1070/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Andreas Wahl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rehabilitation der Deserteure der Wehrmacht.

 

 

Im Zweiten Weltkrieg wurden unzählige Österreicher, die einem verbrecherischen System

nicht mehr dienen wollten, Opfer der brutalen NS - Militärjustiz. Gerade diese

Militärjustizopfer wurden sehr oft vergessen, egal ob Kriegsdienstverweigerer, Deserteure

oder andere Menschen, die mit diesem unmenschlichen System nicht mehr konform gehen

wollten.

 

Insbesondere die Deserteure mußten nicht nur während des Krieges brutale Repressalien

befürchten und erleiden, sondern blieben im gesellschaftlichen Leben der Nachkriegszeit

weiterhin eine stigmatisierte Gruppe, oft als "Vaterlandsverräter“, Feigling" oder

„Kameradenschwein“ verunglimpft.

 

Um so erfreulicher ist die Feststellung des Justizministers in der Anfragebeantwortung

(5690/J - NR/1999), daß österreichische Deserteure der großdeutschen Wehrmacht aus einer

fremden Armee desertiert sind, und dadurch nun im Nachhinein rechtlich bestätigt wird,

daß sie richtig gehandelt haben. Der Justizminister kommt in der oben genannten

Anfragebeantwortung zum Schluß, daß in den Fällen der verurteilten Deserteure aufgrund

des Aufhebungs - und Einstellungsgesetzes BGBl. Nr. 48/1945) und des

Strafregistergesetzes 1968 „jedenfalls von der Unbescholtenheit der Betroffenen

auszugehen“ ist.

 

Diese faktische Rehabilitation ist jedoch unzureichend. Einerseits besteht immer noch eine

rechtliche Unsicherheit, sodaß bei entsprechender politischer Interpretation nach wie vor die

Gefahr besteht, daß ein Antrag eines Deserteurs auf Urteilsaufhebung negativ beschieden

wird. Andererseits sollte es die Pflicht der Republik Österreich sein, durch ein generelles

Aufhebungsgesetz die über 50 Jahre lang stigmatisierten Opfer des Nationalsozialismus

endlich sowohl der Vergessenheit zu entreißen, als auch ihre anhaltende Desavouierung zu

beenden!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Alle Urteile der nationalsozialistischen Militärgerichtsbarkeit gegen Österreicher sind von

Amts wegen aufzuheben. Die dafür notwendigen Mittel zur Auffindung der Opfer, und

Hinterblieben und die Aufarbeitung der NS - Militärgerichtsakten sind bereitzustellen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.