische

Busse, Bundes - und Postbusse, Schülertransporte, Straßenbahn, U - Bahn, S - Bahn,

Bundesbahn, usw. ist barrierefrei für alle Menschen zugänglich zu machen und mit

Hubplattformen (bzw. Hubliften) sowie optischen und akustischen Leitsystemen

auszustatten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.