1104/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Psychotherapie auf Krankenschein

 

 

Seit im Jahr 1992 die 50. ASVG - Novelle beschlossen wurde, ist Psychotherapie eine

Pflichtleistung der Krankenkassen, die psychotherapeutische Hilfe wurde der ärztlichen

gleichgestellt. Seit damals herrscht ein vertragloser Zustand, es kam bis heute nicht zu

einem Abschluß eines Gesamtvertrages.

Es gibt seit Jahren lediglich eine Zuschußregelung, die dem gesetzlichen

Versorgungsauftrag nicht entspricht. Dieser Zuschuß von 300,- pro Therapiestunden deckt

nur ca. 40 % der tatsächlichen Kosten für die PatientInnen ab.

Daher ist psychotherapeutische Behandlung für große Teile der Bevölkerung aufgrund

mangelnder finanzieller Ressourcen kaum zugänglich, vor allem für Personen mit geringem

Einkommen, Arbeitslose, Alleinerzieherinnen, Frauen in Karenz und mitversicherte

PartnerInnen.

Seit 1990 liegen die psychischen Erkrankungen an zweiter Stelle der Diagnosegruppen, die

zur Frühpensionierung führen. Dies könnte durch rechtzeitige Psychotherapie verhindert

werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, dafür Sorge

zu tragen, daß der mit der 50. ASVG - Novelle beschlossene Versorgungsauftrag der

Bevölkerung mit psychotherapeutischen Behandlung auf Krankenschein endlich erfüllt wird

und es zum Abschluß eines Gesamtvertages zwischen dem Hauptverband der

Sozialversicherungsträger und dem Bundesverband für Psychotherapie kommt.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.