1075/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Helmut Peter und PartnerInnen

 

betreffend Maßnahmen zur Vereinfachung der Betriebsprüfungen

 

Nach der Einigung der Regierung zur Steuerreform steht fest, daß es keine

substantielle Lohnnebenkostentlastung geben wird. Um im internationalen

Standortwettbewerb reüssieren zu können, ist die Entlastung des Faktors Arbeit ein

zentrales Thema.

 

Ein weiterer wichtiger Faktor im Standortwettbewerb ist die Belastung der

Unternehmen durch Bürokratie. Besonders im Bereich der Lohnverrechnung und der

Steueradministration sind die Unternehmen in Österreich erheblichen Belastungen

ausgesetzt. Die Tendenz, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung an die Unternehmen

auszulagern, ist unübersehbar. Die als Gesetzentwurf vorliegende Steuerreform läßt

ahnen, daß die Unternehmen durch die Neuregelungen zusätzlich belastet werden.

So wird etwa die Berechnung der neuen Steuertarife nicht ohne ein neues

Computerprogramm möglich sein. Bereits jetzt wenden die österreichischen

Unternehmen pro Jahr 5 Mrd. S zur Lohnverrechnung und Steueradministration auf.

Die Unternehmen werden also nicht nur als Steuereinheber für den Staat tätig, die

Richtigkeit der Berechnung und Abfuhr der Steuern und Abgaben wird in kompliziert

organisierten und parallel laufenden Prüfverfahren durchgeführt. Ein Unternehmen

kann folgenden Prüfungen unterzogen werden: Der Betriebsprüfung, der

Lohnsteuerprüfung, der Umsatzsteuerprüfung, der Krankenkassenprüfung und der

Kommunalsteuerprüfung. Dazu kommen je nach Art des Unternehmens noch

zusätzliche Prüfungen wie etwa die Getränkesteuerprüfung.

 

Um in diesem Bereich eine Entlastung für die Unternehmen zu erreichen, muß ein

einheitlicher Prüfungsvorgang geschaffen werden. Als erster Schritt ist eine

Zusammenlegung der Lohnsteuerprüfung mit der Krankenkassenprüfung vorstellbar,

da dieselbe Materie geprüft wird. In diesem Bereich gibt es auch einen ersten

konkreten Anknüpfungspunkt: Die Finanzämter und die Sozialversicherungsträger

sind nach einem Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen schon heute dazu

verpflichtet, gegenseitig die Ergebnisse von durchgeführten Prüfungen

auszutauschen, was bei einer unter einem durchgeführten Prüfung uno actu

stattfände.

 

Dieser Erlaß („Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern und

Finanzverwaltung“) sieht übrigens vor, daß über die Erfahrungen mit der

Funktionsweise sowie über die Effizienz des Austausches der Prüfungsergebnisse im

Zeitraum vom 1.9.1998 bis 28.2.1999 ein Bericht (samt Änderungsvorschlägen)

eines Arbeitskreises, der aus Vertretern der Sozialversicherungsträger und der

Finanzverwaltung besteht, vorzulegen ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, auf Grundlage des Berichtes des

Arbeitskreises betreffend die Ergebnisse der Zusammenarbeit der

Sozialversicherung und der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Prüfungsergebnisse

der Unternehmen, dem Nationalrat bis zum 30.6.1999 ein Konzept und einen

Zeitplan vorzulegen, wie die Prüfungen der Sozialversicherung und der Lohnsteuer

zusammengelegt werden können. Ziel ist die administrative Entlastung der

Unternehmen. Das Konzept soll ferner Vorschläge enthalten, welche Maßnahmen

notwendig sein werden, um eine gemeinsame Prüfeinrichtung für alle

Unternehmensprüfungen zu schaffen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß

vorgeschlagen.