1075/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Maßnahmen zur Vereinfachung der Betriebsprüfungen
Nach der Einigung der Regierung zur Steuerreform steht fest, daß es keine
substantielle Lohnnebenkostentlastung geben wird. Um im internationalen
Standortwettbewerb reüssieren zu können, ist die Entlastung des Faktors Arbeit ein
zentrales Thema.
Ein weiterer wichtiger Faktor im Standortwettbewerb ist die Belastung der
Unternehmen durch Bürokratie. Besonders im Bereich der Lohnverrechnung und der
Steueradministration sind die Unternehmen in Österreich erheblichen Belastungen
ausgesetzt. Die Tendenz, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung an die Unternehmen
auszulagern, ist unübersehbar. Die als Gesetzentwurf vorliegende Steuerreform läßt
ahnen, daß die Unternehmen durch die Neuregelungen zusätzlich belastet werden.
So wird etwa die Berechnung der neuen Steuertarife nicht ohne ein neues
Computerprogramm möglich sein. Bereits jetzt wenden die österreichischen
Unternehmen pro Jahr 5 Mrd. S zur Lohnverrechnung und Steueradministration auf.
Die Unternehmen werden also nicht nur als Steuereinheber für den Staat tätig, die
Richtigkeit der Berechnung und Abfuhr der Steuern und Abgaben wird in kompliziert
organisierten und parallel laufenden Prüfverfahren durchgeführt. Ein Unternehmen
kann folgenden Prüfungen unterzogen werden: Der Betriebsprüfung, der
Lohnsteuerprüfung, der Umsatzsteuerprüfung, der Krankenkassenprüfung und der
Kommunalsteuerprüfung. Dazu kommen je nach Art des Unternehmens noch
zusätzliche Prüfungen wie etwa die Getränkesteuerprüfung.
Um in diesem Bereich eine Entlastung für die Unternehmen zu erreichen, muß ein
einheitlicher Prüfungsvorgang geschaffen werden. Als erster Schritt ist eine
Zusammenlegung der Lohnsteuerprüfung mit der Krankenkassenprüfung vorstellbar,
da dieselbe Materie geprüft wird. In diesem Bereich gibt es auch einen ersten
konkreten Anknüpfungspunkt: Die Finanzämter und die Sozialversicherungsträger
sind nach einem Erlaß des
Bundesministeriums für Finanzen schon heute dazu
verpflichtet, gegenseitig die Ergebnisse von durchgeführten Prüfungen
auszutauschen, was bei einer unter einem durchgeführten Prüfung uno actu
stattfände.
Dieser Erlaß („Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern und
Finanzverwaltung“) sieht übrigens vor, daß über die Erfahrungen mit der
Funktionsweise sowie über die Effizienz des Austausches der Prüfungsergebnisse im
Zeitraum vom 1.9.1998 bis 28.2.1999 ein Bericht (samt Änderungsvorschlägen)
eines Arbeitskreises, der aus Vertretern der Sozialversicherungsträger und der
Finanzverwaltung besteht, vorzulegen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
„Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, auf Grundlage des Berichtes des
Arbeitskreises betreffend die Ergebnisse der Zusammenarbeit der
Sozialversicherung und der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Prüfungsergebnisse
der Unternehmen, dem Nationalrat bis zum 30.6.1999 ein Konzept und einen
Zeitplan vorzulegen, wie die Prüfungen der Sozialversicherung und der Lohnsteuer
zusammengelegt werden können. Ziel ist die administrative Entlastung der
Unternehmen. Das Konzept soll ferner Vorschläge enthalten, welche Maßnahmen
notwendig sein werden, um eine gemeinsame Prüfeinrichtung für alle
Unternehmensprüfungen zu schaffen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß
vorgeschlagen.