1119/A XX.GP
der Abgeordneten Mag Helmut Kukacka, Rudolf Parnigoni, Kröll, Edler
und Kollegen
betreffend die nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Personennah - und
Regionalverkehrs
Der öffentliche Stadt -, Nah - und Vororteverkehr stellt in den Städten und
Gemeinden eine wesentliche und unverzichtbare Dienstleistung für die
Funktionstüchtigkeit dar.
Die Städte und Gemeinden wenden jährlich rund 5,5 Mrd Schilling für den
Betrieb der innerstädtischen öffentlichen Nahverkehrsmittel (ohne Wiener U -
Bahnbau) auf. Seitens des Bundes werden zur Deckung. von Investitionen und
für den Betriebsaufwand der städtischen Nahverkehrsbetriebe rund 700 Mio.
Schilling. seitens der Länder weitere und 250 Mio. Schilling, seitens der Länder
weitere rund 250 Mio. Schilling zur Verfügung gestellt.
Zur Sicherung des öffentlichen Stadt -, Nah - und Vororteverkehr und seiner
weiteren Qualitätsverbesserung werden in den nächsten Jahren beträchtliche
Investitionen erforderlich sein, wobei Expertenschätzungen der betroffenen
Gebietskörperschaften von zusätzlich zu den derzeitjährlich vorgenommenen
Investitionen (ohne Wiener U - Bahnbau) in Höhe von iund 2 ½ Mrd Schilling
von einem Investitionsstau im Bereich städtischer Verkehrsmittel im Ausmaß
von zumindest 10 Mrd. Schilling ausgeben. Dieser Zusatzbedarf ergibt sich
durch das dringende Erfordernis der Modernisierung der bestehenden
Liniennetze und Fahrbetriebsmittel, der Anpassung von Linienführungen an die
Siedlungsentwicklung und die Schaffung neuer Arbeitsstätten oder den Aufbau
von Kundeninformationssystemen selbst unter Berücksichtigung neu er
Organisationsformen, wie z.B. Ruftaxis.
Auch der Mittelbedarf der Länder im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Regional - und Nahverkehr kann laut Aussagen der betroffenen Länder mit den
Zweckgebundenen Mitteln aus dem Finanzausgleich sowie durch die durch das
ÖPNRVG 1999 zusätzlich bereitgestellten Mittel nicht abgedeckt werden. Es
sind daher von. allen betroffenen Gebietskörperschaften Überlegungen
anzustellen, wie man zu einer ausreichenden Finanzmittelausstattung der Länder
und Gemeinden in diesem Bereich im Interesse einer nachhaltigen Verbesserung
und Sicherung des öffentlichen Personennah - und Regionalverkehrs gelangen
kann.
Damit soll die bisherige Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden erhalten und
gesichert werden, sowie notwendige zusätzliche Nahverkehrseinrichtungen
geschaffen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr werden ersucht, gemeinsam mit Vertretern der Länder, des
Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes eine
Arbeitsgruppe einzurichten, um in Vorbereitung des nächsten Finanzausgleichs
1. die Investitionsbedürfnisse im Rahmen der Städte und Ballungsräume sowie
den zusätzlich notwendigen Mittel bedarf der Länder und Gemeinden zur
Finanzierung des öffentlichen Personennah - und Regionalverkehrs zu
ermitteln und
2. darauf aufbauend einvernehmlich einen konkreten Vorschlag für eine
Finanzierungsbedeckung inklusive einer Prioritätenreihung zu erarbeiten.
Dabei ist davon auszugehen, daß den Ländern, Städten und Gemeinden die
erforderlichen Investitionsmittel bzw. sonstigen zusätzlichen Regional - und
Nahverkehrsmittel direkt und für den ÖPNRV zweckgewidmet zur Verfügung
gestellt werden.
Es wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung
Dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.