1113/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maria Rauch - Kallat, Dr. Leiner, Edeltraud Gatterer, Dr. Rasinger
und Kollegen
betreffend Sterbebegleitung - Ausbau des Hospiz- Wesens
Das Thema „Sterben“ ist in einer Zeit des Fitneß - und Gesundheitsbooms in der
öffentlichen Diskussion nach wie vor vernachlässigt. Aber eine Facette dieses Themas
provozierte eine intensive öffentliche Diskussion: Die Forderung nach Legalisierung
der Sterbehilfe wurde in Österreich von allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen
vehement abgelehnt, statt dessen wurde eine würdige Sterbebegleitung gefordert.
Der in England entwickelte Hospizgedanke stellt die Bedürfnisse von Schwerkranken
und Sterbenden in den Mittelpunkt. Weitestgehende Schmerzbefreiung sowie
Kontrolle von anderen unangenehmen Symptomen stehen an erster Stelle.
Alle sterbenden Patienten sollten palliative Pflege erhalten. Ein Studie besagt, daß die
Mehrzahl der schwer kranken Patienten, die aber nicht unbedingt als aktiv sterbend
erkannt oder betrachtet werden, erhebliche Schmerzen und eine Vielzahl anderer
physischer Symptome aufweisen.
Gerade im Bereich der Möglichkeiten einer menschenwürdigen Sterbebegleitung ist
Österreich extrem unterversorgt, wir decken nicht einmal ein Zehntel des
Hospizbedarfs ab.
Die Pflege eines schwerkranken Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist wegen
organisatorischer, bürokratischer und finanzieller Hürden oft schwer möglich.
Hauskrankenpflege, Hilfsmittelversorgung, soziale Dienste oder das mobile
Hospizteam sollten leichter zugänglich sein, um den Verbleib in den eigenen vier
Wänden so lang wie möglich zu gestatten. Mehr als 56 Prozent aller Todesfälle in
Österreich geschehen im Spital. Das Krankenhaus ist mit seinen Betriebsabläufen
(Zeitmangel, Intensivmedizinisches Angebot, etc.) leider oft für die Betroffenen und
Angehörigen nicht der ideale Ort, menschliche Zuwendung in dieser schwierigen
Phase zu erfahren.
Derzeit gibt es rund 40 Hospizbetten in Österreich (im November kommen in
Innsbruck noch zirka 15 dazu, in Graz entsteht eine Palliativabteilung). In England
gibt es ca. 400 Hospize mit 4000 bis 5000 Betten bei 58 Millionen Einwohnern.
Umgerechnet auf Österreich wäre ein Bedarf von 50 solcher Einrichtungen gegeben.
Nach internationalen Richtwerten liegt der Bedarf (je nach Ausbau der mobilen
Betreuung) zwischen 25 und 100 Hospizbetten pro 1 Million Einwohner. Jedenfalls
ergibt sich für Österreich ein Bedarf von 150 bis 750 zusätzlichen Betten.
Darüber hinaus müßte die mobile Sterbebegleitung durch Hospize ausgebaut werden:
Diese bietet von der Kommunikation mit Patienten/ Familie bis zur Intensivmedizin
im
richtigen Augenblick ein breites Angebot an Betreuung.
Der Schutz der Menschenrechte und der Würde von unheilbar Kranken und
Sterbenden war auch jüngst Thema eines Europaratsberichtes, der von der Kärntner
Nationalratsabgeordneten Edeltraud Gatterer erstellt wurde. In vielen Fragen sind sich
die verschiedenen politischen Kräfte einig: Forcierung der Palliativmedizin, die
Wahrung der Patientenrechte, die Intensivierung der Sterbeforschung und die
Erweiterung der Hospizbewegung.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
„Die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem
Nationalrat bis längstens 1. Dezember 1999 einen Bericht vorzulegen, der einen mit
den Gebietskörperschaften abzustimmenden „Nationalen Ausbauplan für den Ausbau
des Hospiz - Wesens“ enthält.
Weiters wird die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ersucht,
gemeinsam mit den Gebietskörperschaften Modelle zu entwickeln, mit welchen die
Umsetzung des Hospiz - Gedankens nicht von Einkommensverhältnissen abhängig ist.
Weiters werden die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ersucht, geeignete Maßnahmen zu
setzen, die nachstehenden Forderungen gerecht werden:
• Ausweitung der Hospizbewegung ebenfalls in die Richtung, daß Patienten auch
zuhause betreut werden können (etwa mobile Hospizteams),
• Einrichtung von Palliativabteilungen in jedem größeren Krankenhaus,
• Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch mehr Urlauberbetten in
Pensionisten - und Pflegeheimen,
• Erleichterung und Entbürokratisierung der Pflege zu Hause
• Angebote einer adäquaten Schmerztherapie,
• Ausbau der Palliativmedizin,
• Ausbildung aller Medizinstudenten und Ärzte im Fach Palliativmedizin und
medizinische Ethik und
• Fortbildung der stationären und mobilen Hospizdienste in Österreich“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung
dem Gesundheitsausschuß zuzuweisen.