1113/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Maria Rauch - Kallat, Dr. Leiner, Edeltraud Gatterer, Dr. Rasinger

und Kollegen

betreffend Sterbebegleitung - Ausbau des Hospiz- Wesens

 

Das Thema „Sterben“ ist in einer Zeit des Fitneß - und Gesundheitsbooms in der

öffentlichen Diskussion nach wie vor vernachlässigt. Aber eine Facette dieses Themas

provozierte eine intensive öffentliche Diskussion: Die Forderung nach Legalisierung

der Sterbehilfe wurde in Österreich von allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen

vehement abgelehnt, statt dessen wurde eine würdige Sterbebegleitung gefordert.

 

Der in England entwickelte Hospizgedanke stellt die Bedürfnisse von Schwerkranken

und Sterbenden in den Mittelpunkt. Weitestgehende Schmerzbefreiung sowie

Kontrolle von anderen unangenehmen Symptomen stehen an erster Stelle.

Alle sterbenden Patienten sollten palliative Pflege erhalten. Ein Studie besagt, daß die

Mehrzahl der schwer kranken Patienten, die aber nicht unbedingt als aktiv sterbend

erkannt oder betrachtet werden, erhebliche Schmerzen und eine Vielzahl anderer

physischer Symptome aufweisen.

 

Gerade im Bereich der Möglichkeiten einer menschenwürdigen Sterbebegleitung ist

Österreich extrem unterversorgt, wir decken nicht einmal ein Zehntel des

Hospizbedarfs ab.

 

Die Pflege eines schwerkranken Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist wegen

organisatorischer, bürokratischer und finanzieller Hürden oft schwer möglich.

Hauskrankenpflege, Hilfsmittelversorgung, soziale Dienste oder das mobile

Hospizteam sollten leichter zugänglich sein, um den Verbleib in den eigenen vier

Wänden so lang wie möglich zu gestatten. Mehr als 56 Prozent aller Todesfälle in

Österreich geschehen im Spital. Das Krankenhaus ist mit seinen Betriebsabläufen

(Zeitmangel, Intensivmedizinisches Angebot, etc.) leider oft für die Betroffenen und

Angehörigen nicht der ideale Ort, menschliche Zuwendung in dieser schwierigen

Phase zu erfahren.

 

Derzeit gibt es rund 40 Hospizbetten in Österreich (im November kommen in

Innsbruck noch zirka 15 dazu, in Graz entsteht eine Palliativabteilung). In England

gibt es ca. 400 Hospize mit 4000 bis 5000 Betten bei 58 Millionen Einwohnern.

Umgerechnet auf Österreich wäre ein Bedarf von 50 solcher Einrichtungen gegeben.

Nach internationalen Richtwerten liegt der Bedarf (je nach Ausbau der mobilen

Betreuung) zwischen 25 und 100 Hospizbetten pro 1 Million Einwohner. Jedenfalls

ergibt sich für Österreich ein Bedarf von 150 bis 750 zusätzlichen Betten.

 

Darüber hinaus müßte die mobile Sterbebegleitung durch Hospize ausgebaut werden:

Diese bietet von der Kommunikation mit Patienten/ Familie bis zur Intensivmedizin

im richtigen Augenblick ein breites Angebot an Betreuung.

Der Schutz der Menschenrechte und der Würde von unheilbar Kranken und

Sterbenden war auch jüngst Thema eines Europaratsberichtes, der von der Kärntner

Nationalratsabgeordneten Edeltraud Gatterer erstellt wurde. In vielen Fragen sind sich

die verschiedenen politischen Kräfte einig: Forcierung der Palliativmedizin, die

Wahrung der Patientenrechte, die Intensivierung der Sterbeforschung und die

Erweiterung der Hospizbewegung.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

„Die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem

Nationalrat bis längstens 1. Dezember 1999 einen Bericht vorzulegen, der einen mit

den Gebietskörperschaften abzustimmenden „Nationalen Ausbauplan für den Ausbau

des Hospiz - Wesens“ enthält.

 

Weiters wird die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ersucht,

gemeinsam mit den Gebietskörperschaften Modelle zu entwickeln, mit welchen die

Umsetzung des Hospiz - Gedankens nicht von Einkommensverhältnissen abhängig ist.

 

Weiters werden die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ersucht, geeignete Maßnahmen zu

setzen, die nachstehenden Forderungen gerecht werden:

 

• Ausweitung der Hospizbewegung ebenfalls in die Richtung, daß Patienten auch

  zuhause betreut werden können (etwa mobile Hospizteams),

 

• Einrichtung von Palliativabteilungen in jedem größeren Krankenhaus,

 

• Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch mehr Urlauberbetten in

  Pensionisten - und Pflegeheimen,

 

• Erleichterung und Entbürokratisierung der Pflege zu Hause

 

• Angebote einer adäquaten Schmerztherapie,

 

• Ausbau der Palliativmedizin,

 

• Ausbildung aller Medizinstudenten und Ärzte im Fach Palliativmedizin und

  medizinische Ethik und

 

• Fortbildung der stationären und mobilen Hospizdienste in Österreich“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung

dem Gesundheitsausschuß zuzuweisen.