1116/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sonja Moser - Starrach,
und Kollegen
betreffend Karenzgeld für alle - Ausweitung des Karenzgeldanspruches auf
alle Mütter (Väter) sowie Umwandlung des Karenzgeldes zu einer
Familienleistung
Zur Zeit ist der Anspruch auf Karenzgeld an ein vorheriges
Beschäftigungsverhältnis geknüpft Unselbständig Erwerbstätige erhalten das
Karenzgeld in der Höhe von 5. 565,- öS pro Monat; Selbständige und Bauern
beziehen eine Teilzeitbeihilfe in Höhe des halben Karenzgeldes. Somit sind rund
7% der Mütter bzw. Väter ungerechtfertigterweise vom Bezug des Karenzgeldes
ausgeschlossen und 4% erhalten lediglich das halbe Karenzgeld.
Die Ausweitung des Karenzgeldanspruchs auf alle Mütter und Väter,
unabhängig von einem vorangegangenen Beschäfiigungsverhältnis, ist eine
Frage der sozialen Gerechtigkeit. Vor allem Schülerinnen, Studentinnen,
geringfügig Beschäftigte sowie Hausfrauen - diesen Müttern wird derzeit diese
finanzielle Zuwendung versagt - würden von der Erweiterung profitieren.
Die Karenzgeldfinanzierung aus dem Familienlastenausgleichsfonds wurde
1979 mit einem Anteil von 25% eingeführt. Heute liegt die Aufteilung der
Finarizierung zu 70% beim FLAF und zu 30% bei der Arbeitslosenversicherung,
die Pensionsversicherungsbeiträge werden zur Gänze vom FLAF finanziert. Aus
budgetärer Sicht hat sich das Karenzgeld somit längst von einer
Versicherungsleistung zu einer Familienleistung gewandelt. Das Karenzgeld
kann zur Gänze aus dem FLAF finanziert werden, denn der geschätzte Anteil
von jährlich 2,3 Mrd., der derzeit aus der Arbeitslosenversicherung bedeckt
wird, kann ab dem Jahr 2000 aus den Einnahmen des FLAF abgedeckt werden.
Der Mehraufwand für die Ausdehnung des Karenzgeldanspruchs auf alle Mütter
sowie die Anhebung der Teilzeitbeihilfe für Selbständige, Bäuerinnen auf
Karenzgeldniveau in Höhe von insgesamt etwa 840 Mio öS können ebenfalls
aus dem FLAF, der ab 2000 positiv bilanzieren wird, bedeckt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Minister werden ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu
setzen,
um den sozial untragbaren Zustand, daß 11% der Mütter (Väter)
derzeit
vom Karenzgeldbezug ausgeschlossen sind, zu beseitigen, indem der
Karenzgeldanspruch ausnahmslos auf alle Mütter und Väter ausgedehnt wird.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuß
zuzuweisen.