1116/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Sonja Moser - Starrach,

und Kollegen

betreffend Karenzgeld für alle - Ausweitung des Karenzgeldanspruches auf

alle Mütter (Väter) sowie Umwandlung des Karenzgeldes zu einer

Familienleistung

 

Zur Zeit ist der Anspruch auf Karenzgeld an ein vorheriges

Beschäftigungsverhältnis geknüpft Unselbständig Erwerbstätige erhalten das

Karenzgeld in der Höhe von 5. 565,- öS pro Monat; Selbständige und Bauern

beziehen eine Teilzeitbeihilfe in Höhe des halben Karenzgeldes. Somit sind rund

7% der Mütter bzw. Väter ungerechtfertigterweise vom Bezug des Karenzgeldes

ausgeschlossen und 4% erhalten lediglich das halbe Karenzgeld.

Die Ausweitung des Karenzgeldanspruchs auf alle Mütter und Väter,

unabhängig von einem vorangegangenen Beschäfiigungsverhältnis, ist eine

Frage der sozialen Gerechtigkeit. Vor allem Schülerinnen, Studentinnen,

geringfügig Beschäftigte sowie Hausfrauen - diesen Müttern wird derzeit diese

finanzielle Zuwendung versagt - würden von der Erweiterung profitieren.

Die Karenzgeldfinanzierung aus dem Familienlastenausgleichsfonds wurde

1979 mit einem Anteil von 25% eingeführt. Heute liegt die Aufteilung der

Finarizierung zu 70% beim FLAF und zu 30% bei der Arbeitslosenversicherung,

die Pensionsversicherungsbeiträge werden zur Gänze vom FLAF finanziert. Aus

budgetärer Sicht hat sich das Karenzgeld somit längst von einer

Versicherungsleistung zu einer Familienleistung gewandelt. Das Karenzgeld

kann zur Gänze aus dem FLAF finanziert werden, denn der geschätzte Anteil

von jährlich 2,3 Mrd., der derzeit aus der Arbeitslosenversicherung bedeckt

wird, kann ab dem Jahr 2000 aus den Einnahmen des FLAF abgedeckt werden.

Der Mehraufwand für die Ausdehnung des Karenzgeldanspruchs auf alle Mütter

sowie die Anhebung der Teilzeitbeihilfe für Selbständige, Bäuerinnen auf

Karenzgeldniveau in Höhe von insgesamt etwa 840 Mio öS können ebenfalls

aus dem FLAF, der ab 2000 positiv bilanzieren wird, bedeckt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Minister werden ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu

setzen, um den sozial untragbaren Zustand, daß 11% der Mütter (Väter) derzeit

vom Karenzgeldbezug ausgeschlossen sind, zu beseitigen, indem der

Karenzgeldanspruch ausnahmslos auf alle Mütter und Väter ausgedehnt wird.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuß

zuzuweisen.