1104/A XX.GP
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Psychotherapie auf Krankenschein
Seit im Jahr 1992 die 50. ASVG - Novelle beschlossen wurde, ist Psychotherapie eine
Pflichtleistung der Krankenkassen, die psychotherapeutische Hilfe wurde der ärztlichen
gleichgestellt. Seit damals herrscht ein vertragloser Zustand, es kam bis heute nicht zu
einem Abschluß eines Gesamtvertrages.
Es gibt seit Jahren lediglich eine Zuschußregelung, die dem gesetzlichen
Versorgungsauftrag nicht entspricht. Dieser Zuschuß von 300,- pro Therapiestunden deckt
nur ca. 40 % der tatsächlichen Kosten für die PatientInnen ab.
Daher ist psychotherapeutische Behandlung für große Teile der Bevölkerung aufgrund
mangelnder finanzieller Ressourcen kaum zugänglich, vor allem für Personen mit geringem
Einkommen, Arbeitslose, Alleinerzieherinnen, Frauen in Karenz und mitversicherte
PartnerInnen.
Seit 1990 liegen die psychischen Erkrankungen an zweiter Stelle der Diagnosegruppen, die
zur Frühpensionierung führen. Dies könnte durch rechtzeitige Psychotherapie verhindert
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, dafür Sorge
zu tragen, daß der mit der 50. ASVG - Novelle beschlossene Versorgungsauftrag der
Bevölkerung mit psychotherapeutischen Behandlung auf Krankenschein endlich erfüllt wird
und es zum Abschluß eines Gesamtvertages zwischen dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger und dem Bundesverband für Psychotherapie kommt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.