1078/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Haupt, Jung, Dr. Ofner und Kollegen
betreffend Erhöhung des Landesverteidigungsbudgets zur Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres gemäß § 2 Wehrgesetz
Der Landesverteidigungsrat hat 1992 der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers
für Landesverteidigung die Einnahme einer neuen Heeresgliederung im Frieden und im Einsatz
empfohlen, mit der auf die Lage nach Ende des Kalten Krieges reagiert werden sollte. Diese
HG - NEU war auch Ansatz für das neue Einsatzkonzept des Bundesheeres, das die sogenannte
Raumverteidigung, die auf dem LVP 1975 fußte, ersetzt hat. Mit diesen beiden
Weichenstellungen sollte der rasche, flexible und grenznahe Einsatz des Bundesheeres
möglich werden.
Bei der Beschlußfassung der HG - NEU wurde, wie auch dem Situationsbericht 1996 zu
entnehmen ist, davon ausgegangen, daß zur Erfüllung dieser Vorgaben ein Budgetrahmen
von rund 1 Prozent BIP für das 1V - Budget pro Jahr eingehalten werden muß. Dies wurde nicht
erreicht, weshalb die HG - NEU scheiterte. So fehlt es heute vor allem an modernem Gerät zur
Erfüllung der Aufgaben für alle Waffengattungen in den jeweiligen Einsatzverfahren. Deshalb
ist eine Reihe von Investitionen am Rüstungssektor dringend notwendig geworden.
Hinzu kommen vermehrt neue Aufgaben für das Bundesheer, wie verstärkter Einsatz an den
Grenzen zur Verhinderung der illegalen Einreise, zusätzliche Einsätze im Ausland und
Hilfestellungen beim EU - Vorsitz sowie für andere Ministerien, die das OBH vor hohe materielle
und personelle Anforderungen stellt. Diese haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht (nach
Heeresschätzungen bis zu 2 Mrd. zusätzliche Kosten pro Jahr), das den Einsatz des
Bundesheeres bei seinen ursprünglichen Aufgaben massiv gefährdet, insbesondere durch die
Inanspruchnahme
und den starken Verschleiß von Gerät der Mob und
Bereitschaftsverbände.
Diese Situation wurde 1999 dramatisch verschärft durch die Hilfseinsätze in GALTÜR und
ALBANIEN, wo vor allem die hohe Flugstundenzahl die Einsatzvorbereitung (Ausbildung) zum
Zwecke der militärischen Landesverteidigung gemäß § 2 Abs. 1 massiv gefährdet. So stehen
für das restliche Jahr nur mehr wesentlich verringerte Flugstundenzahlen zur Verfügung.
weshalb etwa die Luftlandeausbildung der Einsatzverbände unter widrigsten Umständen
stattfinden muß (Bsp.: nur 2 Hubschrauber mit Transportkapazität von 16 Mann für eine
Kompanie mit ca. 150 Mann Absitzstärke).
Hinzu kommt, daß angeblich der Anteil an Flugstunden, der für sogenannte Hilfestellungen
im Rahmen der Ausbildung und für Assistenzeinsätze (Grenzsicherung, EU - Angelegenheiten,
Luftaufnahmen für Ministerien, Institute und Museen etc.) zum Tragen kommt, bereits knapp
70 Prozent beträgt, während für die militärischen Einsatzvorbereitungen nur mehr ein Rest
von 30 Prozent bleibt. Selbst der Beschluß des LV - Rates vom 12. April 1999 hinsichtlich des
Ankaufs von bis zu 12 Mehrzweckhubschraubern ab dem Jahr 2000 kommt erstens zu spät
und bedeutet zweitens keine Verbesserung hinsichtlich der aufgelisteten Kosten für die
Einsätze im Ausland und an der Grenze. Darüber hinaus ist die Zeitleiste vorerst nur für 2
Jahre vorgesehen und die Hälfte der 400 zusätzlichen Millionen für das LV - Budget - also 200
Millionen - ist der jährliche Kaufkraftverlust durch die Inflationsrate. Mit dem im Antrag
vorgeschlagenen „Nachtragsbudget“ könnten aber die Engpässe bei den Überstunden,
Flugstunden und kontingentierten fWÜ - Tagen geregelt, sowie zusätzliche längst notwendige
und seit Jahren verschobene Bestellungen bei Allwetterkleidung, Splitterschutzsystemen oder
den ersten Tranchen für das Brückengerät, den Schützen - und/oder Radpanzer vorgenommen
werden.
Es ist daher in diesem Zusammenhang notwendig geworden, dem Bundesheer diese
zusätzlichen Einsätze gesondert abzugelten, wenn man nicht die Einsatzbereitschaft und die
Sicherheit der
Soldaten grob vernachlässigen will.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. budgetäre Maßnahmen vorzubereiten, die es ermöglichen, dem Bundesministerium für
Landesverteidigung alle zusätzlichen Kosten der Assistenz - und Auslandseinsätze des
Bundesheeres aus dem Jahr 1998 und des ersten Quartals 1999 zu refundieren; und
2. dem Nationalrat bis zum 15. Juni 1999 eine diesbezügliche Regierungsvorlage
zuzuleiten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.