1084/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Günther Leiner
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Apothekerkammergesetz, BGBl. Nr. 152/1947, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.
54/1989, wird wie folgt geändert:
1. Im § 2 Abs. 2 lit. f hat an Stelle des Strichpunktes ein Punkt zu treten. Folgende Sätze werden angefügt:
"Die Apothekerkammer in Verwaltungsgemeinschaft mit der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich
kann auch Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit
schaffen, die die Voraussetzungen des § 5 GSVG, BGBl. Nr. 560/1978, erfüllen. Diese Einrichtungen können
auch in einer von der Apothekerkammer abgeschlossenen vertraglichen Gruppenversicherung bestehen."
2. § 27 wird folgender Abs. 7 angefügt:
"‚§ 2 Abs. 2 lit. f zweiter und dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 1 Nr. xxx/1999 tritt mit
l. Juni 1999 in Kraft."
In formeller Hinsicht wird beantragt, den gegenständlichen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem
Gesundheitsausschuß zuzuweisen.