1108/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka

und Kollegen

betreffend Ausarbeitung einer familienfreundlichen Regelung bei Personenbeförderungen

 

Im Jahre 1993 wurde der § 106 KFG dahingehend geändert, daß pro Platz und Gurt nur eine

Person befördert werden darf. Nach fünfjähriger Übergangsfrist ist diese Regelung am

1.1.1999 in Kraft getreten. Diese Regelung, die aus Gründen der Verkehrssicherheit

beschlossen wurde und im Interesse der Sicherheit unserer Kinder vor allem bei

Schülertransporten vernünftig erscheint, führt jedoch in Einzelfällen zu problematischen

Folgen.

 

Kinderreiche Familien mit mehr als 7 Kindern können aufgrund dieser Regelung keinen

gemeinsamen Ausflug mehr unternehmen. Mit einem normalen Personenkraftwagen können

überhaupt nur mehr neben den Eltern 3 Kinder auf der Rückbank befördert werden.

Großfamilien haben sich an diese Situation längst gewöhnt und verwenden zur

Personenbeförderung Kleinbusse mit 9 zugelassenen Sitzplätzen. Bei mehr als 7 Kindern ist

jedoch eine Beförderung der ganzen Familie nicht mehr durchzuführen, da in diesen Bussen

nur 9 Personen befördert werden dürfen. Derzeit gibt es auf dem Markt Kleinbusse mit

verlängertem Radstand, bei denen eine zusätzliche Sitzgruppe eingezogen werden kann.

Werden jedoch mehr als 9 Personen befördert, schreibt das Führerscheingesetz eine

Lenkberechtigung der Gruppe D (Buslenkerführerschein) vor. Dies stellt für Väter und Mütter

von mehr als 7 Kindern jedoch eine unzumutbare finanzielle und zeitliche Belastung dar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, im Interesse der

Großfamilien und der Verkehrssicherheit Lösungen zu erarbeiten, die es ermöglichen,

 

1. PKW mit zusätzlichen Gurten auszustatten, um mehr Kinder pro Platz transportieren zu

    können,

 

2. PKW mit längerem Radstand, in die eine weitere Sitzbank eingebaut wurde, zum Zwecke

    des Schüler- und Familientransportes mit einer Lenkberechtigung der Klasse B zu

    lenken."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.