1084/A XX.GP

 

ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Günther Leiner

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

                               Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Apothekerkammergesetz, BGBl. Nr. 152/1947, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.

54/1989, wird wie folgt geändert:

 

1. Im § 2 Abs. 2 lit. f hat an Stelle des Strichpunktes ein Punkt zu treten. Folgende Sätze werden angefügt:

 

"Die Apothekerkammer in Verwaltungsgemeinschaft mit der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich

kann auch Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit

schaffen, die die Voraussetzungen des § 5 GSVG, BGBl. Nr. 560/1978, erfüllen. Diese Einrichtungen können

auch in einer von der Apothekerkammer abgeschlossenen vertraglichen Gruppenversicherung bestehen."

 

2. § 27 wird folgender Abs. 7 angefügt:

 

"⤠2 Abs. 2 lit. f zweiter und dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 1 Nr. xxx/1999 tritt mit

l. Juni 1999 in Kraft."

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den gegenständlichen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem

Gesundheitsausschuß zuzuweisen.