1098/A XX.GP

DRINGLICHER ANTRAG

 

gem § 74 a Abs 1 iVm § 93 Abs 1 GOG-NR

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger

und Kollegen

an die Bundesregierung

betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Beseitigung von Einkommenskürzungen der

Mieter gemeinnütziger Wohnungen durch ungerechtfertigte, überhöhte Mieten infolge der

Verquickung von Politik -, Banken - und Versicherungsinteressen im gemeinnützigen Wohnbau

 

Jeder vierte Österreicher und davon rund 400.000 Familien leben in Österreich in einer von

einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) errichteten bzw. verwalteten Wohnung. Der

Verwaltungsbestand der GBV beträgt rund 720.000 Wohnungen. Die Bilanzsumme der

Gemeinnützigen beläuft sich derzeit auf rund 311 Mrd öS bei einem jährlichen Bauvolumen

von etwa 36 Mrd öS. Die dafür erforderlichen Mittel kommen mit einem jährlichen Betrag von

derzeit 24,5 Mrd öS aus dem Bundesbudget. Diese Mittel werden durch Förderungsmittel der

Bundesländer sowie durch Darlehensrückflüsse aufgestockt, sodaß in Summe ein

durchschnittliches Fördervolumen für den Wohnbau von 34 Mrd öS pro Jahr zur Verfügung

steht.

 

Dieses Fördervolumen wird zu einem Großteil von derzeit 210 GBV verwaltet, wovon 108 auf

Genossenschaften und 102 auf Kapitalgesellschaften entfallen. Hauptmotiv für

Genossenschafter, sich an einer gemeinnützigen Baugenossenschaft zu beteiligen, ist nicht

nur der Nutzungsanspruch an einer geförderten Wohnung, sondern insbesondere auch die

Unabhängigkeit von den Interessen der Bauwirtschaft und den Interessen der Kredit - und

Versicherungswirtschaft. Bei Kapitalgesellschaften fällt dieses unmittelbare Interesse, wie die

AK bereits in ihrer Studie im Jahr 1990 ausführt, weg und an dessen Stelle tritt die

Renditeerwartung.

 

"Das zunehmende Interesse bestimmte Kreditinstitute an GBV zu erwerben

hängt mit deren Position als Financiers des Wohnbaues zusammen" ..." den starken Einfluß des

Kreditapparates als  insofern prblematisch, weil diese gleichzeitig als Darlehnsgeber

auftreten. ”(AK - Studie 1990)

 

Anstatt diese Kritik zu berücksichtigen, hat die SPÖ die Zunahme der Kapitalbeteiligungen

von Banken und Kreditinstituten an GBV forciert und damit ein Abgehen vom

Genossenschaftsprinzip provoziert. Dies beweist die von den GBV herausgegebenen

Statistiken, die darauf hinweisen, daß im Jahr 1989 von Kapitalgesellschaften (GesmbHs und

AGs) 434.528 Wohnungen verwaltet wurden, es im Jahr 1997 bereits 544.025 Wohnungen

waren. Das heißt, daß Kapitalgesellschaften bereits mehr als 75 % der geförderten

Wohnungen in ihren Einflußbereich gebracht haben.

 

Diese Entwicklung hat dazu geführt. wie die AK bereits im Jahr 1990 bemerkt hat,

daß nicht mehr die Interessen der Wohnungsnutzer im Vordergrund stehen, sondern

vorwiegend die Profitinteressen der beteiligten Kreditinstitute, Versicherungen und

Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP.

 


Welche Institutionen bzw. Organisationen unter anderem beteiligt sind, zeigen nachstehende

Beispiele.

