1070/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Andreas Wahl, Freundinnen und Freunde
betreffend Rehabilitation der Deserteure der Wehrmacht.
Im Zweiten Weltkrieg wurden unzählige Österreicher, die einem verbrecherischen System
nicht mehr dienen wollten, Opfer der brutalen NS - Militärjustiz. Gerade diese
Militärjustizopfer wurden sehr oft vergessen, egal ob Kriegsdienstverweigerer, Deserteure
oder andere Menschen, die mit diesem unmenschlichen System nicht mehr konform gehen
wollten.
Insbesondere die Deserteure mußten nicht nur während des Krieges brutale Repressalien
befürchten und erleiden, sondern blieben im gesellschaftlichen Leben der Nachkriegszeit
weiterhin eine stigmatisierte Gruppe, oft als "Vaterlandsverräter“, Feigling" oder
„Kameradenschwein“ verunglimpft.
Um so erfreulicher ist die Feststellung des Justizministers in der Anfragebeantwortung
(5690/J - NR/1999), daß österreichische Deserteure der großdeutschen Wehrmacht aus einer
fremden Armee desertiert sind, und dadurch nun im Nachhinein rechtlich bestätigt wird,
daß sie richtig gehandelt haben. Der Justizminister kommt in der oben genannten
Anfragebeantwortung zum Schluß, daß in den Fällen der verurteilten Deserteure aufgrund
des Aufhebungs - und Einstellungsgesetzes BGBl. Nr. 48/1945) und des
Strafregistergesetzes 1968 „jedenfalls von der Unbescholtenheit der Betroffenen
auszugehen“ ist.
Diese faktische Rehabilitation ist jedoch unzureichend. Einerseits besteht immer noch eine
rechtliche Unsicherheit, sodaß bei entsprechender politischer Interpretation nach wie vor die
Gefahr besteht, daß ein Antrag eines Deserteurs auf Urteilsaufhebung negativ beschieden
wird. Andererseits sollte es die Pflicht der Republik Österreich sein, durch ein generelles
Aufhebungsgesetz die über 50 Jahre lang stigmatisierten Opfer des Nationalsozialismus
endlich sowohl der Vergessenheit zu entreißen, als auch ihre anhaltende Desavouierung zu
beenden!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Alle Urteile der nationalsozialistischen Militärgerichtsbarkeit gegen Österreicher sind von
Amts wegen aufzuheben. Die dafür notwendigen Mittel zur Auffindung der Opfer, und
Hinterblieben und die Aufarbeitung der NS - Militärgerichtsakten sind bereitzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.