1078/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Haupt, Jung, Dr. Ofner und Kollegen

betreffend Erhöhung des Landesverteidigungsbudgets zur Aufrechterhaltung der

Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres gemäß § 2 Wehrgesetz

 

Der Landesverteidigungsrat hat 1992 der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers

für Landesverteidigung die Einnahme einer neuen Heeresgliederung im Frieden und im Einsatz

empfohlen, mit der auf die Lage nach Ende des Kalten Krieges reagiert werden sollte. Diese

HG - NEU war auch Ansatz für das neue Einsatzkonzept des Bundesheeres, das die sogenannte

Raumverteidigung, die auf dem LVP 1975 fußte, ersetzt hat. Mit diesen beiden

Weichenstellungen sollte der rasche, flexible und grenznahe Einsatz des Bundesheeres

möglich werden.

 

Bei der Beschlußfassung der HG - NEU wurde, wie auch dem Situationsbericht 1996 zu

entnehmen ist, davon ausgegangen, daß zur Erfüllung dieser Vorgaben ein Budgetrahmen

von rund 1 Prozent BIP für das 1V - Budget pro Jahr eingehalten werden muß. Dies wurde nicht

erreicht, weshalb die HG - NEU scheiterte. So fehlt es heute vor allem an modernem Gerät zur

Erfüllung der Aufgaben für alle Waffengattungen in den jeweiligen Einsatzverfahren. Deshalb

ist eine Reihe von Investitionen am Rüstungssektor dringend notwendig geworden.

 

Hinzu kommen vermehrt neue Aufgaben für das Bundesheer, wie verstärkter Einsatz an den

Grenzen zur Verhinderung der illegalen Einreise, zusätzliche Einsätze im Ausland und

Hilfestellungen beim EU - Vorsitz sowie für andere Ministerien, die das OBH vor hohe materielle

und personelle Anforderungen stellt. Diese haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht (nach

Heeresschätzungen bis zu 2 Mrd. zusätzliche Kosten pro Jahr), das den Einsatz des

Bundesheeres bei seinen ursprünglichen Aufgaben massiv gefährdet, insbesondere durch die

Inanspruchnahme und den starken Verschleiß von Gerät der Mob und Bereitschaftsverbände.

Diese Situation wurde 1999 dramatisch verschärft durch die Hilfseinsätze in GALTÜR und

ALBANIEN, wo vor allem die hohe Flugstundenzahl die Einsatzvorbereitung (Ausbildung) zum

Zwecke der militärischen Landesverteidigung gemäß § 2 Abs. 1 massiv gefährdet. So stehen

für das restliche Jahr nur mehr wesentlich verringerte Flugstundenzahlen zur Verfügung.

weshalb etwa die Luftlandeausbildung der Einsatzverbände unter widrigsten Umständen

stattfinden muß (Bsp.: nur 2 Hubschrauber mit Transportkapazität von 16 Mann für eine

Kompanie mit ca. 150 Mann Absitzstärke).

 

Hinzu kommt, daß angeblich der Anteil an Flugstunden, der für sogenannte Hilfestellungen

im Rahmen der Ausbildung und für Assistenzeinsätze (Grenzsicherung, EU - Angelegenheiten,

Luftaufnahmen für Ministerien, Institute und Museen etc.) zum Tragen kommt, bereits knapp

70 Prozent beträgt, während für die militärischen Einsatzvorbereitungen nur mehr ein Rest

von 30 Prozent bleibt. Selbst der Beschluß des LV - Rates vom 12. April 1999 hinsichtlich des

Ankaufs von bis zu 12 Mehrzweckhubschraubern ab dem Jahr 2000 kommt erstens zu spät

und bedeutet zweitens keine Verbesserung hinsichtlich der aufgelisteten Kosten für die

Einsätze im Ausland und an der Grenze. Darüber hinaus ist die Zeitleiste vorerst nur für 2

Jahre vorgesehen und die Hälfte der 400 zusätzlichen Millionen für das LV - Budget - also 200

Millionen - ist der jährliche Kaufkraftverlust durch die Inflationsrate. Mit dem im Antrag

vorgeschlagenen „Nachtragsbudget“ könnten aber die Engpässe bei den Überstunden,

Flugstunden und kontingentierten fWÜ - Tagen geregelt, sowie zusätzliche längst notwendige

und seit Jahren verschobene Bestellungen bei Allwetterkleidung, Splitterschutzsystemen oder

den ersten Tranchen für das Brückengerät, den Schützen - und/oder Radpanzer vorgenommen

werden.

 

Es ist daher in diesem Zusammenhang notwendig geworden, dem Bundesheer diese

zusätzlichen Einsätze gesondert abzugelten, wenn man nicht die Einsatzbereitschaft und die

Sicherheit der Soldaten grob vernachlässigen will.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

1. budgetäre Maßnahmen vorzubereiten, die es ermöglichen, dem Bundesministerium für

    Landesverteidigung alle zusätzlichen Kosten der Assistenz - und Auslandseinsätze des

    Bundesheeres aus dem Jahr 1998 und des ersten Quartals 1999 zu refundieren; und

2. dem Nationalrat bis zum 15. Juni 1999 eine diesbezügliche Regierungsvorlage

    zuzuleiten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.