 

Gesellschaft

Gesellschafter

Neue Eisenstädter gemein. Bau - Wohn – und

SiedlungsgesmbH

Raiffeisen Landesbank Burgenland

Sparkasse

Neue Heimat

Sozialwerk Bau - Holz

ÖGB

Bank Austria

GEWOG Neues Heim Gemeinnützige

WohnungsgesmbH

BAWAG

Gemeinnützige Wohn -  und Siedlungsgenossenschaft

Ennstal

Gemeinnützige WohnungsgesmbH der Stadt Linz,

GesmbH

Stadt Linz

Allgem. Sparkasse Oberösterreich Bank AG

Oberbank AG

Wiener Städtische Allgem. Versicherung AG

Erste Bank Beteiligungs GesmbH

OÖ Landesbank AG

" Gesfo ” Gemeinnützige Bau - und SiedlungsgesmbH

u.a. Bank für OÖ und Slbg

Creditanstalt - Bankverein

GEWOG Gemeinnützige WohnungsbaugesmbH

u.a. Sozialwerk Gewerkschaft Bau - Holz, Wien

Bank Austria

Wohnbau Nord - Ost GemeinnützigeWohnungsgesmbH

u.a.BAWAG Graz

Österr. Volkswohnungswerk, Gemeinnützige GesmbH

u.a. Erste Bank der österr. Sparkassen AG

 

Schwarzatal Gemeinnützige Wohnungs - und

Siedlungsanlagen-GmbH

u.a. Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG

Wohnbauvereinigung für Privatangestellte

Gemeinnützige GesmbH

AR - Mitglieder u.a. Hans Sallmutter

Eleonora Hostasch

Adolf Ottendorfer

Mag. Heinz Vogler

Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher

Dienst

AR - Mitglieder u.a. Siegfried Dohr

Fritz Neugebauer

"GSG” Gesellschaft für Stadtentwicklung - und

Stadterneuerung

WBH - Wohnbau Holding AG

GRAWE - Vermögensverwaltung

Neue Heimat Wiener Neustadt

Sozialwerk Bau - Holz

 ÖGB

 Bank Austria AG

Wiener StadterneuerungsgesmbH

 u.a. Erste Bank der österr. Sparkassen

 Bank Austria

Neue Heimat Graz

 u.a. BAWAG

‚,Kärntner Friedenswerk” gemeinnützige

WohnungsgesmbH

 u.a. BAWAG

Drau Wohnbau Gemeinnützige WohnungsgesmbH

 Verbund - BeteiligungsgesmbH

GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für

Wohnungsbau und Siedlungswesen mbH

 Kammer der gewerbl. Wirtschaft für Steiermark

 Landeskammer für Land - und Forstwirtschaft, Graz

 Bankhaus Krentschker & Co. AG

ÖWGES Gemeinnützige WohnbaugesmbH

 Raiffeisenlandesbank Steiermark

 Steiermärkische Bank und Sparkassen AG

 Versicherungsanstalt der österr. Bundesländer

 Raiffeisenverband Steiermark

Wohnungseigentum, Tiroler gemeinnützige

WohnbaugesmbH

 Versicherungsanstalt der österr. Bundesländer

 Tiroler Landes -Versicherungsanstalt

Austria - Collegialitat

Sozialbau gemeinnützige Wohnungs AG

 AR - Mitglieder:

 u.a. Harry Kopietz SPÖ Landesparteisekretär Wien

 Adolf Wala ehem ÖNB - Generaldirektor

Gemeinnützige WohnungsgesmbH "Austria" AG

 AR - Mitgleder:

 u.a. Dr. Wolfgang Ulrich Industrie

 Dr. Alois Nussbaum Bauwirtschaft

 Mag. Siegfried Ludwig ehem. ÖVP LH

 DI Anton Kalliner - Prskawetz Bauwirtschaft


 

Diese Vorgangsweise haben SPÖ und ÖVP dadurch ermöglicht, da Banken und

Versicherungen ohne jede Einschränkung die Möglichkeit zu Kapitalbeteiligungen haben,

wogegen zum Beispiel Unternehmen des Baugewerbes, der Bauindustrie etc. an GBV

berechtigterweise gemäß § 9 WGG nicht beteiligt sein dürfen.

 

Damit ist bewiesen, daß SPÖ und ÖVP durch den Ausschluß des Bausektors von Beteiligungen

die Problematik von Unvereinbarkeiten erkannt haben, wogegen sie die wesentlich

gravierendere Problematik der Beteiligung von Kreditinstituten und Versicherungen

offenkundig wider besseres Wissens ignoriert haben.

