1120/A XX.GP
der Abgeordneten Karlheinz Kopf
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl.
Nr.185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. 1 Nr.79/1998, geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr.
185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. 1 Nr.79/1998, geändert wird:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 18/1993, zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr.79/1998, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 2b lautet:
"(2b) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie darf in den Jahren 1996
bis 2000 zusätzlich zu den Förderungen nach Abs. 2 und 2a im Rahmen von Son -
dertranchen für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft (§§ 16 ff) zusätzliche Förde -
rungen höchstens in einem Ausmaß zusagen, das insgesamt dem Barwert von
4 000 Millionen Schilling entspricht."
2. § 37 Abs. 5a lautet:
"(5a) Der Fonds hat dem Bund aus seinem Reinvermögen jeweils Mittel in jenem
Ausmaß zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Sondertranchen
Siedlungswasserwirtschaft (§ 6 Abs. 2a und 2b) mit einem Barwert von 6 300 Millio -
nen Schilling einschließlich der für die Abgeltung der Abwicklungsstelle gemäß § 11
Abs. 1 für die Abwicklung der Sondertranchen entstehenden Kosten zu bedecken."
3. Nach § 38
Abs. 5 wird angefügt:
"(6) § 6 Abs. 2b und § 37 Abs. 5a, in der Fassung BGBl. I Nr. .../1999, treten mit
1. Jänner 1999 in Kraft.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die
Erste Lesung dem Umweltausschuß
zuzuweisen.
Vor dem Hintergrund der wasserrechtlichen Vorgaben auf europäischer und natio -
naler Ebene meldeten die Länder in ihrer jüngsten Abschätzung einen erheblichen
Investitionsbedarf in der Wasserwirtschaft an. Dies kommt auch dadurch zum Aus -
druck, dass im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft bereits zu Beginn dieses Jah -
res bei der Abwicklungsstelle mehr als 1 000 Förderungsansuchen mit einem ge -
schätzten Investitionsvolumen von mehr als 13 400 Millionen Schilling vorlagen, so -
dass für das Jahr 1999 zusätzliche Zusagevolumina erforderlich sind.
Der vorliegende Initiativantrag zum Umweltförderungsgesetz zielt darauf ab, aus
Mitteln des Umwelt - und Wasserwirtschaftsfonds eine weitere Sondertranche für die
Siedlungswasserwirtschaft im Ausmaß von 1 000 Millionen Schilling (Barwert) zu fi -
nanzieren. Dadurch soll ein weiterer Beitrag zum Schutz des ober - und unterirdi -
schen Wassers vor Verunreinigungen geleistet und die Versorgung der Bevölkerung
mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser gewährleistet werden.
Der Umwelt - und Wasserwirtschaftsfonds wird verpflichtet, aus seinem Reinvermö -
gen - ebenso wie bei den bisherigen Sondertranchen mit einem Zusagerahmen von
5 300 Millionen Schilling (Barwert) - die Bedeckung der neuerlichen Sondertranche
Siedlungswasserwirtschaft im Ausmaß von insgesamt 1 000 Millionen Schilling
(Barwert) sicherzustellen.
Die zusätzlichen Förderungszusagen mit einem Barwert von ATS 1 Mrd. ergeben
folgende Auszahlungen in den Jahren 1999 bis 2003 (Schätzung):
1999 |
ATS 5,96 Mio. |
2000 |
ATS 33,78 Mio. |
2001 |
ATS 55,61 Mio. |
2002 |
ATS 86,5 Mio. |
2003 |
ATS 90,31 Mio. |
Ab 2003 werden die Nominalausgaben voraussichtlich kontinuierlich abnehmen und
im Jahr 2027 enden. Die geschätzten Gesamtauszahlungen belaufen sich auf ATS
2,128 Mrd..
Auch die Vollzugskosten für die
Abwicklung dieser Sondertranche werden - wie die
bisherigen - vom Umwelt - und Wasserwirtschaftsfonds getragen:
Die anteiligen Kosten der Abwicklungsstelle für den Vollzug dieser zusätzlichen
Sondertranche werden sich für das Abwicklungsjahr 1999 voraussichtlich mit ATS
9,82 Mio. (inkl. 20% Ust.) niederschlagen, für die folgenden Abwicklungsiahre wer -
den anteilige Kosten der Sondertranche 1999 in einer Gesamthöhe von ca. ATS
3,08 Mio. (inkl. 20% USt.) abgeschätzt.