 

Allerdings wird selbst dies nicht ernst genommen, wie die Präsenz hochrangiger Vertreter der

Bauwirtschaft in den Aufsichtsräten der GBV beweist.

Die Folge davon ist, daß fern jeder Objektivität und marktwirtschaftlicher Prinzipien von den

GBV die Kredite der beteiligten Banken mit überhöhtem Zinssatz aufgenommen werden.

Ermöglicht wird dies dadurch, daß Funktionäre in Organen von Kreditinstituten bzw.

Versicherungen auch bei 70 GBV Führungsfunktionen bekleiden. (siehe AK - Studie 1990).

Mittlerweile hat sich dieser Anteil an Doppelfunktionen weiter erhöht. Die AK kritisierte, daß

diese Personengleichheit dazu führt, daß eine Person als Zeichnungsberechtigter für zwei nur

formal voneinander unabhängige juristische Personen in jeweils anderer Funktion Geschäfte

mit sich selbst abschließt; etwa Grundstückgeschäfte. So erwerben Kreditinstitute, die an GBV

beteiligt sind, für diese Grundstücke, die sie zum gegebenen Zeitpunkt unter Erzielung eines

entsprechenden Spekulationsgewinnes der GBV verkaufen. Darüber hinaus weisen jene GBVs,

die sich im Eigentum bzw. Miteigentum von Banken und Versicherungen befinden,

überdurchschnittlich hohe Grundstücksreserven auf (siehe auch AK - Studie 1990 S.104).

 

Dies hat zur Folge, daß die GBV, die ihr Geld in Grundstücke investiert haben, für jedwede

Investitionen Fremdkapital wiederum von den beteiligten Banken zu überhöhten

Konditionen aber auf Kosten der Mieter aufnehmen müssen.

 

Obwohl diese negativen Auswirkungen der "Verflechtungen” zwischen Banken und GBV seit

langem bekannt sind, wurden diese von SPÖ und ÖVP nicht beseitigt, sondern vielmehr

wurden durch eine Änderung des WGG im Jahr 1993 die Mehrkosten auf die Mieter

abgewälzt, indem durch diese Novelle die wertgesicherten Erhaltungsbeiträge massiv auf

14,80 öS/m² erhöht wurden. Diese betragen derzeit 17,20 öS/m2.

 

Diese Vorgangsweise bewirkt, daß - wie die AK in einer Studie im September 1998 ausführt -

einkommensschwache Haushalte immer schwieriger eine Wohnung finden können.

Kostengünstige Wohnungen sind Mangelware und junge und einkommensschwache

Haushalte können sich geförderte Wohnungen nicht mehr leisten, was auch dadurch

bewiesen wird, daß allein in Wien hunderte Wohnungen nicht mehr vergeben werden

können. Nicht zuletzt sind durch die von SPÖ und ÖVP betriebene Politik die Kosten einer

Wohnung eines Privatvermieters vielfach günstiger als die einer GBV.

 

Der SPÖ Bautensprecher Eder hat somit recht, wenn er offensichtlich selbstkritisch unter

Bezugnahme auf die von SPÖ und ÖVP seit Jahren betriebene Wohnungspolitik ausführt:

“Viele Mieter zahlen eine Zeche, für die sie nichts können. “(Die Presse/08.08. 1998).

 

Noch einen Schritt weiter geht der St. Veiter SPÖ - Bürgermeister Gerhard Mock, der in diesem

Zusammenhang unmißverständlich feststellt: Die Mieter werden zwar legal abgezockt.

Moralisch legal ist es jedenfalls nicht."

“Wenn man schaut wer bei den Gesellschaften das Sagen hat - das sind immer Rot

und Schwarz. Da wollte niemand etwas verändern (..) ", liefert Mock auch sofort ein

(spätes) Schuldeingeständnis. (Kleine Zeitung Kärnten/ 15.04.1999)

 

Die freiheitlichen Abgeordneten haben seit Jahren auf diesen Umstand aufmerksam gemacht

und auch parlamentarisch versucht diese Mißstände zu beseitigen unter anderem mit dem

Antrag 118 A(E) - wozu aber SPÖ und ÖVP nicht bereit waren.

 

Die Problembereiche stellen sich daher nach wie vor wie folgt dar:

 

   a)Banken kassieren überhöhte Zinsen:

   GBVs, an denen Kreditunternehmungen und Versicherungen beteiligt sind, zahlen für die von ihnen

   aufgenommenen Kredite bis zu 13 % Zinsen, wie dies auch vom SPO - Bautensprecher im Zuge einer Debatte

   in der Sitzung des Nationalrates am 20.01.1999 bestätigt wurde. Obwohl die Geldmarktrefinanzierungssätze

   für GBVs lediglich 0,5% über dem Eurozinssatz für Dreimonatsgelder (derzeit 3,15 bis 3,20 %p.a.) somit bei

   3.50 bis 3.75 % und bei Hypothekarkrediten bei 4.3 bis 4,5 % liegen. Dies bewirkt, daß die Mieter für jeden

   Prozentpunkt überhöhter Zinssatze mit monatlich zwischen 700 und 1200 öS je nach Wohnungsgröße)

   mehr belastet werden. Profiteur dieses Nichtagierens sind die Kreditinstitute, die meistens an der GBV

   beteiligt sind Die Tatsache, daß der SPÖ - Bautensprecher Eder in seiner parlamentarischen Anfrage 5180/J die

   überhöhten Zinssätze bei Wohnbaudarlehen nunmehr selbst hinterfragt, kann nur als blanker Zynismus

   gewertet werden.

 

b) GBV kassieren Zinsen für bereits ausfinanzierte Darlehen:

    GBV sind gemäß § 1417 WGG berechtigt, auch nach Rückzahlung aller Darlehen die Auslaufannuität in voller

    Hohe weiter zu verrechnen. Diese durch nichts gerechtfertigte Vorgangsweise war bereits Gegenstand eines

    parlamentarischen Antrages (118 A(E)) der Freiheitlichen Mandatare im Jahr 1996.

    Unbeeindruckt davon waren SPÖ und ÖVP bis heute nicht bereit. der freiheitlichen Forderung auf Absenkung

    der Mieten nach Rückzahlung aller Darlehen auf den Erhaltungs - und Verbesserungsbeitrag nachzukommen.

    Den betroffenen Mietern wird dadurch eine Senkung der monatlichen Belastungen um rund 30 % bzw.

    werden Einsparungen in der Höhe von 2.000 bis 3.000 ÖS monatlich vorenthalten.

    Daß nunmehr nach fast drei Jahren die SPO diesen freiheitlichen Vorschlag aufgreift, ist als maßgebliche

    Eigenkritik zu werten.

 

c) GBV kassieren überhöhte Erhaltungsbeiträge:

    Die Regierungsparteien erhöhten im Jahr 1993 mit dem 3. WÄG die wertgesicherten Erhaltungsbeiträge

    massiv auf 14,80 öS/m2, Somit auf nunmehr 17,20 öS/m2.

    Selbst der AK - Präsident Tumpel forderte daher am 14.08.1998 im Kurier, die Erhaltungsbeiträge auf maximal

    11,50 ÖS abzusenken.

    Diese skandalöse rot schwarze Machterhaltungspolitik hat mittlerweile dazu geführt, daß

    Genossenschaftswohnungen gerade für die unteren Einkommensschichten teurer sind als Wohnungen von

    Privatvermietern (siehe AK - Studie September 1998).

    Trotz des Umstandes, daß der der SPÖ nahestehende AR - Vorsitzende des Verbandes der GBV bereits im Jahr

    1990 folgendes ausführte:

    " Wir fördern (..) nicht mehr diejenigen, die es unbedingt notwendig haben, sondern jene, die sich die von

    uns produzierten Wohnungen leisten können, "

    hat die SPÖ bis dato keine Konsequenzen gezogen.

 

d) schwerwiegende Kontrolldefizite in den GBV

     Die verstärkte Einflußnahme von Kapitalgesellschaften im Rahmen des gemeinnützigen Wohnbaus hat dazu

     geführt, daß der Revisionsverband seine Aufgaben als Kontrollorgan und Interessensvertretung nicht mehr

     ausreichend wahrnehmen kann. Die Bestimmungen des Genossenschaftsrechtes betreffend die

     Genossenschaftsrevision zur Funktion des Verbandes sind überholt.

     Die an die Länder als Aufsichtsbehörden übermittelten Prüfberichte bleiben weitestgehend wegen der

     dargestellten politischen als auch persönlichen Verflechtungen unbeachtet.

 

e)  Verfilzung von Führungsfunktionen in den GBV

     Die Ausübung von Führungsfunktionen sowohl in Kreditinstituten bzw. Versicherungen und in GBVs führt zu

     einer unzulässigen Verquickung von unterschiedlichen Interessen. Zum einen da die Führungsfunktionäre in

     eine Kollision geraten zwischen den Interessen der Wohnungsnutzer und den Gewinninteressen der

     Kreditinstitute und Versicherungen.(siehe hiezu auch AK - Studie 1990)


Trotz des Vorliegens dieser auch von Experten einbekannten Mißstände ist die

Bundesregierung bis dato nicht bereit, Initiativen im Interesse der Mieter zu setzen. Auch die

mittlerweile vorliegende Regierungsvorlage 1674 d.B. enthält keinerlei Bestimmungen, die

unter anderem dazu angetan wären, den von der AK bereits im Jahr 1 990 als problematisch

bezeichneten starken Einfluß des Kreditapparates auf Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen

zu beseitigen Dieser beherrschende Einfluß des Kreditapparates führt dazu, daß die SPÖ - und

ÖVP nahen Banken und Versicherungen Milliardengewinne auf Kosten der Mieter lukrieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten erachten es aus den genannten Gründen als dringend

geboten. daß noch in dieser Gesetzgebungsperiode sofortige Änderungen des WGG im Sinne

des nachstehenden Dringlichen Antrages vorgenommen werden und stellen daher gem. § 74

a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG - NR nachstehenden

 

 

DRINGLICHEN ANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat entsprechende

Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Umsetzung nachstehender Forderungen noch in dieser

Gesetzgebungsperiode gewährleisten:

 

1) Der § 9 des WGG ist in der Hinsicht zu novellieren, daß Beteiligungen der Geld-,

    Versicherungswirtschaft, Interessensvertretungen und politischen Parteien an GBV

    ausgeschlossen sind.

 

2) Führungsfunktionäre von den unter Zif. 1 angeführten Institutionen sind von der

     Mitgliedschaft in Organen der GBV, z.B. Geschäftsführung und Aufsichtsrat,

     ausgeschlossen.

 

3) Die GBV sind anzuhalten, unverzüglich Initiativen zu setzen, um die derzeit weit

    überhöhten und nahezu sittenwidrigen Darlehenskonditionen auf ein marktkonformes

    Niveau zu bringen.

 

4) Der mit dem 3. WÄG festgelegte wertgesicherte Erhaltungsbeitrag in der Höhe von

    derzeit maximal 17,20 öS/ m² ist auf 11,20 öS/ m² abzusenken.

 

5) Nach erfolgter vollständiger Tilgung aller entsprechenden Kredite und Darlehen ist eine

    Absenkung der Mieten auf den bloßen Erhaltungs - und Verbesserungsbeitrag für

    geförderte Wohnhäuser sicherzustellen.

 

6) Die derzeitige Doppelfunktion des Revisionsverbandes als Interessensvertretung und

     Kontrollinstanz ist zu entflechten, um eine unabhängige Prüfung der GBV sicherzustellen.

     Die Kontrolle der GBV ist unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen dem

     Rechnungshof zu übertragen, zumal von den GBVs jährlich ein Förderungsvolumen in der

    Höhe von 34 Mrd öS bewegt wird. Die Prüfberichte sind dem jeweiligen Landtag

    vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

7) Eine Änderung des § 15 WGG ist in der Hinsicht durchzuführen, daß Mieter oder sonstige

    Nutzungsberechtigte die Möglichkeit haben, Eigentum an den aus öffentlichen Mitteln

    geförderten Wohnungen unabhängig vom Errichtungszeitpunkt erwerben zu

    können.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht diesen Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu

behandeln.